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Unangemeldete Flüchtlinge (Gelesen: 2.804 mal)
ryka
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18.09.2015 um 22:30:09
 
Hallo,

letzte Woche holten Flüchtlinge ihre aus Ungarn angekommene Verwandten vom Bahnhof ab und brachten sie zu ihnen ins Asylantenheim ohne Anmeldung im Erstaufnahmelager. Mittlerweile sind diese Verwandten immer noch da und die Eigentümerin des Asylantenheimes akzeptiert das, weil sie ein zweites Haus aufmachen will und sich angenehme Bewohner sichern will.

Die Meldung im Aufnahmelager Deggendorf wurde immer wieder verzögert. Mittlerweile ist in dem Haus viel Ärger entstanden, weil zeitgleich zur bisher allein lebenden Mutter (ich berichtete früher) die 3 Kinder und Ehemann zugewiesen wurden. Die Betten für die Familie sind nun von den Besuchern belegt und deshalb schläft die Familie auf dem Boden.

Steht den zugewiesenen Personen ein Bett zu oder zumindest eine Matratze?

Ryka
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trixie
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Antwort #1 - 18.09.2015 um 23:07:19
 
ryka schrieb am 18.09.2015 um 22:30:09:
Steht den zugewiesenen Personen ein Bett zu oder zumindest eine Matratze?

Im Grunde wäre das vorhanden, wird aber rechtswidrig von anderen Personen genutzt. Hier sollte Meldung bei der zuständigen Heimleitung gemacht werden. Es kann nicht richtig sein, dass fremde Personen Einrichtungsgegenstände des Asylantenheims für eigene Zwecke nutzen.
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Aras
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Antwort #2 - 18.09.2015 um 23:55:32
 
Wie sieht das Brandschutz-technisch aus, wenn die Fluchtwege durch Schlafende versperrt sind?
Zugewiesen ist zugewiesen. Die unregistrierten sollten wenn schon auf dem Boden pennen. Was sagt die dortige Bundespolizei?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #3 - 19.09.2015 um 12:42:08
 
Leider sieht es zur Zeit in sehr vielen Erstaufnahme-Einrichtungen so aus. Man kann sich beschweren, man kann sich auch vor Ort einer Gruppe anschließen und fehlende Matratzen sammeln. Man kann es (als Flüchtling) auch durchstehen – wenn man als syrische Familie nach sechs Monaten anerkannt ist, wird diese Zeit von Monat zu Monat unwichtiger.
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ryka
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Antwort #4 - 19.09.2015 um 19:01:52
 
Habe ich mich doch undeutlich ausgedrückt. Bei dem Haus in dem sich die nicht angemeldeten Flüchtlinge aufhalten handelt es sich um ein Asylantenheim deren Bewohner bereits ein 3-jähriger Aufenthalt zugestanden wurde. Die Kinder gehen in die Schule, Kindergarten und die Erwachsenen 3 x wöchentlich zum Deutschunterricht.
Die Eigentümerin des Hauses (es ist ihr Elternhaus) kümmert sich persönlich um die Flüchtlinge und gestattete die Aufnahme der neuen Flüchtlinge. Angeblich mit Zusage des Landratsamtes.

Mittlerweile brach Streit im Heim zwischen den Bewohnern aus wegen der Misere. Das Haus war vorgesehen für 13 Personen, jetzt 20 Personen. Dass bei der derzeitigen Situation die Anzahl der Personen nicht unbedingt gehalten werden kann ist verständlich. Mir ist jedoch nicht verständlich ob jeder Flüchtling seinen Aufenthaltsort willkürlich wählen kann und die Anmeldung unterlaufen.

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xxx2
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 20.09.2015 um 11:16:16
 
Da ist illegaler Aufenthalt. Von was leben die Leute?
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ryka
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Antwort #6 - 06.11.2015 um 17:11:13
 
Die Verwandten versorgen die Leute und natürlich die Tafel.
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