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Familienzusammenführung mit Schengenvisa (Gelesen: 3.728 mal)
pipo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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15.08.2015 um 15:34:32
 
Guten Tag zusammen,

wenn ich als Deutscher mit meiner Thailändischen Frau und gemeinsamen Kind in Deutschland bin, wärend meine Frau nur ein Schengenvisa hat und bei mir eine Krankheit festgestellt würde mit der ich gerne in Deutschland bleiben würde könnte man in diesem Fall direkt in Deutschland bleiben und die Familienzusammenführung beantragen ohne dass sie mit dem 6 Monate altem Kind wieder alleine nach Thailand muss.

Wir haben eine Firma in Thailand und ich bin Seit ein paar Jahren nicht mehr in Deutschland aber war durchgehen in meiner Wohnung gemeldet.

Unser Kind hat einen Deutschen Pass.

Meine Ersparnisse liegen bei ca. 5000€ und einen Job müsste ich mir dann erst wieder suchen.

Meine Frau spricht nur English und Thai.

Vielen Dank schonmal für die Hilfe!!!

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Saxonicus
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Antwort #1 - 15.08.2015 um 16:14:11
 
pipo schrieb am 15.08.2015 um 15:34:32:
Meine Frau spricht nur English und Thai.

Dann sollte sie die FZF zum deutschen Kind beantragen, damit entfallen die ansonsten notwendigen Sprachkenntnisse, aber das geht nur vom Ausland aus. Eventuell erteilt die ABH eine Vorzustimmung, dann geht es schneller.

Mit einem Schengen-Besuchsvisum kann sie nicht in Deutschland bleiben, denn sie verpflichtet sich schon bei der Antragstellung, zum Ende des Visums wieder auszureisen.

pipo schrieb am 15.08.2015 um 15:34:32:
Meine Ersparnisse liegen bei ca. 5000€ und einen Job müsste ich mir dann erst wieder suchen.

Ein gesicherter Lebensunterhalt spielt bei Ehepartnern von deutschen Staatsangehörigen keine Rolle. Es ist also unerheblich, ob Ihr ausreichende Mittel für Euren Lebensunterhalt verfügt oder nicht.
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erne
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Antwort #2 - 15.08.2015 um 16:30:15
 
Wenn bei Antragstellung für das Schengenvisum die ehrliche Absicht bestand, nach dem Besuch wieder aus Schengen auszureisen, dann war die Einreise o.k.
Ansonsten war die Verwendung des Visums nicht erlaubt.

Normalerweise muss man für eine FZF mit entsprechendem Visum einreisen. Wenn nun gewichtige Gründe die Ausreise verhindern und das Nachholen der FZF vom Ausland aus unzumutbar ist, kann die ABH auch so die AE für FZF erteilen, wenn auch zähneknirschend.
Ein 6 Monate altes Kind ist ein guter Grund dafür
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pipo
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Antwort #3 - 15.08.2015 um 17:16:56
 
Danke schonmal für die Hilfe!

Sollte ich direkt einen Anwalt dafür einschalten oder es einfach selber "versuchen" da ich ja ein wenig unter Zeitdruck bin falls die diagnose dann schlecht für mich ausfällt?!
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reinhard
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Antwort #4 - 15.08.2015 um 17:42:22
 
Sie sollte direkt bei der Ausländerbehörde vorsprechen und sagen, dass sie ein deutsches Kind hat und bei einem Besuch ein nicht vorhersehbares Ereignis eingetreten ist. Sie sollte fragen, ob es möglich ist, auf das Visumverfahren (das Beantragen des richtigen Visums in Thailand) bei ihr zu verzichten.

Das Gesetz sieht vor, dass man nur mit dem richtigen Visum einreisen darf, aber für beseondere Fälle kann die Ausländerbehörde darauf verzichten.

In Euren Fall sehe ich gute Chancen. Einen Anwalt einschalten würde ich nicht, da es vermutlich schwer ist, einen zu finden, der sich damit auskennt. Ich vermute, dass die Ausländerbehörde nicht sofort "ja" sagt, aber auch nicht sofort "nein", vielleicht selbst mit der Fachaufsicht sprechen und letztlich auch ohne Anwalt zustimmen.
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Antwort #5 - 15.08.2015 um 17:48:42
 
Musst du als Vater aufgrund von Krankheit in Deutschland bleiben, dann darf dem Kind nicht die Trennung von Mutter oder Vater zugemutet werden. Also langwieriges FZF-Verfahren wäre nicht drin und würde die Rechte des Kindes auf seine Eltern einschränken. Darum natürlich am Besten mit ärztlichen Unterlagen die eigene Krankheit und Notwendigkeit der Behandlung in Deutschland nachweisen. D.h. Nicht allein die Frau zur Behörde schicken sondern begleiten und argumentativ unterstützen.

