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Vorläufiger Aufenthalts, Offshore Arbeit (Gelesen: 798 mal)
Klose10
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Beiträge: 27

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Vorläufiger Aufenthalts, Offshore Arbeit
13.01.2016 um 08:15:56
 
Hallo meine Damen und Herren ,

ich hätte eine Frage. Ich werde einen vorläufigen Aufenthalts erstmal bekommen da die Verlängerung meiner EU Blauen Karten noch dauert. Die Sache ist so , ich arbeite auf einem deutschen Schiff . Unsere Arbeit ist in Deutschland aber kann sein wegen dem schlechten Wetter Manchmal dass wir zu einem holländischen Hafen fahren müssen. Wir bleiben nun auf dem Schiff bis das Wetter wieder gut ist und dann fahren wir zurück zur Arbeitsstelle. Soweit wie ich weis , der vorläufiger Aufenthalts ist nun bekannt in Deutschland. Also gibt es hier ein Problem obwohl wir nur auf dem Schiff bleiben ?

Vielen Dank für die Mühen.
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Aras
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Vorläufiger Aufenthalts, Offshore Arbeit
Antwort #1 - 13.01.2016 um 10:33:51
 
Für Seefahrer gelten besondere Regeln. Die sind nicht so restriktiv. Es sollte eigentlich keine Probleme geben.

http://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__28.html
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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