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Evtl. Problem mit mehrjährigem Schengen-Visum (Gelesen: 1.172 mal)
Themen Beschreibung: Überschreitung der 90-Tages-Dauer
Breebelbox
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Evtl. Problem mit mehrjährigem Schengen-Visum
08.08.2015 um 00:52:31
 
Hallo, liebe Mitforisten!

Ich bin neu hier im Forum, deswegen hoffe ich auf Nachsicht. Zwinkernd

Also folgendes: Ich bin seit vier Jahren mit meiner marrokanischen Freundin zusammen. Sie arbeitet für eine große marrokanische Bank und hat daher ein mehrjähriges Schengen-Visum. Nun war sie zur Weiterbildung für längere Zeit in Frankreich. Dabei wurde auf Grund von Unwissenheit für einige Tage die 90-Tages-Regelung überschritten. Bei der Ausreise aus Frankreich gab es keinerlei Probleme.

Nun wollte sie mich über das Wochenende in Deutschland besuchen, nur wurde ihr die Ausreise aus Marokko interessanterweise von der Fluggesellschaft verweigert und somit die Überschreitung von uns bemerkt.  So weit, so gut, der Flug ist nun mal futsch.

Nun haben wir aber einen recht teuren Frankreich-Urlaub vom 09.09. bis zum 19.09.2015 gebucht. Die für den 180-Tages-Zeitraum relevanten Ein- und Aureisedaten sollten der 07.03.2015 - 15.04.2015 und der 21.05.2015 - 12.07.2015 sein. Wenn ich den auf http://www.germania.diplo.de/90tage verfügbaren Rechner richtig verstehe, dürfte es eigentlich für unseren Aufenthalt kein Problem geben, sehe ich das richtig?

Hat die erfolgte Überschreitung des Maximalaufenthaltes nachträglich noch irgendwelche Folgen? Sollten wir den Urlaub besser vorsichtshalber stonieren? Wir haben keinerlei Interesse daran, uns widerrechtlich zu verhalten.

Off topic: Wir arbeiten gerade daran, dass sie demnächst kein Schengen-Visum mehr benötigt (Heirat  Zwinkernd).

Vielen Dank auf jeden Fall schon mal für etwaige Hilfestellungen!
Ich bin selbst Student der Rechtswissenschaften, muss aber sagen, dass das Thema für einen unbelesenen, selbstproklamierten Zivilrechtler recht komplex ist. Super, dass ein Forum wie dieses hier überhaupt gibt!

Viele Grüße,

Breebelbox
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Breebelbox
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Evtl. Problem mit mehrjährigem Schengen-Visum
Antwort #1 - 08.08.2015 um 01:27:53
 
Bearbeitungsfunktion nicht gefunden...

Was ich sagen wollte: Nach ein bißchen Lektüre hier im Forum kommt mir unser Problem recht lächerlich vor...  Traurig

Naja, mit der Antwort auf meinen eigenen Post habe ich mich ja eh schon geoutet. Falls trotzdem jemand zu viel Zeit haben sollte, vielen Dank! Zwinkernd
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T.P.2013
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blubb


Beiträge: 2.772

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Evtl. Problem mit mehrjährigem Schengen-Visum
Antwort #2 - 10.08.2015 um 00:05:22
 
Hallo,

da spät, nur kurz:

Deine Bechnung ist zutreffend, für den geplanten Aufenthalt stellt dies kein Problem dar.

Eine Sanktionierung des bereits erfolgten unerl. Aufenthalts kann bis zur Verfolgungsverjährung immer möglich sein. Wollt Ihr bis dahin nicht mehr reisen?

Die Chance auf nachträgliche Entdeckung dieses Umstands ist, da irrelevant für Bezugszeitraum und nur aufwändig nachvollziehbar, gering. Die zu erwartende Strafe wäre es ebenfalls.

Fazit: Gute Reise und schönen Urlaub.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Breebelbox
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Evtl. Problem mit mehrjährigem Schengen-Visum
Antwort #3 - 11.08.2015 um 19:33:03
 
Dann bin ich ja beruhigt!

Vielen, vielen Dank für die rasche Antwort!

Viele Grüße,

Breebelbox

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