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aufenthalt bei fzf zum ungeborenen kind (Gelesen: 1.812 mal)
alici88
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07.12.2015 um 12:45:18
 
Hallo an alle nach langer zeit..
Mein mann ist seit dem 16.01.2014 in deutschland Seit dem besucht er auch einen integrationskurs bei dem er nicht wirklich fortschritte macht. Wir waren bisher schon 3 mal bei der ausländerbehörde wegen dem aufenthalt weil er immer nur 1jahr bekommt. Heute hat mir die dame von der ausländerbehörde gesagt wenn er nicht wirklich fortschritte macht kann es sein das es zum verlust des aufenthaltes kommt. Ist das denn wirklich so das die einfach sagen können er muss gehen? Abgesehen von allem ist unsere tochter epileptikerin und wird hier behandelt und gerade deshalb würde ich mich da schon querstellen.
Unsere tochter und ich sind beide deutsche staatsangehörige
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deerhunter
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Antwort #1 - 07.12.2015 um 13:08:05
 
Solange er sich um das Kind kümmert und nicht straffällig wird, wird er auch eine AE bekommen!
Allerdings immer nur 1 Jahr, wenn er den I - Kurs nicht zu positiven Abschluss bringt...
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Aras
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Antwort #2 - 07.12.2015 um 13:14:08
 
alici88 schrieb am 07.12.2015 um 12:45:18:
Ist das denn wirklich so das die einfach sagen können er muss gehen? 

Da muss es schon zu schwerwiegenderen Verstößen kommen.

Was ist denn das Problem des Vaters? Ggf. sollte man überlegen ob die Integration nicht anders erfolgen kann.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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alici88
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Antwort #3 - 07.12.2015 um 13:15:53
 
Er kümmert sich sehr um die kleine aber es ist halt dieses ständige "nur" 1 jahr ist nicht so toll. Danke für die antwort lg es gibt gott sei dank keine verstöße seiner seits.
Der kurs den er besucht ist leider nicht der beste einen anderen in der nähe gibt es auch nicht
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Aras
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Antwort #4 - 07.12.2015 um 13:21:14
 
Ja. Diese Befristung auf 1 Jahr folgt aus § 8 Abs. 3 AufenthG

Zitat:
(3) Vor der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist festzustellen, ob der Ausländer einer etwaigen Pflicht zur ordnungsgemäßen Teilnahme am Integrationskurs nachgekommen ist. Verletzt ein Ausländer seine Verpflichtung nach § 44a Abs. 1 Satz 1 zur ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs, ist dies bei der Entscheidung über die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zu berücksichtigen. Besteht kein Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, soll bei wiederholter und gröblicher Verletzung der Pflichten nach Satz 1 die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis abgelehnt werden. Besteht ein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nur nach diesem Gesetz, kann die Verlängerung abgelehnt werden, es sei denn, der Ausländer erbringt den Nachweis, dass seine Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist. Bei der Entscheidung sind die Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts, schutzwürdige Bindung des Ausländers an das Bundesgebiet und die Folgen einer Aufenthaltsbeendigung für seine rechtmäßig im Bundesgebiet lebenden Familienangehörigen zu berücksichtigen. War oder ist ein Ausländer zur Teilnahme an einem Integrationskurs nach § 44a Absatz 1 Satz 1 verpflichtet, soll die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis jeweils auf höchstens ein Jahr befristet werden, solange er den Integrationskurs noch nicht erfolgreich abgeschlossen oder noch nicht den Nachweis erbracht hat, dass seine Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist.


Was sind denn die Gründe warum er es nicht packt?
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alici88
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Antwort #5 - 07.12.2015 um 13:31:09
 
In den kursen wird nur deutsch gesprochen und er versteht gar nichts.wenn er wenigstens fragen könnte wenn er etwas nicht versteht würde er meiner meinung nach auch fortschritte machen das ist auch der grund warum er das nicht packt
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Antwort #6 - 07.12.2015 um 13:35:03
 
Na erlaube mir die zynische Bemerkung, dass es ein Deutschkurs und kein Türkischkurs ist. Vielleicht ist er ja einfach falsch eingestuft und muss eben bei A1 anfangen.
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Antwort #7 - 07.12.2015 um 13:37:51
 
alici88 schrieb am 07.12.2015 um 13:31:09:
In den kursen wird nur deutsch gesprochen und er versteht gar nichts.wenn er wenigstens fragen könnte wenn er etwas nicht versteht würde er meiner meinung nach auch fortschritte machen das ist auch der grund warum er das nicht packt 


Welche Sprache sollte man sonst sprechen? Da i.d.R. Schüler aus aller Welt dort lernen, kann man es halt nur in Deutsch machen und nicht jede Sprache der Teilnehmer kennen!
Deshalb macht es Sinn solch einen Kurs von Anfang an zu besuchen, denn da sollen ja "Grundwissen" vermittelt werden und dann in den Prüfungen von A1 über A2 zu B1 zu enden!
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Wanida
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Antwort #8 - 07.12.2015 um 13:44:45
 
Verstehe ich auch nicht!

Alle meine Landsleute, die in Deutschkurse gingen, hatten deutsche Lehrer die Deutsch und keine andere Sprache dort sprachen. Es hat geklappt.

Einige davon sprechen  sogar perfekter Deutsch als mancher Deutsche.
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