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Lebenspartnerschaft Eu-Freizügigkeit (Gelesen: 1.202 mal)
bugi1978
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Lebenspartnerschaft Eu-Freizügigkeit
02.02.2016 um 13:21:07
 
Hallo

Ich und mein Lebenspartner wollen in Deutschland eine Lebenspartnerschaft eintragen lassen, wir sind Homosexuelle wollen ein neues Leben zusammen in Deutschland beginnen Ich komme aus Serbien, mein Lebenspartner aus Bulgarien wir sind schon seit zwei Jahren zusammen, er lebt bei mir in Serbien.
Jetzt wollten wir nach Deutschland ziehen mein Lebenspartner hat schon einen Job dort gefunden als Friseur und eine Wohnung, da er Eu-Bürger ist und die Eu-Freizügigkeit geniest wollte Ich fragen, ob Ich dann auch einen Aufenthaltstitel bekommen könnte als drittstaatsangehörige?
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erne
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Beiträge: 6.682

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 02.02.2016 um 19:30:12
 
bugi1978 schrieb am 02.02.2016 um 13:21:07:
wollte Ich fragen, ob Ich dann auch einen Aufenthaltstitel bekommen könnte als drittstaatsangehörige?


wenn ihr bereits verpartnert seid, dann kannst du eine Freizügigkeitsbescheinigung (abgeleitete Freizügigkeit) bekommen mit gleichen Rechten wie dein Partner.
Ohne Verpartnerung wird das nicht gehen.

Bei Euch greift das Freizügigkteitsrecht der EU und nicht das nationale AufenthG (daher auch kein AT )
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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dgstein
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Quod non est in actis
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Beiträge: 291

Berlin, Germany
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Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 03.02.2016 um 07:11:12
 
Hallo,

erne schrieb am 02.02.2016 um 19:30:12:
dann kannst du eine Freizügigkeitsbescheinigung (abgeleitete Freizügigkeit) bekommen

das Ding heißt nicht Freizügigkeitsbescheinigung, sondern Aufenthaltskarte.

Wie erne schon geschrieben hat, greift das FreizügG/EU erst nachdem ihr verpartnert seid. Bis dahin gilt das AufenthG. Und das bedeutet, dass du dich visafrei nur für maximal 3 Monate hier aufhalten darfst. Wenn ihr es nicht schaffen solltet euch innerhalb dieser Zeit zu verpartnern, kann es passieren, dass du wieder ausreisen musst.

Viele Grüße

dgstein
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Quod non est in actis non est in mundo
 
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