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Scheinehe (Gelesen: 1.977 mal)
biankamaria
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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03.09.2015 um 09:41:37
 
Hallo meine Lieben, ich bin total verdattert und bin sowas von wütend, das könnt ihr euch nicht vorstellen. Am Dienstag bekam ich einen Brief von der AB, mit der Aufforderung am Donnerstag zu erscheinen. Wirklich, keine Bitte, sondern eine Aufforderung. Ok, dachte ich mir, kann ja nichts schlimmes sein, da mein Mann seit Dez hier ist, 3 jahre Aufenthalt hat und sich nichts zu schulden kommen hat lassen. Also rief ich an um zu fragen , was denn los sei. Die nette Dame sagte, es geht um eine Klärung , bezüglich meines Mannes. Oh, ok, ich fragte sie ob es denn auch notwendig sei, das mein Mann mitkommt, worauf sie verwundert fragte, ist er denn bei Ihnen?? Natürlich sagte ich, darauf sie, ja dann soll er mal mitkommen. Ok, wir immer noch der Meinung es hat mit dem Schulwechsel zu tun, gestern dahin, guter Dinge, weil wie gesagt, nichts vorzuwerfen. Dann der Hammer, nach ein paar komischen Fragen, sagte sie uns, das ein Anonymer Anruf war, mein Mann würde nicht mehr bei mir wohnen , sondern hätte eine Freundin und würde dort leben. Uns hat es die Schuhe ausgezogen. Auf weitere Nachfragen gab sie nur zur Antwort es war Anonym und sie hätte keine Nummer. Ja, und weil ja mein Facebookprofil immer noch auf Singel und auch keine genauen Angaben drin stehen, läge die Vermutung nahe, usw. Gott, ich bin fast geplatzt, mein Facebook ist für mich einfach nur um in Kontakt mit meinen Freunden zu sein, meinen Mann habe ich neben mir sitzen und zwar in Lebensgröße. Die nette Dame hat mir erklärt, wenn ich die Tatsache verschweige, das mein Mann sich getrennt hat ich mich strafbar mache. OOOkkk , soweit die Tatsachen. Fakt ist, wir sind nicht getrennt, im gegenteil, wir lieben und streiten uns , wie immer, lach aber was da abging hat mir Angst gemacht. Und ich möchte einfach von euch wissen, wie es sein kann, das die AB auf einen anonymen Anruf so etwas in die Wege leiten kann.  unentschlossen
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 03.09.2015 um 09:57:02
 
biankamaria schrieb am 03.09.2015 um 09:41:37:
Und ich möchte einfach von euch wissen, wie es sein kann, das die AB auf einen anonymen Anruf so etwas in die Wege leiten kann.

Eine Behörde ist sogar verpflichtet, anonymen Hinweisen nachzugehen. Das betrifft nicht nur die ABH, sondern auch das Finanzamt, Zoll usw.
Da dein FB Account unglücklich auf Single steht, nährt das sicherlich den anonymen Anruf.

Du/ihr braucht aber keine Angst haben, denn bei euch ist keine Trennung da.

Auch diese Aussage ist falsch:
biankamaria schrieb am 03.09.2015 um 09:41:37:
Die nette Dame hat mir erklärt, wenn ich die Tatsache verschweige, das mein Mann sich getrennt hat ich mich strafbar mache.

Das dient wohl eher zur Einschüchterung, denn das AufenthG sieht nicht vor, dass man eine Trennung der ABH mitteilen muß. Solltet ihr aber beim AE Antrag so einen Hinweis unterschrieben haben, wäre dieser rechtswidrig, denn damit würde die ABH die gesetzlichen Vorgaben unterlaufen.
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biankamaria
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Antwort #2 - 03.09.2015 um 10:20:22
 
Ok, danke dir, ja, das macht mir wirklich Angst, das sie mit solchen Mitteln arbeiten. Wie gesagt, mein Facebook dient mir eigentlich nur dazu mit meinen Freunden, die rund um die Welt verteil sind zu quasseln und zum spielen. Ja, das mit dem Nachgehen leuchtet mir ein, irgendwie, aber dennoch , es macht mir Angst, das sich da wohl Leute in meinem Freundes oder Bekanntenkreis sowas erlauben. Und das es jemand ist , den wir kennen, steht außer Zweifel. Weil die Angaben waren sehr genau.
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Antwort #3 - 03.09.2015 um 10:34:52
 
biankamaria schrieb am 03.09.2015 um 10:20:22:
Und das es jemand ist , den wir kennen, steht außer Zweifel. Weil die Angaben waren sehr genau. 

... und genau diese genauen Angaben dürften auch der Anlass für die Nachprüfung sein, denn nur ein Anruf mit dem Hinweis, dass dass Herr XY eine Freundin und nicht mehr bei dir wohnt, wären wohl etwas dürftig.

