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Abschaffung der Visapflicht für kolumbianische Staatsangehörige (Gelesen: 1.359 mal)
Bluesh
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Abschaffung der Visapflicht für kolumbianische Staatsangehörige
24.10.2015 um 19:44:32
 
Hallo zusammen,

Ende dieses Jahres "soll" die Visapflicht für kolumbianische Staatsangehörige abgeschafft werden. Das ganze Jahr schon über, plane ich meine Freundin aus Kolumbien hierher zu holen. Ursprünglich wollten wir das im Dezember über Weihnachten machen. Da sie nach wie vor visumsplfichtig ist, lässt sich das alles allerdings nicht all zu einfach umsetzen. Die Grundidee basiert auf ein Schengen-Visum, wobei ein nationales Visum in unserem Fall wohl eher in Frage kommen würde. Ich stelle es mir jedoch deutlich schwieriger vor, ein nationales Visum als ein Schengen-Visum zu erhalten.

Meine Freundin studiert derzeit Jura in Kolumbien, unsere Zukunfstplanung findet aber ausschließlich in Deutschland statt. Sie möchte dementsprechend dann hier in Deutschland weiter studieren, die Sprache intensiv lernen und letzten Endes möchten wir auch heiraten. Das möchten wir allerdings nicht aus "Notwendigkeit" tun. Darum war der Plan, dass sie über ein Schengen-Visum hierher kann und wir dann anschließend hier bei der Ausländerbehörde vor Ort eine Verlängerung für bestmöglich dauerhaften Aufenthalt beantragen, zwecks Studium und Sprachkurses. Die allerletzte Instanz wäre eben die vorgezogene Heirat, was wir aber vermeiden wollen.

Das ganze Problem mit der Visumsgeschichte ist auch, dass die Botschaft in Bogota um die 3-5 Stunden von ihrem Wohnort entfernt ist. Ebenso habe ich nachgelesen, dass eine Flugreservierung sowie eine bereits bezahlte Krankenversicherung beim Visumsantrag vorgewiesen werden müsse. Wo sich mir die Frage von Sicherheit stellt. Das alles ist wieder mit Kosten verbunden, die mir bei einer Ablehnung des Visumsantrages verloren gehen würden. Meine Einschätzung wäre jetzt eigentlich wie folgt gewesen: Visum > Flugtickets > Krankenversicherung

Ich habe bisher selbst keinerlei Erfahrungen in diesem Bereich machen können weder noch sind die Informationen, die ich im Internet ersucht oder auch von den Behörden selbst bekommen habe nur äußerst vage.

Am Klügsten wäre es wohl einfach abzuwarten, bis die Abschaffung der Visapflicht durch ist. Aber wie das mit der Politik und Bürokratie hier in Deutschland abläuft, kann man das eben nur sehr schwer abschätzen, wann dies nun "tatsächlich" in Kraft treten wird. Wir wollen auch nicht mehr viel Zeit verlieren und unser gemeinsames Leben beginnen. Am Liebsten zusammen ins Neue Jahr einsteigen.

Kennt sich hier irgendjemand speziell in diesem Bereich und unserem Fall aus? Ob es vielleicht noch andere Möglichkeiten für uns gibt? Jemand aus Kolumbien selbst mit ähnlichen Erfahrungen?

Über jeglichen Tipp, Rat oder Info würde ich mich sehr freuen.

MfG
Bluesh
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Aras
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Antwort #1 - 24.10.2015 um 19:48:05
 
Tja aber um das nationale Visum kommt sie nicht. Kommt sie ohne Visum, dann kann sie den Aufenthalt nicht verfestigen und muss nach 90 Tagen zurück.

Aber natürlich muss man erst das Visum haben bevor man flugtickets kauft.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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grisu1000
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 24.10.2015 um 20:00:59
 
Aras schrieb am 24.10.2015 um 19:48:05:
Tja aber um das nationale Visum kommt sie nicht


Und für dieses Visum braucht sie einen begründeten Aufenthaltszweck. Sprachkurs, Studium oder Eheschließung. Beim Sprachkurs muss man aber aufpassen, dass dieses Visum in DEU so einfach nicht verlängert werden kann um z.B. zu studieren. Auf das Visum zur Eheschlißung oder FZF besteht ein rechtsanspruch. Bei den anderen muss sie das Konsulat und die ABH überzeugen warum sie gerade in DEU einen Sprachkurs machen oder studieren will. "Der Freund lebt dort" ist IMHO keine ausreichende Begründung.

Schengenvisum oder visafrei Einreise berechtigt nur zu einem vürbergehenden Besuchsaufenthalt und es kann im Regelfall kein AT erhalten werden.
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