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Einbürgerung - Verlust der chinesischen Staatsangehörigkeit (Gelesen: 11.514 mal)
ilovealien
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15.08.2015 um 12:33:30
 
Meine Frau möchte für die Einbürgerung ihre chinesische Staatsangehörigkeit aufgeben.

- Kennt sich jemand mit dem Verfahren aus? (Ich dachte bis jetzt, dass die EBH den Reisepass einbehält und an die chinesische Botschaft weiterleitet. Dadurch sollte der Verlust der chinesischen Staatsangehörigkeit automatisch eintreten. Das wurde aber von der zuständigen EBH abgelehnt. Es müsste ein Austrittsverfahren bei der Botschaft betrieben werden.)

- Hat jemand von euch Zugriff auf den Gemeinschaftskommentar zum Staatsangehörigkeitsrecht (GK-StAR) von Fritz / Vormeier?
Kapitel VII - 2 - L "Einbürgerung in den deutschen Staatsverband; Verlust der chinesischen Staatsangehörigkeit"
oder
Kapitel VII - 2 - K "Staatsangehörigkeitsangelegenheiten; Entlassung aus der chinesischen Staatsangehörigkeit"

Danke für eure Hilfe!

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Aras
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Antwort #1 - 15.08.2015 um 12:43:41
 
http://www.solon-buch.de/details/T409849/08250835/JURION-Luchterhand-AuslÃÂÂ...

Hol dir einen 4 wöchigen testzugang und schau es dir einfach an....Kündigen nicht vergessen...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Odysseus
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Antwort #2 - 17.08.2015 um 06:48:32
 
Wenn Deine EBH behauptet, Deine Frau müsse sich entlassen lassen, dann hat der liebe Kollege dort - mit Verlaub - keine Ahnung. Ist ja nicht schlimm, vielleicht hatte er ja noch keine Chinesen. Man muss ja auch nicht alles wissen, man muss nur wissen, wo's steht.

Sag ihm, er möge doch mal im ElBib nachsehen, da steht drin:

China:
...
II. Staatsangehörigkeit
1 Allgemeine Regeln (§§ 3, 8, 14–16 StAngG)
Für chinesische Staatsangehörige ist Mehrstaatigkeit nicht gestattet.
...
3 Verlustgründe (§§ 8–14 StAngG)
a) Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit:
‒wenn ein chinesischer Staatsangehöriger im Ausland sesshaft ist und eine ausländische Staatsangehörigkeit freiwillig durch Einbürgerung oder auf andere Weise erwirbt;

Es gibt nur eine Ausnahme:
"Staatsangestellte und Armeeangehörige im aktiven Dienst dürfen die chinesische Staatsangehörigkeit nicht aufgeben." Ob das auf Deine Frau zutrifft, wissen wir natürlich nicht.

Kannst ja trotzdem mal die chinesische Botschaft anschreiben, und Dir das mit dem automatischen Verlust bestätigen lassen.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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ilovealien
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Antwort #3 - 17.08.2015 um 10:03:58
 
Danke Aras und Odysseus!
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Obst88
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Antwort #4 - 17.08.2015 um 13:46:51
 
Uns hatte man bei der Einbürgerungsbehörde gesagt, dass man nicht zur chinesichen Botschaft muss sich sich entlassen zu lassen. Die Einbürgerungsbehörde behält den chinesischen Pass einfach ein und leitet ihn an die chinesischen Behörden weiter.
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nixwissen
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Antwort #5 - 20.08.2015 um 19:23:31
 
Hi,

Meine Frau durfte sogar Ihren Pass behalten, die freundliche MA in der EBH hat die Ecke abgeschnitten und die NE ungültig gemacht (etwas sinnfrei aber naja).

Ein eigener Austritt aus der Chin. Staatsbürgerschaft wäre gar nicht so einfach. Bei doppelter Staatsbürgerschaft kennt China aber praktisch keine Ausnahmen.

Gruß,
Norbert
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ilovealien
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Antwort #6 - 19.01.2016 um 19:25:17
 
So, die Einbürgerungsurkunde wurde bereit nach etwas über 3 Monaten nach Antragstellung ausgefertigt (Rekordzeit in Bayern?). Meine Frau konnte sie allerdings erst über einen Monat später abholen.

Bei Übergabe der Einbürgerungsurkunde wurde weder der Reisepass noch der eAT gefordert, eingezogen bzw. entwertet.

Im Einbürgerungsantrag wurde unter
"Vermeidung von Mehrstaatigkeit
Ich bin bereit, meine bisherige(n) Staatsangehörigkeit(en) aufzugeben und verpflichte mich, nach schriftlicher Zusicherung der Einbürgerung die erforderlichen Schritte zu unternehmen."
JA angekreuzt.

