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Nach Ehegattennachzug Hartz 4 (Gelesen: 940 mal)
DOM82
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Beiträge: 7
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nach Ehegattennachzug Hartz 4
09.02.2016 um 14:05:28
 
Hallo liebe Forum Leser,
Ich habe am 01.08.2015 in der Türkei Meine Jetzige Frau geheiratet.
Ich bin seit über 9 Jahren Selbsständig und verdiene gutes Geld. Deshalb war es auch kein Problem meine Frau mit Stieftochter zweck Familienzusammenführung im Januar nach Deutschland zu holen.

Seit Ende Januar leben wir nun glücklich zusammen.

Mein Problem:
Ich habe seit Dezember einen Bandscheibenvorfall. Dadurch kann ich nicht mehr meine Selbständigkeit ausüben. Meinen Vorrat an Kapital habe ich schon fast aufgebraucht, da ich keine Einkünfte mehr habe. Meinen Hauptauftraggeber habe ich dadurch auch verloren.
Ich bin kurz davor Hartz 4 zu beantragen. Da meine Frau und tochter einen Visum für 3 Monate erhalten haben, mache ich mir jetzt sorgen, da ich eine Verpflichtungserklärung für meine Stieftochter abgegeben habe.

Was kann ich jetzt tuhen?
Was könnten für Probleme auftreten, wenn ich nun Hartz4 beantrage?
Kann die ABHörde meine Familie wieder zurück in die Türkei schicken?

Auf eure Antworten würde ich mich sehr freuen
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« Zuletzt geändert: 09.02.2016 um 14:19:14 von DOM82 »  
 
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reinhard
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Beiträge: 15.209

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 09.02.2016 um 14:11:39
 
Frau und Stieftochter müssen sich gleich nach der Ankunft anmelden und dann bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Falls Ihr Arbeitslosengeld II beantragen müsst, tut das einfach. Aber die Kosten für Deine Stieftochter werden Dir dann in Rechnung gestellt. Also: Wenn Du in ein paar Wochen wieder fit bist und gut verdienst, musst Du alles hinterher wieder ersetzen.
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