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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Ukrainerin in Deutschland heiraten, ja oder besser nicht?
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Beitrag begonnen von Skalenseil am 12.01.2016 um 18:09:00

Titel: Ukrainerin in Deutschland heiraten, ja oder besser nicht?
Beitrag von Skalenseil am 12.01.2016 um 18:09:00
Hallo. Meine ukrainische Verlobte kommt demnächst zu Besuch. Der übernächste Besuch wird im März sein.

Spricht etwas dagegen, wenn wir mit ihrem Schengenvisum hier in meiner Heimatstadt heiraten? Nach der Eheschließung wird sie auf jeden Fall zurückfliegen, um a.) den Sprachtest A1 in Kiew zu machen und b.) danach  in Kiew FZF-Visum beantragen und erst dann dauerhaft nach Deutschland einzureisen. 

Ich stelle diese Frage, weil wir uns korrekt verhalten möchten und mit der Botschaft in Kiew keinen Ärger haben wollen.

Titel: Re: Ukrainerin in Deutschland heiraten, ja oder besser nicht?
Beitrag von Aras am 12.01.2016 um 18:15:23
Ja. Heiraten ist ein Menschenrecht. Sie kann also hier in Deutschland mit einem Kurzzeitvisum heiraten.

Hast du denn bereits alle Unterlagen für die Befreiung vom Ehefähigkeitszeugnis deiner Verlobten eingereicht? Nicht das die Befreiung erst nach ihrem Besuch eintrifft.

Titel: Re: Ukrainerin in Deutschland heiraten, ja oder besser nicht?
Beitrag von Skalenseil am 12.01.2016 um 18:19:41
Oh, so schnell die erste Reaktion. Klasse. Mein Standesamt übergab mir eine Liste, was gebraucht wird. Wenn wir das machen, dann in zwei Schritten. Will sagen teils bei ihrem Besuch in Kürze und die eigentliche Heirat dann im März.

Ich bin einfach beruflich nicht in der Lage ab März 2 Wochen dort unten zu sein, um zu heiraten.

Titel: Re: Ukrainerin in Deutschland heiraten, ja oder besser nicht?
Beitrag von erne am 12.01.2016 um 18:50:53

schrieb am 12.01.2016 um 18:19:41:
Mein Standesamt übergab mir eine Liste, was gebraucht wird. 


dann sollte sie alles, was gefordert wird, *genauso* besorgen und mitbringen.

Apostillen auf den Urkunden nicht vergessen (bekommt sie nur in UA).
Eidesstaatliche Versicherung über Familienstand beim UA-Notar nicht vergessen.

Titel: Re: Ukrainerin in Deutschland heiraten, ja oder besser nicht?
Beitrag von Skalenseil am 12.01.2016 um 19:33:53
Unter Punkt 21 des Antrages auf ein Schengenvisum wird nach dem Zweck gefragt. Wird dort "Sonstiges" angekreuzt und mit offenen Karten erklärt, dass die Eheschließung der Zweck ist, aber nicht der Aufenthalt. Rückreise, A1 machen, FZF Visum beantragen.

Mit dieser Offenheit hat die Botschaft vielleicht ein Problem und möge denken "Die wird nicht mehr zurückkehren - Visum abgelehnt". Das ist meine Sorge.

Am liebsten würde ich vorab die Botschaft danach fragen "Ist es ein Problem mit Schengenvisum in DE zu heiraten? Nur die Eheschließung  - kein Aufenhalt - Rückreise vor Ablauf des Visums".  Was ratet ihr mir, fragen oder nicht? 

Titel: Re: Ukrainerin in Deutschland heiraten, ja oder besser nicht?
Beitrag von Aras am 12.01.2016 um 19:53:34
Wie oft war die Ukrainerin bereits im Schengengebiet?
Warum muss sie zurück in die Ukraine?

Titel: Re: Ukrainerin in Deutschland heiraten, ja oder besser nicht?
Beitrag von T.P.2013 am 12.01.2016 um 20:01:33
Hallo,

die Frage, ob es ein Problem sei, wurde Dir ja beantwortet. Die AV wird Dir die gleiche Antwort erteilen. "Kein Problem" im Sinne von "zulässig".

Begründet sind Deine Bedenken hinsichtlich der Rückkehrbereitschaft.
Die muss man eben darlegen.

Also, meiner Meinung nach, nicht die Gefahr eingehen, sich bei Beantragung / Einreise etc. in Widersprüche zu verstricken, sondern ruhig den wahren Grund der Besuchsreise angeben.

Dem Antrag dann zusätzlich ein Anschreiben  / Zusatzblatt mitgeben (das Vorhandensein eines solchen im Antrag z.B. bei "Reisezweck" oder sonstwo schreiben).
Im Anschreiben legst Du eben dar, dass die ordnungsgemäße Ausreise und Beantragung des erforderlichen FZF-Visums aus den von Dir genannten Gründen beabsichtigt ist.

So würde ich es machen (habe es auch schon so ähnlich mit Erfolg gemacht) und plädiere grundsätzlich dafür, gegenüber der AV mit offenen Karten zu spielen, wenn keine krummen Dinger geplant sind.

Gruß

Titel: Re: Ukrainerin in Deutschland heiraten, ja oder besser nicht?
Beitrag von erne am 12.01.2016 um 20:45:13

schrieb am 12.01.2016 um 19:33:53:
Wird dort "Sonstiges" angekreuzt und mit offenen Karten erklärt, dass die Eheschließung der Zweck ist, aber nicht der Aufenthalt. 


was ist der Reisegrund?
a) Besuch (und nebenbei heiraten)
b) heiraten, alles andere ist nebensächlich

wenn a) würde ich Besuch reinschreiben

Problem: wird sie und ihr Gepäck bei der Einreise kontrolliert und werden dabei die Urkunden, die für die Eheschliessung notwendig sind, entdeckt, kann die Einreise verweigert werden, wenn sie nicht entkräften kann, dass sie nicht wieder ausreist.
Wahrscheinlichkeit für die Kontrolle: gering


wenn b), siehe Antwort 6

Titel: Re: Ukrainerin in Deutschland heiraten, ja oder besser nicht?
Beitrag von Skalenseil am 12.01.2016 um 23:01:04
Danke nun kann ich mir ein Bild machen. Offenheit und klare Linie, war so geplant, machen wir so. Sollte das Besuchsvisum mit nebenbei Eheschließung in DE abgesagt werden, heiraten wir in der Ukraine. Weitere Fragen habe ich keine, aber ich lasse meinen Account mal bestehen um zu berichten wie es ausging.

Titel: Re: Ukrainerin in Deutschland heiraten, ja oder besser nicht?
Beitrag von Skalenseil am 13.01.2016 um 08:19:16
Wie ich soeben erfahren habe, wird es länger dauern, alle Unterlagen, Apostillen etc,  aus der UA zu beschaffen, so dass nichts aus der Heirat in DE wird.

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