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Recht auf Nachweis der Bekanntschaftsnachweise? (Gelesen: 1.639 mal)
WD
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i4a rocks!


Beiträge: 24

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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29.08.2015 um 22:45:36
 
Hallo zusammen,

ich habe mich hier sehr intensiv zum Thema FZF eingelesen und dabei sehr oft gesehen, dass Bekanntschaftsnachweise von Seiten der Botschaften einfach (ohne Begründung) nicht angenommen werden.
Die ausländischen Ehegatten/Ehegattinnen lassen sich das natürlich gefallen und so passiert es auch, dass ein Visum mit Begründung "Keine ausreichenden Bekanntschaftsnachweise" abgelehnt wird.

Nebenbei - Einige Botschaften weisen sogar (vielleicht bewusst?) erst gar nicht darauf hin,
dass solche Nachweise bei Antragstellung vorzulegen sind.

Leider konnte ich hier bisher nicht erfahren, was man in solch einer Situation als Betroffener tun kann.
Zunächst wäre interessant, ob ein Rechtsanspruch darauf besteht, dass diese Nachweise von Seiten der Botschaft angenommen werden müssen. Man ist ja aufgrund der binationalen Ehe unter Beweislast und muss ggf. gewisse Vorwürfe entkräften.

Nun zu den Fragen -

1) Wäre es so, dass ein Mitarbeiter der Botschaft, je nachdem wie er gerade möchte, die Bekanntschaftsnachweise nicht annimmt,... würde das nicht bedeuten, dass er dem Ehepaar bewusst die Chance nimmt etwas zu beweisen und damit gegen irgendein Recht verstößt ?

2) Kann der deutsche Ehepartner in seiner formlosen Erklärung darauf aufmerksam machen, dass die Nachweise anzunehmen sind bzw. gibt es irgendetwas was einen dann rechtlich absichert und sie zwingt die Nachweise anzunehmen (Gedanke: Beispielsweise durch Aufzählung der Nachweise als Anhang - wenn dann Anlagen fehlen würde es einen absichern) ?

3) Und was soll man tuen wenn bei Antragstellung gesagt wird: "Wir nehmen keine Bekanntschaftsnachweise an - nehmen sie diese wieder mit" ?

Ich hoffe jemand kann Klarheit in die Sache bringen.
Bitte keine Antworten wie "In der Regel werden Nachweise schon angenommen usw...."

Grüße,
W.

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« Zuletzt geändert: 29.08.2015 um 23:00:25 von WD »  
 
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deerhunter
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Polizei
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Antwort #1 - 29.08.2015 um 23:07:54
 
Verstehe die Fragestellung nicht! Warum soll man denn bei der Antragstellung auf ein FZF zum Ehepartner die Bekanntschaft nachweisen? Man ist doch verheiratet  Cool
Sollte es im laufenden Visaprozess denn Zweifel geben (Scheineheverdacht) hat man doch alle Möglichkeiten,  Coolsolche Nachweise zu erbringen!
Also warum schon im Vorfeld die Visastelle der Botschaft "zumüllen", wenn es ncht nötig ist?
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WD
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 29.08.2015 um 23:58:53
 
Okay da hast du recht, aber ist es nicht besser bei Antragstellung die Sachen dabei zu haben und sie sicherheitshalber mit abzugeben? Das verkürzt nicht nur erheblich den ganzen Vorgang sondern räumt auch von vorne weg alles an Misstrauen aus dem Weg.

Wie schaut es denn aus, wenn man unter Verdacht fällt... bekommt man Post mit "Kommen sie zum Tag X bitte hier hin" usw.. oder muss man sich selbst um solch einen Termin kümmern? Das würde wiederum auch alles in die Länge ziehen.

Aber hey, im Grund habe ich jetzt schon etwas gelernt Smiley
Macht Sinn, dass solche Nachweise eigentlich nur nötig bei Freunden/ Bekannten sind.
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trixie
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Antwort #3 - 30.08.2015 um 00:10:30
 
WD schrieb am 29.08.2015 um 23:58:53:
Wie schaut es denn aus, wenn man unter Verdacht fällt... bekommt man Post mit "Kommen sie zum Tag X bitte hier hin" usw.. oder muss man sich selbst um solch einen Termin kümmern?

Wenn ein Scheineheverdacht besteht, wird i.d.R. mit beiden ein zeitgleiches Interview gemacht. Den Termin vergibt die Botschaft in Abstimmung mit der ABH. Da du ja nicht weißt, welche Auswahlkriterien bei der Botschaft einen etwaigen Scheineheverdacht erzeugen, macht es auch keinen Sinn weitere Unterlagen vorzulegen, weil es auch die falschen sein können. Wenn jemand unnatürlich handelt, dazu zählt auch, dass man unaufgefordert Unterlagen vorliegt, erzeugt das in mir eher Misstrauen, als Vertrauen.
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grisu1000
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Antwort #4 - 30.08.2015 um 01:15:15
 
WD schrieb am 29.08.2015 um 23:58:53:
Okay da hast du recht, aber ist es nicht besser bei Antragstellung die Sachen dabei zu haben und sie sicherheitshalber mit abzugeben? Das verkürzt nicht nur erheblich den ganzen Vorgang sondern räumt auch von vorne weg alles an Misstrauen aus dem Weg.


IMHO nein, es könnte die AV oder ABH nur auf die Idee kommen genauer nachzuforschen und weil ggf. kleine Unstimmigkeiten in den Belegen sind.

Das ist wenn man als Zeuge bei einer Straftat als erstes ungefragt eine eigenes Alibi präsentiert. Damit macht man sich dann erst verdächtig.
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WD
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Antwort #5 - 30.08.2015 um 09:42:40
 
Alles klar soweit Smiley Jetzt weiß ich auch woher der Hase läuft Smiley
Noch abschließend eine Frage -

Ist es bei der Familienzusammenführung auch so, dass Botschaft UND AB gemeinsam entscheiden bzw. das Recht haben unabhängig voneinander abzulehnen?

Habt mir jedenfalls gut geholfen wofür ich mich bedanke Smiley
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trixie
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Antwort #6 - 30.08.2015 um 09:51:41
 
WD schrieb am 30.08.2015 um 09:42:40:
Ist es bei der Familienzusammenführung auch so, dass Botschaft UND AB gemeinsam entscheiden bzw. das Recht haben unabhängig voneinander abzulehnen

Die ABH und die Botschaft entscheiden unabhängig voneinander, was bedeutet, dass der eine zustimmen und der andere ablehnen kann.
Nur wenn BEIDE dem Antrag zustimmen, kann das Visum erteilt werden. Wenn nur einer zustimmt, muß das Visum abgelehnt werden.
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