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Konsultationsverfahren im Rahmen der Familienzusammenführung (Gelesen: 1.023 mal)
Xoni
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Kosovo
Zeige den Link zu diesem Beitrag Konsultationsverfahren im Rahmen der Familienzusammenführung
23.11.2015 um 21:48:31
 
Guten Abend euch Allen. 1. Ich bin total neu hier und zum ersten mal besuch ich hier die seite. Ich bin 24 jahre alt aus Kosovo. Im jahr 2013 wurde ich über die Italien und schweizer Grenze ilegal erwischt.Dann heißt ich solls innerhalb 7 tagen den Bundesgebiet italien verlassen. Ich hab freiwillig das Land verlassen. Seit august 2015 bin mit eine frau aus Deutschland verheiratet. Es hat bis jetzt alles gepast.  Die Ausländerbehörde hat an meinen frau mitgeteilt das noch einreisverweigerung in italien steht. Die Ausländerbehorde hat einen antrag bzw konsultationsverfahren beim bundeskriminalamt zur prüfung der möglichen löschung dieser einreiseperre einleiten.
Die frage ist: wie funktioniert oder was das bedeutet konstutaltionsverfahren?
Wie lange das dauerd?
Wird die einreseperre gelöscht?

Muss ich was angst haben?
Stehen irgendwelche kosten das würde ich und meine frau sofort bezahlen.
Bitte ich bitte euch wer von so was erfahrung hat oder wenn ihr was wist bitte ich brauch unbedingt euren antwort.
Mit freundlichen grüse xoni
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 24.11.2015 um 12:46:15
 
Xoni schrieb am 23.11.2015 um 21:48:31:
wie funktioniert oder was das bedeutet konstutaltionsverfahren?

Einfach gesagt: Die deutschen Behörden fragen bei den italienischen Behörden nach, ob irgendwelche Gründe bestehen, dir die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zu verweigern.

Xoni schrieb am 23.11.2015 um 21:48:31:
Wie lange das dauerd? 

Kann man nicht sagen.

Xoni schrieb am 23.11.2015 um 21:48:31:
Wird die einreseperre gelöscht?

Falls dir in Deutschland ein Aufenthaltstitel erteilt wird, dann entfällt die schengenweite Einreisesperre. Es kann allerdings sein, dass du weiterhin nicht nach Italien einreisen darfst. Da musst du dich selbst informieren.

Xoni schrieb am 23.11.2015 um 21:48:31:
Stehen irgendwelche kosten 

Da musst du dich wieder selbst informieren.
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