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Duldung - Aufenthalt (Gelesen: 1.654 mal)
ryka
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Beiträge: 395
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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06.11.2015 um 18:14:14
 
Hallo,
ich kann mich erinnern, dass eine Diskussion stattfand, wann und in welchen Fällen eine Duldung in einen Aufenthalt übergehen soll, z.B. wenn die Duldung x-Jahre bestand.

Leider finde ich nichts darüber. Wer kann mir helfen?

Ryka
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Aras
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Berufsrevolutionär


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 06.11.2015 um 19:02:27
 
Meinst du § 25 Abs. 5? Oder generell alle Wege die zu einem legalen Aufenthalt führen?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 06.11.2015 um 21:37:22
 
ryka schrieb am 06.11.2015 um 18:14:14:
Leider finde ich nichts darüber. Wer kann mir helfen?

Du meinst wohl den relativ neuen § 25b AufenthG. Demnach ist ein Übergang nach acht bzw. sechs Jahren möglich.
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ryka
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I love i4a


Beiträge: 395
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 07.11.2015 um 22:50:06
 
Hallo,

genau diesen §§ suchte ich. Jetzt weiß ich auch warum der Mann keinen Aufenthalt bekommt. Er ist seit 10 Jahren hier und spricht sehr schlecht deutsch, hat keine Arbeit.
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« Zuletzt geändert: 07.11.2015 um 23:03:08 von ryka »  
 
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reinhard
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Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 08.11.2015 um 12:18:53
 
Dann muss er Arbeit finden, die A2-Prüfung bestehen und noch mal sorgfältig überlegen, ob er vorbestraft ist.

Wenn alles klar ist: AE beantragen, und schon kann er relativ sicher hier bleiben.
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