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Wohngeld? (Gelesen: 3.130 mal)
Mannheim
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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29.07.2015 um 12:55:09
 
Mein Freund mit deutscher Staatsbürgerschaft und algerischer Herkunft ist Student, 45 Jahre alt und bekam bis März 2015 (Tod seiner Mutter) monatlich eine Unterstützung von 700€ von seinen Eltern. Seit März 2015 "gewährt" ihm sein Vater noch 500€. Bis auf die 500€ hat er kein Einkommen.
Unsere Fragen: kann er als Student Wohngeld beantragen? kann er dies auch rückwirkend machen (bis März 2015)?

Danke im voraus.
... Hoffen, wir sind hier in der richtigen Rubrik gelandet.
Mannheim
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 29.07.2015 um 13:03:51
 
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Mannheim
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 29.07.2015 um 13:42:26
 
Nein wir wohnen nicht zusammen.
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Aras
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 29.07.2015 um 13:53:34
 
Mannheim schrieb am 29.07.2015 um 12:55:09:
kann er als Student Wohngeld beantragen?


Sofern er die Voraussetzungen erfüllt: Ja.

Mannheim schrieb am 29.07.2015 um 12:55:09:
kann er dies auch rückwirkend machen (bis März 2015)?

Nein.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Mannheim
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 29.07.2015 um 14:06:22
 
Danke schon mal für die Antworten. Was sind denn die Vorausetzungen (weiß nur, dass bafögberchtigte Studenten kein Wohngeld bekommen können, mein Freund ist nicht bafögberchetigt) ?
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Aras
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Antwort #5 - 29.07.2015 um 14:19:27
 
Er ist 45 Jahre alt. Wie soll er BaföG-berechtigt sein?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Mannheim
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 29.07.2015 um 15:01:48
 
Verstehe diese Bemerkung nicht: "Er ist 45 Jahre alt. Wie soll er BaföG-berechtigt sein?" Ich hab doch geschrieben, dass er nicht bafögberechtigt ist und finde es hier sinnlos, da vom Thema abweichend, eine Diskussion über Bafögberechtigung loszutreten. Eine Bafögberechtigung ist die einzige Ausnahme, die ich kenne, warum ein Student kein Wohngeld bekommt. Weitere kenne ich nicht und deshalb möchte ich jetzt wissen, unter welchen Vorraussetzungen   folgender Fall Wohngeld bekommen kann:   
Student, 45 Jahre, einziges Einkommen: 500€ Unterhalt (also kein Verdienst durch Arbeit) von seinen Vater. Wohnungsgröße ca. 35 qm. Keine weiteren Haushaltsmitglieder.
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diapir
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Antwort #7 - 29.07.2015 um 15:27:14
 
Mannheim schrieb am 29.07.2015 um 15:01:48:
Weitere kenne ich nicht

Na dann lies doch erst mal den von lottchen verlinkten Text.

In deinem vorletzten Post kann man den Einschub durch den unpraktischen Satzbau beim schnellen Lesen übrigens sehr leicht als Frage auffassen.
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Alles wird gut.
 
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lottchen
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Antwort #8 - 29.07.2015 um 18:36:07
 
Mannheim schrieb am 29.07.2015 um 15:01:48:
und deshalb möchte ich jetzt wissen, unter welchen Vorraussetzungen   folgender Fall Wohngeld bekommen kann ....


Wenn Du Dir den Link, den ich gesetzt habe, nicht durchlesen willst (dort stehen nämlich alle Voraussetzungen drinnen) würde ich vorschlagen, dass Du die Wohngeldstelle / Wohngeldbehörde oder wie das auch immer in Deiner Stadt heißt fragst.

Da es so ziemlich nie rückwirkend Geld für irgendwas gibt wäre es ohnehin sinnvoll, dass Dein Freund sofort seinen Antrag stellt. Dann bekommt er einen Bescheid und wenn das, was da drinnen steht, ihm nicht gefällt kann er immer noch dagegen vorgehen. 
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