trixie schrieb am 31.08.2015 um 13:59:47:Willkommen im Forum!
Erst einmal muß geklärt werden, welchen
AT (welcher §) deine Freundin im Moment hat und ob dieser mit einer Nebenbestimmung versehen ist.
Was mich in deiner Schilderung dennoch wundert. Da sie keine Medizinzulassung bekommen hat, möchte sie eine Ausbildung machen, d. h. sie wäre erst einmal die nächsten 2 1/2 bis 3 Jahre aus dem "Verkehr" gezogen. Anschließend wird das Studium fortgesetzt.
Auf der anderen Seite hat sie einen Studienplatz an einer anderen Uni. Warum bestreitet sie diesen Weg nicht?
Das funktioniert mit der
AE für's Studium m.M. schon deshalb nicht, weil sie nur eine gewisse Anzahl von Tagen im Jahr arbeiten darf und eine Ausbildung ein Vollzeitjob ist und somit die Tage überschreitet.
1.
Sie hat eine elektronische Karte als
AT mit dem Vermerk
AE und ein Zusatzblatt zur
AE, dass sie studieren darf.
Ich hoffe das reicht als Info.
Nach ihrem Kollegabschluss bekam sie keine Medizin und nahm trotzdessen Bio, damit sie zumindestens nächstes Jahr wieder Medizin versuchen kann.
Der Grund, wieso sie nicht weiterstudieren möchte, ist die Tatsache, dass es keine zufriedenstellende Studiumalternative gibt.
Da sie zudem finanziell nicht mehr von ihrer Familie versorgt werden kann und sie nicht Bafög kriegt, ist die Arbeitssituation sehr gespannt.
Die Ausbildung bietet ihr zumindest, medizinisch sich vorzubereiten und bietet zudem finanzielle Sicherheit.
Daher der Umstieg.
Bezüglich deiner letzten Aussage: Das stimmt, dass eine Ausbildung einem Vollzeitjob gleichen würde, allerdings nur für 3-4 Monate. Auf 12 Monate gerechnet wäre es dennoch nach Heirat unter den Visa Anforderungen.
D.h. sie würde zwar 3 Monate Vollzeit arbeiten, läge aber auf 12 Monate gerechnet unter 120 Tagen und bis dahin hätte sie bereits die Heiratsurkunde! Wäre das nicht machbar? Ich hoffe, es ist ein bisschen klarer