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Im Ausland geborenes Kind > Biologischer aber nicht rechtlicher Vater (Gelesen: 5.362 mal)
Aras
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Antwort #15 - 22.10.2015 um 13:34:58
 
Ganz ehrlich:

ich sehe ein Möglichkeit:

Du beantragst schriftlich beim lokalen Standesamt die Nachbeurkundung der Geburt des Kindes und gibst auch Hinweis auf die Problematik. Der Standesbeamte sollte bzw. muss dann den Sachverhalt abschließend aufklären und bei Vorliegen der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes erhälst du die Geburtsurkunde deines Kindes. Dauer und Kosten sind mir nicht bekannt.

Vielleicht gibt es noch weitere Möglichkeiten.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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deerhunter
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i4a rocks!


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Antwort #16 - 22.10.2015 um 14:44:18
 
schnulli schrieb am 22.10.2015 um 13:20:47:
Aber bezweifelt meine rechtliche Vaterschaft aufgrund der Vorehe.


Und das zu Recht! Klär das mit den pfilippinischen Behörden und einem Gericht. Laut Phill. Recht ist der Vater des Kindes der Ehemann! Das muss erst geklärt werden!
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schnulli
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Antwort #17 - 08.11.2015 um 12:04:31
 
Mittlerweile hat sich ein Weg aufgetan das meine Tochter doch zumindest bald kommen kann.

Meine Verlobte hat ( höchstwahrscheinlich ) das alleinige Sorgerecht für unsere Tochter da Sie zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet war.
Und da wir schon vor Monaten unsere Heirat beantragt haben könnte meine Verlobte dann in einigen Monaten ihr Visum bekommen.
Unsere Tochter könnte dann gleichzeitig ein Visum auf FZF beantragen.
Leider hat sich die Deutsche Botschaft nicht eindeutig dazu geäussert.
Man müsse erst den Antrag vorliegen haben um zu entscheiden.

Hat jemand Erfahrung damit ?
Wird die Botschaft meiner Tochter ein FZR Visum ausstellen aufgrund des Heiratsvisums meiner Verlobten ?
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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #18 - 08.11.2015 um 12:07:42
 
In dem Fall muss der LU gesichert sein.
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schnulli
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Antwort #19 - 08.11.2015 um 13:17:24
 
Der LU ist gesichert !

Es geht halt nur darum ob das alleinige Sorgerecht ausreicht das meine Tochter eine FZR bekommt.
Oder ob eventuel der " rechtliche Vater " gefragt werden muss  ?
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