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Ausweisungsverfügung und ausreiseverfügung (Gelesen: 3.307 mal)
Tomford
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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21.02.2016 um 16:26:46
 
Tag Leute

Ich möchte wissen wo hier der Unterschied ist

Was ist wenn man keine ausweisungsverfügung bekommen hat ?

Ich habe eine ausreiseverfügung bekommen und mein Anwalt hat dagegen Einspruch eingelegt aber war halt zu spät und deswegen war ich Ausreisepflichtig.

Ist Ausweisungsverfügung im end Effekt das gleiche wie ausreiseverfügung?
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T.P.2013
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 22.02.2016 um 03:04:19
 
Ja, ist dasselbe.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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NBA1985
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 22.02.2016 um 21:08:36
 
Tomford schrieb am 21.02.2016 um 16:26:46:
Tag Leute

Ich möchte wissen wo hier der Unterschied ist

Was ist wenn man keine ausweisungsverfügung bekommen hat ?

Ich habe eine ausreiseverfügung bekommen und mein Anwalt hat dagegen Einspruch eingelegt aber war halt zu spät und deswegen war ich Ausreisepflichtig.

Ist Ausweisungsverfügung im end Effekt das gleiche wie ausreiseverfügung?


Ohne in die Rechtsberatung einsteigen zu wollen, sehe ich u.U. noch eine Chance der  Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren (§60 I VwGO).

Denn sollte der Rechtsanwalt fas Fristversäumnis zu verschulden haben,  läge durch dich kein Verschulden vor.

Da der Gesetzgeber hierbei enge Fristen vorgegeben hat, wäre auf jeden jeden Fall eine schnelle anwaltliche Beratung von Vorteil.


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T.P.2013
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blubb


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Antwort #3 - 23.02.2016 um 01:15:52
 
Dann gäbe es aber keine Gründe für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (wo ist "ohne eigenes Verschulden", bspw. wg. fehlender Rechtsbehelfsbelehrung?), sondern mittlerweile, da nach Fristablauf, im Falle des Nachweises von schuldhafter Pflichtverletzung bestenfalls nur noch einen Anspruch gegen den handelnden Anwalt, wenn überhaupt.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Petersburger
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Antwort #4 - 23.02.2016 um 10:17:09
 
NBA1985 schrieb am 22.02.2016 um 21:08:36:
Denn sollte der Rechtsanwalt fas Fristversäumnis zu verschulden haben,läge durch dich kein Verschulden vor.

Klingt ziemlich blödsinnig.

Selbstverständlich haftet der Auftraggeber nach außen für die Fehler seines Erfüllungsgehilfen.

Das gilt - ganz offensichtliches Beispiel - für den Inhaber eines Ladengeschäfts, wo sich auch niemand im Ernst an den Verkäufer halten wird statt an den Ladenbesitzer.

Nichts anderes liegt auch beim Verhältnis Mandant-Anwalt vor.
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 23.02.2016 um 11:12:31
 
NBA1985 schrieb am 22.02.2016 um 21:08:36:
Denn sollte der Rechtsanwalt fas Fristversäumnis zu verschulden haben,läge durch dich kein Verschulden vor. 

Wenn dem so wäre, bräuchte der Anwalt sich nie an Fristen halten, weil der Mandant im Falle eines Versäumnis sich darauf berufen könnte, dass er die Frist nicht schuldhaft versäumt hat.
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ari
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 02.03.2016 um 18:52:12
 
Hallo,
gibt es bei dir etwas Neues?
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