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Arbeit direkt nach dem Studium (Gelesen: 1.600 mal)
mehdit
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08.01.2016 um 14:55:02
 
Hallo,
ich schreibe gerade meine Masterarbeit an einer Firma und habe schon einen unbefristeten Vertrag bekommen.
Ich werde meine Masterarbeit am 4.ten Februar abgeben, dann muss ich noch auf die Ergebnisse von zwei Prüfungen warten die am Anfang Februar erscheinen sollten.
Laut dem Vertrag fängt meine Arbeit am ersten März an.
Ich habe schon einen Bachelor Abschluss von einer Deutschen Uni.
Ich gehe davon aus dass es ein bisschen dauern wird bis ich den Master Abschluss von der Uni bekomme. Was kann ich inzwischen tun damit ich schon mit der Arbeit anfangen kann? Könnte ich den ersten Monat als Student noch Arbeiten? im März sind es Semesterferien und da darf man vollzeitarbeiten. Oder würde da z.B eine 4.0 Bescheinigung (bestanden Bescheinigung) von der Uni reichen um einen Arbeitsvisum zu beantragen?

Ich habe die ganzen Sätze gelesen die sich mit dem Thema beschäftigen aber alle gehen davon aus dass es eine Transitionsphase gibt:
Studium->Arbeitssuche->Arbeit.
Bei mir wäre es:
Studium->Arbeit

Ach ja, ich bin übrigens aus einem nicht EU/EWR Staat.
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Aras
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Antwort #1 - 08.01.2016 um 15:00:44
 
Du kannst direkt eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Arbeit beantragen. Eine "Transitionsphase" ist nicht nötig.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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mehdit
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Antwort #2 - 08.01.2016 um 15:11:19
 
Aras schrieb am 08.01.2016 um 15:00:44:
Du kannst direkt eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Arbeit beantragen


Das weiss ich schon. Mein Problem ist eher mit der Zeit.
ich habe nur 3 Wochen zwischen Abgabe von der Masterarbeit und Arbeitsanfang. Eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Arbeit kann man nur mit einem Abschluss beantragen oder? (Da könnte ich es mit dem Bachelor Abschluss versuchen aber die Arbeit pass mehr zum Master Niveau). Und meinen Abschluss bekomme ich wahrscheinlich erst am Ende des Semesters (April Mai). Was soll ich da tun? Oder besser gefragt, was wäre in disem Fall Legal?
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Aras
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Antwort #3 - 08.01.2016 um 15:23:40
 
Ich gehe davon aus, dass du aus einer Unistadt kommst. Einfach zur ABH gehen und die Lage erklären.... Du wirst nicht der erste mit dem Problem sein.

Theoretisch darfst du als Student 120 ganze Tage bzw. 120 halbe Tage im Jahr arbeiten. Ein Monat (5 Tage Woche) hat so ca. 20 Arbeitstage. Also genug für ca. 5 - 6 Monate. Egal ob vorlesungsfreie Zeit oder nicht. Du könntest also bis zur Exmatrikulation diese Arbeitstage nutzen.
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Klose10
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 13.01.2016 um 08:39:16
 
Wie Aras gesagt hat. Du darfst als Student 120 Tage arbeiten (vollzeit). Ich hatte auch die gleiche Situation als ich mein Studium abgeschlossen habe. Ich habe erstmal den Antrag für die neue so genannte Aufenthaltserlaubnis gestellt und darauf gewartet. In zwischen habe ich mit meinem Student Aufenthaltstitel angefangen bei der Firma zu arbeiten bis meine neue Erlaubnis kam. Es hat gut 2 Monaten gedauert um sie zu kriegen.
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Aras
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Antwort #5 - 13.01.2016 um 08:57:40
 
Ich merke grad, dass sich ein Fehler eingeschlichen hat. 120 ganze Tage oder 240 halbe Tage sind erlaubt.
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