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eine Berufsausbildung oder noch ein neues Studium möglich ? (Gelesen: 2.001 mal)
Viet Anh Ta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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02.11.2015 um 21:08:34
 
Hallo,

ich komme aus Vietnam und studiere zur Zeit im 5. Semester Fahrzeugbau in Hamburg, habe in meinem Heimatland Germanistik studiert aber abgebrochen, um ein Studium in Deutschland zu machen (ich bekomme eine Zulassung von eine Universität in Deutschland).

im Januar 2012 bin ich in DL gelandet und habe Studienkolleg Hannover für etwa 6 Monate besucht (Schnellkurs). Danach bin ich nach Hamburg umgezogen und habe Studiengang Informatik angefangen zu studieren. Allerdingst wechselte ich den Studiengang nach nur einem Semester zu Fahrzeugbau und studiere es seit SS 2013 bis jetzt.

weil der Studiengang zu anstrengend ist und ich Prüfungsangst hatte, schaffe ich bis jetzt nur 12 Credit Points und viele Studienleistungen. ich kam regelmäßig zur Uni und machte Aufgaben aber habe die Prüfungen am Ende nicht geschrieben. Meine Eltern haben mich bis jetzt vollständig finanziert, aber sie können es nicht mehr weil beide kaum noch Geld haben.

Ich habe mich für SS 2015 und WS 2015/16 beurlaubt wegen Krankheit (paranoide Schizophrenie), blieb in Krankenhaus für 4 Monaten, nach der Entlassung im Oktober 2015 empfahlen mir die Ärzte dringend eine längerfristige rehabilitative Maßnahme (dauert ein Jahr). Im Jahr 2017 werde ich mein Visum verlängern und wahrscheinlich meine Studienleistungen nachweisen muss, bekomme ich dann irgendwelche Probleme mit der Ausländerbehörde wenn ich die Rehabilitationsbehandlung mache ?

kann ich hier in Deutschland nochmal den Studiengang wechseln oder hier eine Berufausbildung machen ?

auf meinem Aufenthaltstitel steht 16 abs. 1 AufenthG
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erne
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Antwort #1 - 02.11.2015 um 22:41:21
 
Eine AE fürs Studium setzt eine realistische Chance voraus, das Studium auch zu beenden.
Bleibt ein messbarer Studienerfolg aus, schwindet auch diese Chance - darum kann dann auch die Verlängerung der AE auch abgelehnt werden.

wo willst du denn die rehabilitierende Massnahme machen?

Studiengangwechsel: wie hoch ist denn die Wahrscheinlichkeit, dass du dann dieses Studium beendest und zwar innerhalb von 10 Jahren seit Beginn deiner Studien in 2012?

Ausbildung: dafür wirst du eine Arbeitserlaubnis brauchen. Das setzt voraus, dass es keine Bevorrechtigten (Deutsche, andere Ausländer, die bereits eine Arbeitserlaubnis haben) für diese Stelle gibt.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 02.11.2015 um 23:02:24
 
Er hat schon ein Studienwechsel hinter sich. Es kann auch einfach sein, dass er studierunfähig ist. Dann wird ein weiterer Wechsel ja nicht möglich sein, zumal es auch in Ausbildungsberufen wichtige Prüfungen gibt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Viet Anh Ta
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Antwort #3 - 02.11.2015 um 23:28:28
 
Hi,

Danke für die Antwort, ich wollte die Rehabilitation in Hamburg machen (2 Semester beurlauben), dafür brauche ich die Krankenkasse vom Studium.

ich würde dann die Reha machen danach mein Studium fortsetzen, nur bin ich nicht sicher dass die Behörde mir das Visum im Jahr 2017 in Bezug auf meine gesamte Behandlungszeit verlängern wird.
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baudouin66
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Antwort #4 - 10.11.2015 um 11:49:05
 
Lieber Viet Anh Ta,
machst du mal eine Ausbildung.

1. Du bekommst eine Ausbildungsvergütung
2. Es ist weniger anspruchsvoll wie eine Studium
3. Du lernst viele mit deine Händen zu machen

In Deutschland gibt es die sogennante Positivliste von den Bundesagentur für Arbeit, für solche Berufen, bekommst du viel leichter ein Arbeitserlaubnis.

Es gibt viele Firmen die Studienabbrecher in der Technik suchen für eine Ausbildung. Gut in Internet recherchieren

Viel Erfolg und bleib in gutem Weg, keine Scheisse bauen oke?.


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dgstein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 10.11.2015 um 13:18:29
 
Hallo,

baudouin66 schrieb am 10.11.2015 um 11:49:05:
Lieber Viet Anh Ta,
machst du mal eine Ausbildung.

dafür wird aber eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis nach § 17 AufenthG benötigt. Und da es sich dabei nicht um einen Anspruchsfall handelt, wird es sie aufgrund des Zweckwechselverbots des § 16 Abs. 2 AufenthG wohl nicht geben.

Viele Grüße

dgstein
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reinhard
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Antwort #6 - 10.11.2015 um 13:46:50
 
Falls Du eine Ausbildung machen willst: Klär erst mal mit der Ausländerbehörde am Ausbildungsort, ob sie dem Visum zustimmt. Wenn das der Fall ist, kannst Du das Visum beantragen.

Denk daran, dass Du das neue Visum nur in Vietnam beantragen kannst, nicht in Deutschland.
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baudouin66
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Antwort #7 - 26.11.2015 um 12:10:37
 
Hallo,
Hier sind die beiden Artikel.

§ 16
Studium; Sprachkurse; Schulbesuch
................
(2) Während des Aufenthalts nach Absatz 1 oder 1a soll in der Regel keine Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck erteilt oder verlängert werden, sofern nicht ein gesetzlicher Anspruch besteht. § 9 findet keine Anwendung.

------------------------------

§ 17
Sonstige Ausbildungszwecke
.
(1) Einem Ausländer kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der betrieblichen Aus- und Weiterbildung erteilt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 zugestimmt hat oder durch Rechtsverordnung nach § 42 oder zwischenstaatliche Vereinbarung bestimmt ist, dass die Aus- und Weiterbildung ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit zulässig ist. Beschränkungen bei der Erteilung der Zustimmung durch die Bundesagentur für Arbeit sind in die Aufenthaltserlaubnis zu übernehmen. § 16 Abs. 2 gilt entsprechend.
--------------------------------------------------------------

Gesetzliche Anspruch gibt es nicht, besteht nicht. Es liegt im Ermessen der ABH. Hauptsache ist Arbeitserlaubnis, von Bundesagentur für Arbeit, und diese wirdst, du bekommen da Beruf positiv gelistet.

Wir haben viel zu viele Beispiele wo die Aufenthaltstitel umgewandelt wurde. 

Also, versuchen....
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