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Diakritische Zeichen im Namen und Einbürgerung (Gelesen: 2.519 mal)
keopun
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Diakritische Zeichen im Namen und Einbürgerung
13.03.2016 um 21:43:04
 
Hallo,

ich möchte Fragen, was mit Namen, die diakritische Zeichen (z. B. ć oder ç) enthalten nach der Einbürgerung geschiet.

Vor der Einbürgerung werden diese Zeichen schon häufig "ignoriert", d. h. beispielsweise als c auf Krankenkassenkarte wiedergegeben. In Internet kann man in Formularen häufig dann nur c, s, usw. eingeben ohne das entsprechende diakritische Zeichen.

Meine erste Frage wäre daher - werden die Namen Petrović und Petrovic (Beispiel) bei Deutschen Staatsbürgern und/oder Ausländern als gleich betrachtet?
Das kann ich mir nicht vorstellen, scheint aber die de facto Praxis zu sein. Kann das nicht zu Problemen führen, nebenbei gesagt?

Eine weitere Frage ist - ist es sinnvoll im Rahmen der Einbürgerung auf die diakritischen Zeichen zu verzichten?
Besteht überhaupt diese Möglichkeit?

Wenn ja, kann das der Sachbearbeiter bei der EBH erledigen?

Wenn nicht, bedeutet das, dass er sich an die Schreibweise in der ausländischen Geburtsurkunde des Einbürgerungsbewerbers halten muss?

Welchen Weg gibt es dann noch (bitte mit Rechtsgrundlage), um die diakritischen Zeichen loszuwerden, wenn man möchte?

Vielen Dank.
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T.P.2013
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blubb


Beiträge: 2.775

Im Norden, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Diakritische Zeichen im Namen und Einbürgerung
Antwort #1 - 14.03.2016 um 00:29:30
 
Hallo,

vermutlich hast Du vor lauter Stress vergessen, kurz mal im Internet zu recherchieren.  Ich denke, dass die Antworten auf dem Silbertablett liegen könnten Zwinkernd

Klick

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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keopun
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i4a rocks!


Beiträge: 20

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Diakritische Zeichen im Namen und Einbürgerung
Antwort #2 - 20.03.2016 um 21:40:44
 
Hallo,

die meisten dieser Beiträge, die man angezeigt bekommt, waren mir bekannt.

Allerdings sind mir ein paar Sachen noch nicht ganz klar.
1)
In einigen Quellen steht es,
dass man eine deutsche Form seines Vor- bzw. Nachnamens annehmen kann. Praktisch soll das bedeuten,
dass man auf diakritische Zeichen verzichtet. Bei uns auf der entsprechenenden Behörde hat man mir aber mündlich mitgeteilt, dass das vermutlich nicht gehen
würde, weil diakritische Zeichen für die Aussprache wichtig seien. Was ist denn richtig?

2)
Eine weitere Frage ist, ob
der Sachbearbeiter der EBH auf der Einbürgerungsurkunde den Namen anders schreiben kann, z. B. ohne die Häckchen?
Und wenn er das tut, wird dieser Name dann in den deutschen Personalausweis eingetragen?
Oder ist der Name auf der ausländischen Geburtsurkunde nach wie vor maßgeblich?

In einigen der Quellen, habe ich den Hinweis gefunden, dass die Einbürgerung den Namen nicht ändert. Dementsprechend müsste die ausländische Schreibweise nach wie vor gelten, also mit Häckchen, etc. Ist das so?

Kann jemand aus eigener Erfahrung berichten oder als Experte etwas dazu sagen? Danke.
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keopun
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i4a rocks!


Beiträge: 20

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Diakritische Zeichen im Namen und Einbürgerung
Antwort #3 - 23.04.2016 um 22:27:00
 
Ich habe mich jetzt an verschiednen Stellen erkundigt und es scheint möglich zu sein
  • entweder die diakritischen Zeichen zu entfernen
  • oder die Schreibweise anzupassen

Außerdem soll es noch die Möglichkeit geben, einen komplett anderen Namen anzunehmen.
Das nur für den Fall, dass jemand hier recherchiert und auf dieses Thread stößt.
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