Ein kurzwieriges FZF-Verfahren mit Vorabzustimmung und Verzicht auf Dokumentenprüfung wäre aber ggf. Ok. D.h. Sie fliegt nur paar Tage weg und kriegt nur das Visum und fliegt sofort zurück.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #6 - 16.08.2015 um 12:42:01
 
Vielen Dank erstmal!!!
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erne
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Antwort #7 - 16.08.2015 um 15:27:34
 
Aber vorsicht:

pipo schrieb am 15.08.2015 um 15:34:32:
wenn ich als Deutscher mit meiner Thailändischen Frau und gemeinsamen Kind in Deutschland bin, wärend meine Frau nur ein Schengenvisa 


Klingt sehr nach einem Konstrukt, welches Ihr versuchen wollt.
Wenn das so ist, dann handelt Ihr Euch ggf. mehr Ärger ein, als gleich das FZF Visum zu beantragen.
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Antwort #8 - 23.08.2015 um 11:04:17
 
Lieber Erne:

Es war halt nicht so geplant, sonst hätte ich des FZF Visa ja beantragt... Denke des wär sogar einfacher als n Schengenvisa, wie ich des so lese...

Grüße!
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pipo
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Antwort #9 - 25.08.2015 um 16:41:46
 
Hallo nochmal zusammen,
aus gegeben anlass wollte ich die experten hier noch ein paar Sachen fragen.

Und zwar ist es wie zu erwarten nicht grade gut angekommen, wobei es nicht unmoeglich ist... Doch wir sind mitlerweile auch drauf gekommen das in Thailand noch des ein oder andere geklaert warden muss und es schwierig wird von Deutschlans aus alles zu Machen...

Deshalb noch paar Fragen bevor ich am Do. wieder hin muss.

Wenn meine Frau wie geplant wieder zurueck fliegt muss sie ja des Visa dort beantragen... Am besten gleich nach der Ankunft da wir 600KM von Bangkok wohnen...

Wie lange dauert des maximal bis sie des Visa bekommt und die wichtigste Frage, gibt es irgendeinen Grund wodurch sie des Visa nicht bekommen koennte. Denn des waere der horror fuer mich und sicherlich auch ein riesen stress...

Ich kenne die Gesetze da nicht genau und es ist ja auch so das sie des Kind mitnehmen muss was dann ja irgendwie auch kein nachzug zum Kind ist sondern sie mit Kind zu mir nachzieht. Sehr kompliziert fuer mich des ganze. Griesgrämig

Ich werde es sicherlich nochmal persoehnlich dort fragen was man in dem Fall Machen kann\soll aber ich wuerde erstmal von euch hoeren den der Auslaenderbehoerde trau ich irgendwie nicht so zu 100%

Vielen Dank!
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Antwort #10 - 25.08.2015 um 17:49:12
 
Es gibt prinzipiell drei Möglichkeiten für Euch:

1) Die ABH stimmt der AE ohne Visum zu, weil es ein Härtefall ist, bei dem sie auf das Visum verzichten darf.

2) Die ABH gibt eine Vorabzustimmung zum Visum. Damit fliegt sie nach Thailand, gibt sie mit dem Visumantrag ab, und die Botschaft kann dann innerhalb einiger Tage entscheiden.

3) Sie fliegt nach Thailand, beantragt das Visum. Die Botschaft prüft, schickt die Unterlagen nach Deutschland. Die Ausländerbehörde hat sie vier Wochen später, stimmt zu (das geht per Mail), und die Botschaft kann nach sechs Wochen, vielleicht acht Wochen das Visum geben.

Die dritte Möglichkeit ist der Normalfall. Wenn Verfahren 1) nicht klappt, sprich die ABH auf die Möglichkeit 2) als "Kompromiss" an.
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Antwort #11 - 25.08.2015 um 18:10:19
 
Werde ich so machen Danke!!!

Ablehnen koennen die es unter keinen Umstaenden?
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Antwort #12 - 25.08.2015 um 18:20:20
 
Das Familienvisum mit deutschem Kind? So gut wie ausgeschlossen, dass es nicht erteilt wird.
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Antwort #13 - 25.08.2015 um 18:21:42
 
Vielen Dank, wenigstens etwas wo ich mal durchatmen kann!
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Antwort #14 - 27.08.2015 um 13:38:03
 
Hallo nochmal zusammen,

ich wollte kurz berichten:

Also noch ist es nicht entgültig entschieden aber da sie nciht nein gesagt haben denke ich es schaut gut aus.

Es steht aber auch noch die Vorabzustimmung im Raum. Ich denke aber sie wollen ihr es nicht zumuten und sie hat auch bedenken alleine mit Baby den langen Flug zu machen.

Leider waren wir alle etwas aufgeregt und ich habe vergessen zu fragen ob sie falls es nur mit Vorabstimmung geht, dann trotzdem nach Thailand muss oder geht des dann auch in einer anderen Botschaft?!

Vielen Dank für eure Hilfe !!!
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