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Land verlassen nach WHV - Dauer? (Gelesen: 2.020 mal)
SinLi
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i4a rocks!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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04.08.2015 um 19:57:30
 
Hallo, mein Freund (Australier) ist bis zum Januar hier auf einem Working Holiday Visum.
Wir werden im Januar für 3 Monate nach Amerika gehen und dort auch heiraten.

Meine Fragen sind nun

1. Wie lange muss er das Land verlassen, bis er wieder kommen darf? Ich habe mal gehört, dass er solange wegbleiben muss wie er hier war... also 1 Jahr hier = 1 Jahr weg?

2. Wenn er hier dann eine Aufenthaltsgenehmigung aufgrund unserer Heirat erhält, kann er durch andere Schengenländer reisen. Wie ist das, wenn er z.b. für 4 Wochen nach Australien möchte. Verfällt seine Aufenthaltsgenehmigung dann oder muss er seine Ausreise genehmigen lassen?

Vielen Dank schon im Vorraus & LG
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 04.08.2015 um 20:13:42
 
1.) So eine Regelung gibt es in Deutschland nicht. Ihr könnt direkt im Anschluss an die USA-Reise wieder nach Deutschland und eine Aufenthaltserlaubis beantragen.

2.) Schengen-Reisen sind möglich. Die AE erlischt auch bei kurzen Besuchsreisen nach Australien nicht. Nur wenn man länger als sechs Monate im Ausland bleibt oder Deutschland aus einem dauerhaften Grund verlässt erlischt eine AE.
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SinLi
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i4a rocks!


Beiträge: 16

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 04.08.2015 um 20:25:14
 
Vielen Dank für deine Antwort!

Er muss also auch nicht für 3 Monate raus? Wir könnten die EU also auch nur für eine Woche verlassen und dann direkt wieder einreisen?

Lg
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 04.08.2015 um 20:36:06
 
Rein theoretisch reicht es, wenn er Deutschland für einen Tag verlässt und dann wieder zurück kommt (es kann eigentlich jedes Land sein, Non-Schengen wie etwa UK wäre aber besser wegen den Stempeln im Pass).

Ihr könnt aber auch  in Deutschland heiraten und gleich bis zum Januar eine AE ohne Ausreise beantragen falls das für Euch interessant ist.
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SinLi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 04.08.2015 um 20:47:06
 
Das wäre natürlich auch schön, nur hat uns die Bürokratie hier etwas abgeschreckt. Auch müsste er ja dann nochmal einreisen und ein Heiratsvisum beantragen. Ist das möglich während er noch auf dem WHV ist oder müssten wir bis Januar warten?

Lg
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 04.08.2015 um 20:48:09
 
Als Australier braucht er kein Heiratsvisum. Er kann einfach zur Heirat einreisen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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SinLi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #6 - 04.08.2015 um 21:01:18
 
Aras schrieb am 04.08.2015 um 20:48:09:
Als Australier braucht er kein Heiratsvisum. Er kann einfach zur Heirat einreisen.


Wir können also auch heiraten, wenn er auf dem WHV ist?
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Aras
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Berufsrevolutionär


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 04.08.2015 um 21:09:02
 
Heiraten ist Menschenrecht. Ob er mit WHV hier ist oder aufgrund eines Touristenvisums ist egal. Also ihr könnt sofort nachdem das Standesamt die Voraussetzungen geprüft hat auch heiraten
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #8 - 05.08.2015 um 14:09:04
 
Zitat:
So eine Regelung gibt es in Deutschland nicht.

Doch, aber nur in einem sehr speziellen Fall - was für "ich habe gehört" ausreicht - : erneute Visa zur Arbeitssuche nach § 18c AufenthG
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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SinLi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #9 - 05.08.2015 um 15:52:24
 
Vielen vielen Dank! Dieses Forum ist wirklich klasse und hat mir schon sooo viel geholfen Smiley

Liebe Grüße
Sinikka
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