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Ausländerrecht >> Asyl, Duldung, humanitäre Aufenthalte, Passangelegenheiten >> Duldung - Aufenthalt https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1446830054 Beitrag begonnen von ryka am 06.11.2015 um 18:14:14 |
Titel: Duldung - Aufenthalt Beitrag von ryka am 06.11.2015 um 18:14:14
Hallo,
ich kann mich erinnern, dass eine Diskussion stattfand, wann und in welchen Fällen eine Duldung in einen Aufenthalt übergehen soll, z.B. wenn die Duldung x-Jahre bestand. Leider finde ich nichts darüber. Wer kann mir helfen? Ryka |
Titel: Re: Duldung - Aufenthalt Beitrag von Aras am 06.11.2015 um 19:02:27
Meinst du § 25 Abs. 5? Oder generell alle Wege die zu einem legalen Aufenthalt führen?
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Titel: Re: Duldung - Aufenthalt Beitrag von Bayraqiano am 06.11.2015 um 21:37:22 ryka schrieb am 06.11.2015 um 18:14:14:
Du meinst wohl den relativ neuen § 25b AufenthG. Demnach ist ein Übergang nach acht bzw. sechs Jahren möglich. |
Titel: Re: Duldung - Aufenthalt Beitrag von ryka am 07.11.2015 um 22:50:06
Hallo,
genau diesen §§ suchte ich. Jetzt weiß ich auch warum der Mann keinen Aufenthalt bekommt. Er ist seit 10 Jahren hier und spricht sehr schlecht deutsch, hat keine Arbeit. |
Titel: Re: Duldung - Aufenthalt Beitrag von reinhard am 08.11.2015 um 12:18:53
Dann muss er Arbeit finden, die A2-Prüfung bestehen und noch mal sorgfältig überlegen, ob er vorbestraft ist.
Wenn alles klar ist: AE beantragen, und schon kann er relativ sicher hier bleiben. |
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