Hallo Zusammen,
ich habe eine ungeklärte Frage bezüglich meiner Aufenthaltserlaubnis und deren Nebenbestimmungen (betreffend Erwerbstätigkeit), mit der ich mich schon seit paar Wochen beschäftige und hoffe, dass mir jemand hier helfen kann.
Ich versuche alles von Anfang an bisschen ausführlicher zu schreiben, damit verständlich wird was genau mein Problem ist.
Ich bin seit Ende 2009 in Deutschland, meine erste Aufenthaltserlaubnis war zum Zweck des Studiums.
2013 habe ich mein Studium (Maschinenwesen) abgeschlossen und habe sofort mit der Arbeit an einem der Lehrstühle meiner Fakultät angefangen.
An der Uni habe ich eine 50% Stelle TV-L E13 bekommen. Gleichzeitig habe ich bei einer Ingenieursfirma mit der Arbeit als Ingenieur (Halbzeit 20 Std.) angefangen.
Natürlich musste ich vor dem Dienstantritt eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragen, was ich auch damals gemacht habe.
Ich habe beim KVR alles erklärt und erfragt was für Dokumente ich dafür brauchen würde.
Mir wurde gesagt, dass ich wegen der E13 Stelle (Promotionstelle) eine
AE zur Promotion beantragen müsste.
Genau das habe ich damals auch gemacht.
Zusätzlich zu allen erforderlichen Unterlagen habe ich die Merkblätter für die Ausländerbeschäftigung ausgefüllt von meinen beiden Arbeitgebern abgegeben.
Als Ergebnis habe ich dann eine Aufenthaltserlaubnis bekommen die praktisch der vorherigen (Studium) gleichgestellt war, also nach §16. In den Nebenbestimmungen stand: "Nur für Promotion ... Unselbständige Tätigkeit nicht erstattet, Ausnahme 120 volle oder 240 halbe Tage sowie Tätigkeit die mit Promotion was zu tun hat". Die
AE war für 2 Jahre befristet, da meine Verträge damals für 2 Jahre abgeschlossen wurden.
Damals hatte ich leider sehr wenig Ahnung davon unter welchen gesetzlichen Grundlagen meine
AE ausgestellt wurde. Eines ist mir damals aber schon aufgefallen, nämlich dass die Nebenbestimmungen meine beiden Arbeiten nicht erlaubt hatten. Mir wurde erklärt, dass die Tätigkeit an der Uni zu meiner Promotion zählt und ich deswegen trotzdem arbeiten darf. Das war mir im dem Moment auch genug und ich habe nichts mehr weiter unternommen, obwohl mein Arbeitgeber (Uni) angedeutet hat, dass meine Aufenthaltserlaubnis die falsche ist, die haben aber die Beschäftigung trotzdem erlaubt.
Vor paar Wochen musste ich meine Aufenthaltserlaubnis wieder verlängern. Diesmal habe ich mich mehr Informiert und habe eine
AE nach §18 beantragt, da mein Arbeitgeber vor zwei Jahren angedeutet hatte, dass meine
AE nicht in Ordnung war. Nach langen Erklärungen im KVR hat das auch geklappt. Die Formblätter für Ausländerbeschäftigung habe ich diesmal auch im KVR abgegeben. Die Nebenbestimmungen in meiner
AE wurden etwas abgeändert: "Unselbständige Tätigkeit erstattet beim Arbeitgeber A 50% und Arbeitgeber B 20 Std."
Jetzt möchte ich zum tatsächlichen Problem kommen.
Ich habe innerhalb der letzten 2 Jahre immer wieder die Möglichkeit für eine Minijob-Tätigkeit gehabt. Das durfte ich aber damals nicht, leider jetzt auch.
Ich habe danach gefragt, ob es möglich wäre mir "unbeschränkte" Erwerbstätigkeit zu gestatten. Darauf habe ich eine Antwort bekommen dass das nicht möglich sei, weil ich in den letzten beiden Jahren eine
AE nach § 16 hatte. Ich habe etwas recherchiert und herausgefunden dass der Vorbesitz einer
AE nach § 18 nicht unbedingt erforderlich ist. Als Voraussetzung wird lediglich die Einzahlung von 24 Monaten in die Rentenversicherung gefordert, was bei mir vorliegt.
Im Prinzip habe ich drei konkrete Fragen:
Ist es für mich möglich:
1. eine
AE zu bekommen die "unbeschränkt" Erwerbstätigkeit erlaubt? Zeitliche Befristung ist mir in diesem Moment nicht wichtig.
2. Wenn ich eine
AE nach §18 schon vor 2 Jahren gehabt hätte, hätte ich jetzt eine Niederlassungserlaubnis nach §18b beantragen können. Gibt es trotzdem irgendeine Möglichkeit die
AE nach §18b jetzt quasi "nachträglich" erteilt zu bekommen?
3. Gibt es eine Möglichkeit mich diesbezüglich irgendwo beraten zu lassen? Z.B. im KVR, ich bekomme leider da immer verschiedene Antworten und auch ohne jeglicher Erklärung?
Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand mir weiterhelfen könnte.
Grüße
Niko