Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Aufenthaltstitel = Visumersatz? (Gelesen: 2.283 mal)
Brisco
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltstitel = Visumersatz?
19.01.2016 um 20:38:59
 
Hallo Zusammen,

ich habe eine Frage zum Thema Visum. Meine Ehefrau (Chinesin mit einer auf drei Jahre befristeten Aufenthaltserlaubnis nach  § 28 Abs. 1 S.1 Nr.1) und ich leben in Deutschland und planen eine dreieinhalbwöchige Reise in ihr Heimatland. Ich selbst habe bereits mein entsprechendes Visum.

Wie aber ist das mit meiner Frau bei unserer gemeinsamen Rückreise? Uns wurde gesagt, ihr Aufenthaltstitel reicht aus, um dann wieder nach Deutschland einzureisen, sie benötigt kein seprarates Visum ?

Da ich jetzt in dem Bereich Laie bin: Stimmt diese Info. Braucht Sie bei der Einreise nur ihren Chinesischen Reisepass und den Aufenthaltstitel vorzeigen?


Gruß und Danke für die Hilfe! Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
dim4ik
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 893

Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel = Visumersatz?
Antwort #1 - 19.01.2016 um 21:01:59
 
Brisco schrieb am 19.01.2016 um 20:38:59:
Braucht Sie bei der Einreise nur ihren Chinesischen Reisepass und den Aufenthaltstitel vorzeigen?

Ja.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Brisco
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel = Visumersatz?
Antwort #2 - 17.02.2016 um 12:57:36
 
Hallo Zusammen,

wir (ich und meine Frau) sind noch bis übermorgen in China, fliegen dann planmäßig nach GER zurück.
Meine Frau hat einen befristeten Aufenthaltstitel für 3 Jahre (§28 Abs.1, S.1, Nr.1.).  Ende November 2015 ist wohl ihre chinesische ID-Card abgelaufen, so dass sie hier eine neue Karte beantragt hat. Jetzt zieht sich das zeitlich über den geplanten Abflugtermin am Freitag hinaus, so dass sie die neue ID-Karte nicht mehr rechtzeitig bekommt. Da sie in Erinnerung hatte, das sie am Check-In bisher immer ihre ID-Card vorzeigen musste, hat sie Sorge, dass sie nicht einchecken kann, für den Rückflug nach Deutschland.

Meine Frage nun: Reicht im Zweifelsfall ihr deutscher Aufenthaltstitel aus? Oder ist das ein ernstes Problem?

Danke für die Hilfe!

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel = Visumersatz?
Antwort #3 - 17.02.2016 um 13:16:03
 
Was die deutsche Seite angeht braucht sie einen gültigen Pass und einen gültigen Aufenthaltstitel, das reicht. Sollte die ID-Karte Voraussetzung für die Ausreise aus China sein (was ich aber bislang nie gehört habe), wäre dies eine Sache des chin. Rechts. Kann man hier jetzt nicht wirklich beantworten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
greenock
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 143

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel = Visumersatz?
Antwort #4 - 17.02.2016 um 16:24:22
 
Zitat:
Sollte die ID-Karte Voraussetzung für die Ausreise aus China sein (was ich aber bislang nie gehört habe), wäre dies eine Sache des chin. Rechts. Kann man hier jetzt nicht wirklich beantworten.


Die chinesische ID Karte ist keine Vorraussetzung für eine Ausreise, sondern der chinesische Reisepass.

@ Brisco

Der Reisepass zusammen mit dem gültigen Aufenthaltstitel reicht aus für den Rückflug.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sarembeti
Senior Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 113

BAMBERG, Bayern, Germany
BAMBERG
Bayern
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Aufenthaltstitel = Visumersatz?
Antwort #5 - 22.02.2016 um 13:50:19
 
Zitat:
Da sie in Erinnerung hatte, das sie am Check-In bisher immer ihre ID-Card vorzeigen musste, hat sie Sorge, dass sie nicht einchecken kann, für den Rückflug nach Deutschland.


Chinesischer Reisepass reicht völlig aus.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema