Hallo zusammen,
ich habe mich hier sehr intensiv zum Thema
FZF eingelesen und dabei sehr oft gesehen, dass Bekanntschaftsnachweise von Seiten der Botschaften einfach (ohne Begründung) nicht angenommen werden.
Die ausländischen Ehegatten/Ehegattinnen lassen sich das natürlich gefallen und so passiert es auch, dass ein Visum mit Begründung "Keine ausreichenden Bekanntschaftsnachweise" abgelehnt wird.
Nebenbei - Einige Botschaften weisen sogar (vielleicht bewusst?) erst gar nicht darauf hin,
dass solche Nachweise bei Antragstellung vorzulegen sind.
Leider konnte ich hier bisher nicht erfahren, was man in solch einer Situation als Betroffener tun kann.
Zunächst wäre interessant, ob ein Rechtsanspruch darauf besteht, dass diese Nachweise von Seiten der Botschaft angenommen werden müssen. Man ist ja aufgrund der binationalen Ehe unter Beweislast und muss ggf. gewisse Vorwürfe entkräften.
Nun zu den Fragen -
1) Wäre es so, dass ein Mitarbeiter der Botschaft, je nachdem wie er gerade möchte, die Bekanntschaftsnachweise nicht annimmt,... würde das nicht bedeuten, dass er dem Ehepaar bewusst die Chance nimmt etwas zu beweisen und damit gegen irgendein Recht verstößt ?
2) Kann der deutsche Ehepartner in seiner formlosen Erklärung darauf aufmerksam machen, dass die Nachweise anzunehmen sind bzw. gibt es irgendetwas was einen dann rechtlich absichert und sie zwingt die Nachweise anzunehmen (Gedanke: Beispielsweise durch Aufzählung der Nachweise als Anhang - wenn dann Anlagen fehlen würde es einen absichern) ?
3) Und was soll man tuen wenn bei Antragstellung gesagt wird: "Wir nehmen keine Bekanntschaftsnachweise an - nehmen sie diese wieder mit" ?
Ich hoffe jemand kann Klarheit in die Sache bringen.
Bitte keine Antworten wie "In der Regel werden Nachweise schon angenommen usw...."
Grüße,
W.