Eine Einbürgerungszusicherung erfolgte nicht, sondern es wurde nur eine Kostennote zugesandt:
"Die Einbürgerungsurkunde kann gegen Vorlage des Einzahlungsnachweises (Kontoauszug) so-
wie Ihres Reisepasses (ggf. auch elektronischer Aufenthaltstitel) beim Landratsamt XXX
Staatsangehörigkeitsbehörde, Zimmer Nr. XX abgeholt werden."

Damit ist doch alles abgeschlossen, oder?
Kann die Behörde jetzt noch nachträglich den Reisepass verlangen?
Meine Frau würde den Pass gerne behalten, da die 43 Seiten voll mit Visa/Stempeln ein schönes Andenken an unsere Weltreisen sind.
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Obst88
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Antwort #7 - 19.01.2016 um 20:25:42
 
Wenn die Chinesen sie nicht auffordern den Pass abzugeben und die deutschen Behörden ihn auch nicht einziehen, kann sie den natürlich behalten.Sie darf ihn nur nicht mehr benutzen.
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Saxonicus
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Antwort #8 - 19.01.2016 um 21:13:53
 
nixwissen schrieb am 20.08.2015 um 19:23:31:
Meine Frau durfte sogar Ihren Pass behalten, die freundliche MA in der EBH hat die Ecke abgeschnitten und die NE ungültig gemacht (etwas sinnfrei aber naja).

Das ist keinesfalls sinnfrei, denn es ist durchaus vorstellbar, dass eine andere Person diesen Pass gerne "weiterverwenden" würde.
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Antwort #9 - 20.01.2016 um 09:31:15
 
Obst88 schrieb am 19.01.2016 um 20:25:42:
Wenn die Chinesen sie nicht auffordern den Pass abzugeben


Da die Chinesen nicht wissen, dass sie eingebürgert worden ist, können sie auch nicht nachfragen. Es sollte daher sicherheitshalber bei der chin. Botschaft nachgefragt werden, ob der Pass abgegeben werden muss.
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Antwort #10 - 20.01.2016 um 09:47:36
 
Odysseus schrieb am 20.01.2016 um 09:31:15:
Da die Chinesen nicht wissen, dass sie eingebürgert worden ist, können sie auch nicht nachfragen. Es sollte daher sicherheitshalber bei der chin. Botschaft nachgefragt werden, ob der Pass abgegeben werden muss.


Kann die EBH jetzt noch nachträglich den Reisepass verlangen?
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Antwort #11 - 20.01.2016 um 10:42:04
 
Sie hat per Gesetz die chinesische Staatsangehörigkeit verloren. Also muss sie bei der nächsten Einreise nach China ein Visum mit dem deutschen Pass beantragen. Spätestens dann fragen die Chinesen nach dem chinesischen Pass. Ob die Chinesen den ungültig stempeln/lochen/schneiden, weiß ich nicht. Kann sein, dass die den Pass einziehen weil die das immer so machen. Dann kann man natürlich den Verlust des Passes behaupten. Dann landet der Pass in die Datenbank für verlorene und gestohlene Pässe von Interpol. Was auch geht, ist einfach zu schauen wann der Pass abläuft, und nie wieder drüber zu sprechen.

Kann aber natürlich sein, dass sie weiterhin die taiwanesische Staatsangehörigkeit besitzt...

Ich würde ja hier empfehlen, ihre Geburt ins deutsche Register einzutragen, damit nicht in Zukunft (aus irgendwelchen Gründen) das Hukou wieder gefordert wird.
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Antwort #12 - 20.01.2016 um 15:45:38
 
Warum sollte eine ehemalige Chinesin jetzt neben der deutschen auch noch die taiwanische Staatsangehörigkeit besitzen?
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Antwort #13 - 20.01.2016 um 17:45:09
 
Aras schrieb am 20.01.2016 um 10:42:04:
Sie hat per Gesetz die chinesische Staatsangehörigkeit verloren. Also muss sie bei der nächsten Einreise nach China ein Visum mit dem deutschen Pass beantragen. Spätestens dann fragen die Chinesen nach dem chinesischen Pass.


Die chinesischen AV´s wollen beim erstmaligen Antrag eines chinesischen Visums  eine Kopie der Einbürgerungsurkunde sehen.
Der chinesische Reisepass interessiert da weniger (was aber nicht heißen mag, daß ein chinesischer Beamter ihn auf einmal doch sehen möchte bzw. einzieht).

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ilovealien
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Antwort #14 - 24.01.2016 um 20:41:21
 
Es kam jetzt ein Brief der EBH, der zu Einsendung vom ausländischen Reisepass an die EBH auffordert.
Maßnahmen bei Nichtbefolgung werden nicht angedroht. Eine Rechtsbehelfsbelehrung fehlt auch.

Rechtsgrund?
Einbürgerung ist ja bereits vollzogen.
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