Hallo,
Dein
aufenthaltsrechtliches Problem ist doch gar keines.
Die
ABH hat Dir doch die Fiktionsbescheinigung erteilt.
An dieser Front alles gut.
Dein "Problemchen" ist lediglich, dass der SB offensichtlich durch seine Dienststelle angewiesen ist,
strafrechtlich relevante Fälle zur Anzeige zu bringen und hält Deinen unerlaubten Aufenthalt wohl für eine Straftat (§95 (1) Nr. 2 AufenthG). Eine Staatsanwaltschaft wird, falls ein Erstverstoß, entweder das Verfahren einstellen oder, bei Bewertung der Gesamtumstände, wohl nur eine sehr geringe Strafe per Strafbefehl verhängen.
Allerdings nur, wenn die Staatsanwaltschaft den Verstoß nicht als fahrlässig begangen bewertet. Für diese Bewertung gäbe es m.E. Anlass.
Möglicherweise hat auch schon die
ABH den Verstoß als fahrlässig begangen bewertet und wird diese entspechend ahnden. Denn immerhin sprichst Du ja von "Geldbuße" (=OWiG).
Dürfte in diesen Fällen nur relativ kleines Geld sein...
Fazit: Mach Dir keine Gedanken und lass es auf Dich zukommen. Wird sicher kein Drama.
Gruß