Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Endgültige Vaterschaft nach 2 Jahren (Gelesen: 2.567 mal)
Themen Beschreibung: Vaterschaft
Volki
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Endgültige Vaterschaft nach 2 Jahren
10.09.2015 um 13:01:47
 
Folgende Situation: Meine Frau und ich sind seit November 2014 geschieden. Im Januar 2014 wurde unsere Tochter geboren. Die Vaterschaft ist allerdings strittig, da meine Frau wohl zum Empfangszeitpunkt mit ihrem jetzigen Partner zusammen war. Ihr jetziger Partner hat die Vaterschaft annerkannt, die Anerkennung wurde von mir jedoch nicht unterschrieben, da eine Vaterschaft meinerseits durchaus möglich ist. Mein Vorschlag, mir einen Vaterschaftstest vorzulegen, der die angebliche Vaterschaft ihres jetzigen Partners belegt wurde von ihr abgelehnt.
Nach meinem Kentnisstand ist eine strittige Vaterschaft nach zwei Jahren unwiderruflich.
Meine Frage: Wann beginnt diese Frist? Bei Abgabe der Vaterschaftserklärunjg durch den neuen Partner meine Ex-Frau oder mit der Geburt des Kindes. Die Vaterschaftserklärung wurde vor Geburt des Kindes im Oktober 2013 abgeben. Ich bin nach wie vor der rechtliche Vater.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Endgültige Vaterschaft nach 2 Jahren
Antwort #1 - 10.09.2015 um 13:12:43
 
Wenn das Kind während der Ehezeit geboren wurde, bist du der rechtliche Vater. Um da etwas zu ändern, muß die Vaterschaft angefochten werden und dann kommt ein Vaterschaftstest.

Deshalb verstehe ich das Problem mit der Vaterschaftsanerkennung nicht, die in meinen - noch - gar keine Wirkung entfaltet.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Volki
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Endgültige Vaterschaft nach 2 Jahren
Antwort #2 - 10.09.2015 um 13:18:07
 
Hätte ich die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben wäre sie auch ohne Vaterschaftstest rechtswirksam.
Ich bin der Meinung nach zwei Jahren kann eine Vaterschaft, die bekanntermaßen strittig ist nicht mehr angefochten werden. Die Anfechtung muß innerhalb von zwei Jahren erfolgen. Die Frage ist nur, wann beginnt diese Frist.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
trixie
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 5.527
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Endgültige Vaterschaft nach 2 Jahren
Antwort #3 - 10.09.2015 um 13:37:50
 
Hier ein Beitrag was die Frist zur Vaterschaftsanfechtung anbelangt:
http://www.familienrecht-heute.de/vaterschaft/vaterschaftsanfechtung.html
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Volki
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Endgültige Vaterschaft nach 2 Jahren
Antwort #4 - 10.09.2015 um 13:44:17
 
Demnach würde die Frist mit der Abgabe der Vaterachaftsanerkennung beginnen. Also vor der Geburt des Kindes. Interpretier ich das richtig? Weil eine Vaterschaft erst mit Geburt des Kindes angefochten werden kann. Die Anerkennung lag vor der Geburt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Volki
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 30
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Endgültige Vaterschaft nach 2 Jahren
Antwort #5 - 10.09.2015 um 14:26:24
 
Die entscheidene Frage ist also: Kann die Frist vor Geburt des Kindes beginnen?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Arwen Rose
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 14

Berlin, Berlin, Germany
Berlin
Berlin
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Endgültige Vaterschaft nach 2 Jahren
Antwort #6 - 10.09.2015 um 14:36:20
 
Nach bekannt werden des Zweifels an der Vaterschaft hat man 2 Jahre Zeit.
Zum Seitenanfang
  

(ehemals Lisa2013)
 
IP gespeichert
 
Richter
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 167

Schleswig-Holstein, Schleswig-Holstein, Germany
Schleswig-Holstein
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Endgültige Vaterschaft nach 2 Jahren
Antwort #7 - 10.09.2015 um 16:30:36
 
Volki schrieb am 10.09.2015 um 14:26:24:
Die entscheidene Frage ist also: Kann die Frist vor Geburt des Kindes beginnen?

Nein.
§ 1600b Abs. 2 Satz 1 1. Alternative BGB: "Die Frist beginnt nicht vor der Geburt des Kindes"
Noch genauer nach BGH-Rechtsprechung: "nach Kenntnis des Anfechtungsberechtigten von der Geburt des Kindes"

Gruß
Richter
Zum Seitenanfang
  

"Zuweilen bedeutet eine gewährte Antwort, daß einem der Gegenstand der Frage genommen wird“, Douglas Adams
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema