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Welche Staatsangehörigkeit kann das Baby des anerkannten Flüchtlings bekommen werden? (Gelesen: 2.615 mal)
QuangAn
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: Vietnam
Zeige den Link zu diesem Beitrag Welche Staatsangehörigkeit kann das Baby des anerkannten Flüchtlings bekommen werden?
06.10.2015 um 21:46:57
 
Hallo zusammen,

ich würde gern eure Hilfe zu meiner Frage brauchen.

Generelle Daten:

- Ich habe AE nach (§25 Absatz 2 -  von 20.12.2012 bis 20.12.2015) und GFK-Pass
- Ehefrau hat AE nach (§30 - von 15.4.2013 bis 20.12.2015) und vietnamesischer Pass.
- Wir haben Integration und Bürgerorientierung besucht.
- Meine Frau hat nur A2 Zertifikat bekommen.
- Ich besuche derzeit einen Berufebezogenkurs und erkenne meinen Hochschulabschuss an.
- Meine Frau ist 33. Woche schwanger, vielleicht wird am Ende November 2015 das Baby geboren.

Meine Fragen:

1. Welche Staatsangehörigkeit kann mein Baby bekommen werden?
2. Können wir NE bekommen?
3. Was und wie soll ich machen?

Ich bedanke mich im Voraus.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 06.10.2015 um 21:54:52
 
Das Kind wird offensichtlich vietnamesisch.

Hast wohl eine AE nach § 25 Abs. 2 a.F.. Also das heutige 25 Abs. 2 Alt. 1. Dann kriegst du wohl eine NE nach § 26 Abs. 3 bei der nächsten Verlängerung?

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 06.10.2015 um 22:56:51
 
QuangAn schrieb am 06.10.2015 um 21:46:57:
Was und wie soll ich machen?

Einen Asylantrag für das Kind stellen, es hat einen Anspruch darauf als Flüchtling anerkannt zu werden (§ 26 Abs. 2 i.V.m Abs. 5 AsylVfG http://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/__26.html). Damit bekommt es einen GFK-Pass, und kann nach drei Jahren eine NE bekommen und später auch unter Hinnahme von Mehrstaatlichkeit eingebürgert werden. Und du ersparst dem Kind das Problem, mit den vietnamensischen Behörden umgehen zu müssen.
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garfield2008
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehefrau Vietnam
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Antwort #3 - 07.10.2015 um 16:34:04
 
Zitat:
später auch unter Hinnahme von Mehrstaatlichkeit eingebürgert werden.

Das wird seit mindestens 10 Jahren im Fall Vietnam nicht mehr gemacht. Frag mal die Kinder von anerkannten Flüchtlingen die aktuell Papiere oder Pass aus VN besorgen müssen, weil sonst keine Einbürgerung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln möglich ist.
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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 07.10.2015 um 17:06:42
 
garfield2008 schrieb am 07.10.2015 um 16:34:04:
Das wird seit mindestens 10 Jahren im Fall Vietnam nicht mehr gemacht. Frag mal die Kinder von anerkannten Flüchtlingen die aktuell Papiere oder Pass aus VN besorgen müssen, weil sonst keine Einbürgerung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln möglich ist.

Nein, anerkannte Flüchtlinge werden immer unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert, egal ob sie aus Vietnam oder von woanders her sind. Wenn man allerdings nicht selbst als Flüchtling anerkannt ist, sondern dies nur die Eltern sind, dann sieht es natürlich (möglicherweise) anders aus. Deswegen ja der zutreffende Rat von Bayraqiano, dass hier Familienflüchtlingsschutz in Anspruch genommen werden sollte.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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garfield2008
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Antwort #5 - 07.10.2015 um 17:36:29
 
Da die Mutter ja eine "normale" AE hat wird es im Normalfall nicht mehr dazu kommen, das das Kind Flüchtlingsstatus bekommt.
Seit den Rücknahmeabkommen zwischen D und VN aus den 90gern wird Vietnam als sicherer Herkunftsstaat angesehen. Das sieht man ja auch daran, das die Anerkennungsrate bei ca 1 von 5000. Schon seit Mitte der 80ger bekamen die Kinder der Boatpeople keine Flüchtlingsanerkennung.
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Antwort #6 - 07.10.2015 um 17:50:22
 
garfield2008 schrieb am 07.10.2015 um 17:36:29:
Da die Mutter ja eine "normale" AE hat wird es im Normalfall nicht mehr dazu kommen, das das Kind Flüchtlingsstatus bekommt.

Das ist zum Glück Unfug hoch fünf. Was die Mutter hat, ist völlig egal. Der Ehemann hat eine AE nach § 25 Abs. 2 AufenthG, und zwar wurde diese erteilt zu einer Zeit, als das nur für anerkannte GFK-Flüchtlinge die Erteilungsgrundlage war. Also bekommt das minderjährige, ledige Kind des Ehemanns Familienflüchtlingsschutz nach § 26 Abs. 2 i.V.m. Abs. 5 Sätze 1 und 2 AsylVfG. Der Status der Mutter ist dabei völlig irrelevant.

garfield2008 schrieb am 07.10.2015 um 17:36:29:
Seit den Rücknahmeabkommen zwischen D und VN aus den 90gern wird Vietnam als sicherer Herkunftsstaat angesehen.

Das ist falsch. Sichere Herkunftsstaaten sind gemäß § 29a Abs. 2 AsylVfG die Mitgliedstaaten der Europäischen Union und die in Anlage II zum AsylVfG bezeichneten Staaten. Vietnam gehört nicht dazu. Richtig ist, dass ein regulärer Asylantrag eines Vietnamesen oftmals keine signifikanten Erfolgsaussichten haben wird. Das hat aber mit einer förmlichen Eingruppierung als sicherer Herkunftsstaat nichts zu tun. Außerdem ist das in diesem Zusammenhang hier auch völlig irrelevant, denn es geht hier nicht um ein reguläres, sondern um ein Familienflüchtlingsschutzverfahren. Im Rahmen eines solchen Verfahrens wird mitnichten irgendeine Situation im Herkunftsstaat konkret geprüft, das ist eine "automatische" Entscheidung. Allenfalls wäre denkbar, dass das BAMF sich überlegt, ob hinsichtlich des Vaters ein Widerrufsverfahren einzuleiten ist. Allerdings, angesichts des Geschäftsanfalls beim BAMF ist das wohl, wenn nicht ganz eigenartige Besonderheiten des Einzelfalls vorliegen, eher unrealistisch.
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