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Beitrag begonnen von ryka am 06.11.2015 um 18:14:14

Titel: Duldung - Aufenthalt
Beitrag von ryka am 06.11.2015 um 18:14:14
Hallo,
ich kann mich erinnern, dass eine Diskussion stattfand, wann und in welchen Fällen eine Duldung in einen Aufenthalt übergehen soll, z.B. wenn die Duldung x-Jahre bestand.

Leider finde ich nichts darüber. Wer kann mir helfen?

Ryka

Titel: Re: Duldung - Aufenthalt
Beitrag von Aras am 06.11.2015 um 19:02:27
Meinst du § 25 Abs. 5? Oder generell alle Wege die zu einem legalen Aufenthalt führen?

Titel: Re: Duldung - Aufenthalt
Beitrag von Bayraqiano am 06.11.2015 um 21:37:22

ryka schrieb am 06.11.2015 um 18:14:14:
Leider finde ich nichts darüber. Wer kann mir helfen?

Du meinst wohl den relativ neuen § 25b AufenthG. Demnach ist ein Übergang nach acht bzw. sechs Jahren möglich.

Titel: Re: Duldung - Aufenthalt
Beitrag von ryka am 07.11.2015 um 22:50:06
Hallo,

genau diesen §§ suchte ich. Jetzt weiß ich auch warum der Mann keinen Aufenthalt bekommt. Er ist seit 10 Jahren hier und spricht sehr schlecht deutsch, hat keine Arbeit.

Titel: Re: Duldung - Aufenthalt
Beitrag von reinhard am 08.11.2015 um 12:18:53
Dann muss er Arbeit finden, die A2-Prüfung bestehen und noch mal sorgfältig überlegen, ob er vorbestraft ist.

Wenn alles klar ist: AE beantragen, und schon kann er relativ sicher hier bleiben.

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