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Unanfechtbare Abschiebungsandrohung (Gelesen: 5.169 mal)
Themen Beschreibung: Asylantrag ist unanfechtbar abgelehnt, was nun?
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Unanfechtbare Abschiebungsandrohung
Antwort #15 - 18.03.2016 um 15:45:45
 
alex1 schrieb am 17.03.2016 um 19:41:08:
Hat der zweite Asylantrag eine Aufschiebende Wirkung? 

§ 71 Abs. 5 Satz 2 AsylG: Die Abschiebung darf erst nach einer Mitteilung des Bundesamtes, dass die Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 bis 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes nicht vorliegen, vollzogen werden, es sei denn, der Ausländer soll in den sicheren Drittstaat abgeschoben werden.

Das BAMF ist angehalten, schnell zu entscheiden. Wiederaufgreifensaufträge haben nicht die selbe Wirkung, oft warten die Ausländerbehörden allerdings ebanfalls das Ergebnis ab.

Hinsichtlich der Abschiebehaft gilt § 71 Abs. 8 AsylG: Ein Folgeantrag steht der Anordnung von Abschiebungshaft nicht entgegen, es sei denn, es wird ein weiteres Asylverfahren durchgeführt.
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