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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Residenzpflicht
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Beitrag begonnen von Bodojannasch am 13.03.2016 um 21:26:46

Titel: Residenzpflicht
Beitrag von Bodojannasch am 13.03.2016 um 21:26:46
Guten Abend! Ich betreue einen Flüchtling in Berlin seit September 2015. Das Asylverfahren ist eröffnet. Er hat eine Aufenthaltsgestattung. Im Ausweis ist der Ort Berlin eingetragen. Ich lebe im Land Brandenburg um die Ecke und möchte ihn für das Wochenende zu uns nach Hause holen. Ist das möglich? Ich habe viele unklare Aussagen bisher erhalten. Wie kann ich das ermöglichen? Zuständige Stelle? Vielen Dank schon mal.

Titel: Re: Residenzpflicht
Beitrag von T.P.2013 am 13.03.2016 um 22:39:44
Hallo,

klare Aussagen dazu findest Du im §59 a AsylG und im §61 (1b) AufenthG.

Gruß

Titel: Re: Residenzpflicht
Beitrag von reinhard am 14.03.2016 um 10:55:40
Berlin und Brandenburg bilden sowieso ein gemeinsames Gebiet im Bereich der Residenzpflicht, da verlässt er also nichts.

Flüchtlinge in Berlin brauchen für andere Bundesländer auch keine Erlaubnis, sondern müssen das nur anmelden. Die Berliner Ausländerbehörde kann aber nichts kontrollieren, weil sie keine Zeit haben.

http://www.residenzpflicht.info/news/auf-dem-weg-zur-endgueltigen-abschaffung-der-residenzpflicht/

Titel: Re: Residenzpflicht
Beitrag von golanbewohner am 15.03.2016 um 17:52:10
Ich arbeite in einer Notunterkunft mit Flüchtlingen und bei uns (BW) ist es so, dass es sehr wohl eine Residenzpflicht gibt, von der er jedoch von der zuständigen ABH für eine bestimmte Zeit befreit werden kann. Es geht also nicht, dass er einfach in ein anderes Bundesland reist. Solange er sich im Bundesland bewegt, reicht eine Abmeldung und Angabe von Adresse und Telefonnummer.

Titel: Re: Residenzpflicht
Beitrag von T.P.2013 am 15.03.2016 um 18:34:55
Für Berlin, und das war die Frage des TE, ist es aber offensichtlich in Bezug auf Brandenburg so, wie von reinhard beschrieben.

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