Hallo, liebe Mitforisten!
Ich bin neu hier im Forum, deswegen hoffe ich auf Nachsicht.
Also folgendes: Ich bin seit vier Jahren mit meiner marrokanischen Freundin zusammen. Sie arbeitet für eine große marrokanische Bank und hat daher ein mehrjähriges Schengen-Visum. Nun war sie zur Weiterbildung für längere Zeit in Frankreich. Dabei wurde auf Grund von Unwissenheit für einige Tage die 90-Tages-Regelung überschritten. Bei der Ausreise aus Frankreich gab es keinerlei Probleme.
Nun wollte sie mich über das Wochenende in Deutschland besuchen, nur wurde ihr die Ausreise aus Marokko interessanterweise von der Fluggesellschaft verweigert und somit die Überschreitung von uns bemerkt. So weit, so gut, der Flug ist nun mal futsch.
Nun haben wir aber einen recht teuren Frankreich-Urlaub vom 09.09. bis zum 19.09.2015 gebucht. Die für den 180-Tages-Zeitraum relevanten Ein- und Aureisedaten sollten der 07.03.2015 - 15.04.2015 und der 21.05.2015 - 12.07.2015 sein. Wenn ich den auf
http://www.germania.diplo.de/90tage verfügbaren Rechner richtig verstehe, dürfte es eigentlich für unseren Aufenthalt kein Problem geben, sehe ich das richtig?
Hat die erfolgte Überschreitung des Maximalaufenthaltes nachträglich noch irgendwelche Folgen? Sollten wir den Urlaub besser vorsichtshalber stonieren? Wir haben keinerlei Interesse daran, uns widerrechtlich zu verhalten.
Off topic: Wir arbeiten gerade daran, dass sie demnächst kein Schengen-Visum mehr benötigt (Heirat
).
Vielen Dank auf jeden Fall schon mal für etwaige Hilfestellungen!
Ich bin selbst Student der Rechtswissenschaften, muss aber sagen, dass das Thema für einen unbelesenen, selbstproklamierten Zivilrechtler recht komplex ist. Super, dass ein Forum wie dieses hier überhaupt gibt!
Viele Grüße,
Breebelbox