Vielleicht kannst du ja diese Person herausfinden, indem du einzelne "Freunde" mit falschen Infos fütterst, die nur diese spezielle Personen erhalten.
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Antwort #4 - 03.09.2015 um 11:21:31
 
trixie schrieb am 03.09.2015 um 09:57:02:
Das dient wohl eher zur Einschüchterung, denn das AufenthG sieht nicht vor, dass man eine Trennung der ABH mitteilen muß. Solltet ihr aber beim AE Antrag so einen Hinweis unterschrieben haben, wäre dieser rechtswidrig, denn damit würde die ABH die gesetzlichen Vorgaben unterlaufen. 


Ist das so?
BVerwG 1 C 16.12, 1. Leitsatz sowie Rn. 21ff

Ansonsten empfehle ich, nicht amateurhaft Nachforschungen nach dem Anschwärzer anzustellen, da dies das Verhältnis zu sämtlichen Freunden belastet und sowieso ohne sicheres Ergebnis bleiben wird.
Vielleicht ist es sinnvoller, sich darauf zu konzentrieren, den aufgekommenen Verdacht nachhaltig zu entkräften.
Dies just my 2 cents.
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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lichtengel
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Antwort #5 - 03.09.2015 um 16:44:34
 
Facebook! Ausgerechnet facebook! Wenn ich da lese, dass mein Schwager mal eben Urlaub auf den Malediven macht z.B. dann weiß ich, dass er mal wieder scherzt. Leute ändern ihre Profilangaben oder nicht. Wohnort ist oft auch Wunschort, Ausbildung oder Firma stimmt meistens nicht. Und überdies... was soll die Behörde eigentlich auf facebook! Ist ja bekannt, dass sogar Profile gehackt werden und dann?

Anonym heißt oft Neider oder Hasser, wir wurden vor Jahren (als wir noch im Dorf wohnten) von unseren Nachbarn schikaniert. Spiegel wurden angebracht um uns auf den Balkonen im Auge zu behalten. Ein Beutel mit Katzenstreu wurde aus unserer Mülltonne geholt und unten in unsere Papiertonne 'versteckt'. Ein  Müllmann hat das dann sofort bemerkt und die Tonne nicht geleert. Der Sohn der Nachbarn (unser Vermieter) arbeitete bei der Müllabfuhr... Zufall? Bald hörten meine Töchter sie allen anderen Nachbarn erzählen, dass hier die 'Schwarzen' haufenweise ein und ausgehen würden, obwohl wir nie Besuch hatten. Der Höhepunkt: eine Aufforderung der Gemeindeverwaltung, dass sich eine Katharina K.Z. doch bitte mal offiziell anmelden sollte, weil sie bei uns wohnt. Bei meinem Anruf stellte sich heraus, dass die Meldung  erfolgt war und man dürfe nicht sagen wer das war. Nur weil ich angefangen habe, den Namen meines Mannes zu benutzen. Habe es mittlerweile aufgegeben, da im Pass mein Geburtsname steht, wie bei allen Holländern und Behörden, Post etc. nicht imstande sind, zu lesen: verheiratet mit....

Denunzianten wird es immer geben. Lach darüber, erzähl den Scherz herum und derjenige wird merken, dass die Mühe umsonst war.

Zwinkernd Laut lachend Laut lachend Laut lachend
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biankamaria
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Antwort #6 - 03.09.2015 um 19:36:38
 
Danke meine Lieben für eure Antworten. Wie es aussieht wird es wohl nie in Erfahrung gebracht werden wer es war, obwohl mir mein Bauch 2 Namen nennt und eine von beiden war es, da bin ich mir so sicher. Es ist mir auch egal was andere von mir denken, aber so was ist einfach nur feige und hinterhältig. Es war mir eine Lehre und ich werde nie mehr auch nur einem etwas von uns erzählen oder in unser Leben lassen
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grisu1000
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Antwort #7 - 03.09.2015 um 19:48:55
 
T.P.2013 schrieb am 03.09.2015 um 11:21:31:
st es sinnvoller, sich darauf zu konzentrieren, den aufgekommenen Verdacht nachhaltig zu entkräften.


Ich würde schlicht eine formlose Erklärung machen, das die eheliche Lebensgemeinschaft besteht. Bei Erstebeantragung und Weiterbewilligung der AE nach § 28 AufenthG wird es ja oft sowieso verlangt.

T.P.2013 schrieb am 03.09.2015 um 11:21:31:
Ansonsten empfehle ich, nicht amateurhaft Nachforschungen nach dem Anschwärzer anzustellen,


Man kann natürlich auch eine Anzeige machen. Alles muss man sich nicht gefallen lassen.

lichtengel schrieb am 03.09.2015 um 16:44:34:
als wir noch im Dorf wohnten) 


Stadtluft macht frei, das gilt IMHO, leider heute auch noch
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