Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Residenzpflicht (Gelesen: 1.518 mal)
Themen Beschreibung: Besuch in einem anderen Bundesland
Bodojannasch
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1

Nauen, Brandenburg, Germany
Nauen
Brandenburg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Residenzpflicht
13.03.2016 um 21:26:46
 
Guten Abend! Ich betreue einen Flüchtling in Berlin seit September 2015. Das Asylverfahren ist eröffnet. Er hat eine Aufenthaltsgestattung. Im Ausweis ist der Ort Berlin eingetragen. Ich lebe im Land Brandenburg um die Ecke und möchte ihn für das Wochenende zu uns nach Hause holen. Ist das möglich? Ich habe viele unklare Aussagen bisher erhalten. Wie kann ich das ermöglichen? Zuständige Stelle? Vielen Dank schon mal.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.775

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Residenzpflicht
Antwort #1 - 13.03.2016 um 22:39:44
 
Hallo,

klare Aussagen dazu findest Du im §59 a AsylG und im §61 (1b) AufenthG.

Gruß
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.201

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Residenzpflicht
Antwort #2 - 14.03.2016 um 10:55:40
 
Berlin und Brandenburg bilden sowieso ein gemeinsames Gebiet im Bereich der Residenzpflicht, da verlässt er also nichts.

Flüchtlinge in Berlin brauchen für andere Bundesländer auch keine Erlaubnis, sondern müssen das nur anmelden. Die Berliner Ausländerbehörde kann aber nichts kontrollieren, weil sie keine Zeit haben.

http://www.residenzpflicht.info/news/auf-dem-weg-zur-endgueltigen-abschaffung-de...
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
golanbewohner
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 113

Allgäu, Baden-Württemberg, Germany
Allgäu
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Residenzpflicht
Antwort #3 - 15.03.2016 um 17:52:10
 
Ich arbeite in einer Notunterkunft mit Flüchtlingen und bei uns (BW) ist es so, dass es sehr wohl eine Residenzpflicht gibt, von der er jedoch von der zuständigen ABH für eine bestimmte Zeit befreit werden kann. Es geht also nicht, dass er einfach in ein anderes Bundesland reist. Solange er sich im Bundesland bewegt, reicht eine Abmeldung und Angabe von Adresse und Telefonnummer.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
T.P.2013
Silver Member
****
Offline


blubb


Beiträge: 2.775

Im Norden, Germany
Im Norden
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Residenzpflicht
Antwort #4 - 15.03.2016 um 18:34:55
 
Für Berlin, und das war die Frage des TE, ist es aber offensichtlich in Bezug auf Brandenburg so, wie von reinhard beschrieben.
Zum Seitenanfang
  

Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema