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Heirat Kenianer und Deutsche, er wohnhaft abu Dhabi, ich in Deutschland! (Gelesen: 3.700 mal)
Themen Beschreibung: Unterlagen!
NakupendaSana
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10.08.2015 um 17:52:24
 
Hallöchen,

mein Freund und ich haben beschlossen zu heiraten,
nur leider bin ich absolut planlos wie, woher, und welche Unterlagen benötigt werden.
Er wohnt aktuell in Abu Dhabi ich in Berlin - er ist kenianischer Staatsangehöriger ich Deutsche.

Kann man in Abu Dhabi heiraten? Müssen wir nach Kenia?
Kann ich ihn für ein "Hochzeits-Visum" nach Deutschland holen, bzw erstmal Touristenvisum beantragen?

Bin gerade am Bewerbungen schreiben für Abu Dhabi, aber auch dort muss man verheiratet sein um eine eigene Wohnung zu bekommen bzw. um zusammen leben zu können.

Es bleibt uns für eine gemeinsame Zukunft, egal wo - nichts anderes übrig, als diese Behördengegänge auf uns zu nehmen.

Danke im Vorraus für hoffentlich wichtige und interessante Antworten.

Sonnige Grüße aus Berlin
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reinhard
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Antwort #1 - 10.08.2015 um 19:07:46
 
Es klappt nicht ein einer Woche. Aber das weißt Du wohl.

Am besten vereinbarst Du einen Termin bei Deinem Standesamt und lässt Dir zwei Listen (Dokumente von Dir, Dokumente von ihm) geben. Dann hast Du schon mal für einen möglichen Weg die Liste.

Er kann, wenn er will, das gleiche in Kenia machen.

Aber wenn Ihr in DE leben wollt, ist es insgesamt am einfachsten, in DE zu heiraten.

Für die Heirat braucht er dann ein D-Visum (kein Besuchsvisum, falls er anschließend bleiben will) und ein A1-Zertifikat.
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NakupendaSana
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Antwort #2 - 10.08.2015 um 19:17:12
 
JA das weiß ich wohl deswegen wollen wir langsam anfangen zu gucken, was wir brauchen ....wo und soweiter.

Ich hätte eher gedacht es ist schwerer in Deutschland zu heiraten?! Ich dachte eher Kenia ist die einfachste Möglichkeit.

D-Visum ? Ist was? Sorry, aber steh auf dem Schlauch. Werde mir wirklich mal einen Termin holen - aber die wissen meistens auch nicht wirklich über ausländische Ehen Bescheid.

Und ob das Visum genehmigt wird um hier zu heiraten ist ja auch noch die andere Frage !  unentschlossen

Danke erstmal für deine Antwort.

LG  Augenrollen
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reinhard
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Antwort #3 - 10.08.2015 um 19:30:42
 
Es geht ja darum, erst alle Unterlagen klar zu machen. Also: Frag Weihnachten noch mal nach dem Visum, das ist erst der zweite Schritt, wenn das Standesamt sagt, dass alles fertig ist.

Ein C-Visum (Schengenvisum) ist nur zum Besuch, er muss zum Ende der Visumzeit wieder ausreisen. Ein D-Visum (nationales Visum, Heiratsvisum, FZF-Visum...) ist zum Herkommen und Bleiben.

Wenn Ihr in Kenia heiratet, seid Ihr schnell verheiratet. Aber danach werden dann alle Dokumente geprüft, bevor er ein Visum bekommt. Ihr tauscht also Zeit, aber gewinnt nichts. Und später wollt Ihr dann doch eine deutsche Heiratsurkunde, damit nicht bei einer Geburt alles wieder von vorne losgeht.

Aber guckt Euch beides an, das müsste ja bis Ende August zu machen sein.
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Antwort #4 - 10.08.2015 um 23:10:11
 
NakupendaSana schrieb am 10.08.2015 um 19:17:12:
ch dachte eher Kenia ist die einfachste Möglichkeit.


Die schnellere ja, die bessere eher nicht.

Kenia ist ein Land mit unsicherem Urkundenwesen. Damit wird meist eine Überprüfung der Eheschließung durch den Vertrauensanwalt der AV notwendig. Wenn dann der kenianisch Standebeamte nicht genau gearbeitet habt kostet das alles viel Zeit und Geld, und solange ist eine Nachzug nach DEU nicht möglich.

Bei der Anmeldung beim DEU Standesamt werden ggf. auch die Personenstandsurkunden in Kenia überprüft. Aber das geschieht vor der Eheschließung. Aber dafür kann der nach Einreise mit einem Visum zur Eheschlißung nach der Trauung direkt hier bleiben.

NakupendaSana schrieb am 10.08.2015 um 17:52:24:
Kann man in Abu Dhabi heiraten?


Ja, aber nur mit religösen Bezug. Entweder vor dem Scharia-Gericht oder in einer christlichen Kirche. Das hängt von der Religionszugehörigkeit der Ehegatten ab.

Damit macht man die Sache beim Ehegattennachzug wirklich kompliziert. Die ABH würde die kenianischen Personenstandsurkunden prüfen und ggf. ob die Eheschlißung in Abbu Dhabi dem Ortsrecht entsprach. Das macht die Sache nicht schneller.
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NakupendaSana
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Antwort #5 - 11.08.2015 um 08:46:44
 
Danke für eure Rückmeldung. Also hört sich das so an das eine Heirat in Dtl die beste, schnellste ("schnell" ist ja immer Ansichtssache Zwinkernd und unkomplizierteste Variante wäre.

Das heißt er muss den Deutschkurs starten schon mal, dauert ja auch ein paar Wochen da er Vollzeit arbeitet und im Schichtsystem, also können wir uns einen Intensivkurs abschmatzen.
Ich werde mir ein Termin beim Standesamt hier holen und alle Unterlagen besorgen, und er braucht sicher dieses Ehefähigkeitszeugnis aus der kenianschen Botschaft.
Kriegt man die auch in der Botschaft in Abu Dhabi?

LG
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Aras
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Antwort #6 - 11.08.2015 um 09:07:45
 
Ist er hochqualifiziert? Oder übt er 6-7 Jahre einen Beruf aus, der in der Regel eine Hochqualifizierte Person benötigt?
Ist überhaupt ein Leben in Deutschland jetzt geplant oder wollt ihr nur heiraten und im Ausland leben.

Insbesondere Letzteres bitte klarstellen.

Danke Zwinkernd
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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NakupendaSana
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Antwort #7 - 11.08.2015 um 09:18:44
 
nein - hochqualifiziert ist er nicht.  Durchgedreht

und wir sind uns noch nicht ganz sicher, wo wir leben wollen - wir wissen nur das egal ob Abu Dhabi oder Dtl. eine Heirat nicht ausgeschlossen werden kann.
Und wir so oder so gerne heiraten wollen =)

Alles nicht so einfach, ich habe eine eigene Wohnung, Vollzeit Job, unbefristet - er widerrum auch einen guten Job in den UAE.

Aber ich denke doch eher Deutschland!  Laut lachend
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Aras
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Antwort #8 - 11.08.2015 um 10:04:40
 
Dann kommt man um den A1 Nachweis nicht rum-
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Antwort #9 - 11.08.2015 um 12:14:18
 
Ihr könntet auch über eine Heirat in Dänemark nachdenken. Voraussetzung ist, dass er ein Schengenvisum bekommt. Aber wenn er einen guten Job hat, dann kann man das auf alle Fälle versuchen. Dann wäret ihr für die VAE verheiratet und hättet dort keine Probleme zu befürchten. Außerdem hättet ihr auch mehr Zeit für seinen Deutschtest. Eine Heirat in Dänemark ist seht unkompliziert. Er müsste dann aber auf alle Fälle wieder ausreisen und dürfte nicht sofort in Deutschland bleiben, da er mit einem Touristenvisum/Besuchsvisum eingereist wäre.

Ihr könntet dann beispielsweise die Heirat in Deutschland nachregistrieren lassen und somit eine Dokumentenprüfung in Afrika anstoßen. Die überprüften Dokumente könntet ihr dann später für die Familienzusammenführung nutzen. Oder ihr macht gleich eine FZF, was aber eben den A1 Test voraussetzt.

Vorteil Dänemark für euch: legal in Abu Dhabi und Zeit für Sprachkurs und FZF, weil der (ggf. langwierige) Papierkram erst hinterher kommt.
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Antwort #10 - 11.08.2015 um 15:22:25
 
Die kenianische Botschaft in den VAE ist fuer die Ausstellung des Certificate of No Impediment to Marriage zustaendig (http://www.kenyaembassy.ae/), da der kenianische Teil dort lebt und nicht in Deutschland.
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Antwort #11 - 11.08.2015 um 15:29:52
 
namaskaram schrieb am 11.08.2015 um 12:14:18:
Ihr könntet auch über eine Heirat in Dänemark nachdenken.


Dann hättet Ihr es mit vier Rechtskreisen zu tun: Deutschland, Kenia, Abu Dhabi und Dänemark. Ich finde drei beteiligte Rechtskreise schon Arbeit genug.
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Antwort #12 - 11.08.2015 um 16:46:59
 
reinhard schrieb am 11.08.2015 um 15:29:52:
Dann hättet Ihr es mit vier Rechtskreisen zu tun: Deutschland, Kenia, Abu Dhabi und Dänemark.


Von denen aber 3 (alle außer Deutschland) eher unproblematisch sind...

Kenia dürfte die dänische Heiratsurkunde problemlos anerkennen, ebenso Abu Dhabi. Und Dänemark erkennt ganz sicher ebenfalls die eigenen Heiratsurkunden an. Smiley

Allenfalls die deutschen Behörden könnten Schwierigkeiten machen, die Voraussetzungen für die Gültigkeit der Eheschließung (siehe Art. 13 BGBEG) sind aber (außer in den Ausnahmefällen des Art. 13 Abs. 2) unabhängig davon, wo die Ehepartner ihren Wohnsitz haben.
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