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Onkel einladen (Gelesen: 1.275 mal)
Themen Beschreibung: Die vorgelegten Informationen über den Zweck und die Bedingungen des beabsichtigten Aufenthalts waren nicht glaubhaft!
Karachi1989
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Onkel einladen
26.07.2015 um 21:15:08
 
Hallo liebe Community,

ich habe wieder mal eine Frage an euch.

Folgender Fall:
Wir würden gerne meinen (unseren Smiley) Onkel (mittleres Alter) aus Pakistan einladen. Er ist selbständig und hat im Sommer ein monatliches Einkommen im niedrigeren dreistelligen Eurobereich, im Winter laufen die Geschäfte meist besser, so dass er ein Einkommen im mittleren dreistelligen Eurobereich hat. Dennoch ist dies für pakistanische Verhältnisse ein gut laufendes Geschäft. Daneben kann es auftragsabhängig auch mal sein, dass größere Werte als Einnahmen aus einzelnen Aufträgen erzielt werden (5000 und mehr Euro). Er verdient natürlich keine Euro, die Werte sind mit dem aktuellen Rupienkurs umgerechnet. Er ist zudem verheiratet und hat zwei kleine Kinder. Er wohnt quasi mietfrei mit der Großfamilie in einem großen Haus.


VE, Inlandskrankenversicherung und genügend Wohnraum für den Gast vorhanden. Er möchte uns für etwa 3 Wochen besuchen, dies wurde der Botschaft auch entsprechend mitgeteilt.

Allerdings kam wieder ein Standardablehnungsbescheid ins Haus geflattert. Die Rückkehrbereitschaft wurde nicht als Problem angesprochen, es wurde Punkt 8 angegeben:

"Die vorgelegten Informationen über den Zweck und die Bedingungen des beabsichtigten Aufenthalts waren nicht glaubhaft."

Ich habe mal nach diesem Standardsatz gegooglet und einige AV dekodieren diesen Satz damit, dass die Angaben zum Aufenthaltszweck widersprüchlich waren. Ich weiß leider nicht wie widersprüchlich man "ich möchte zu meiner Schwester, meinem Schwager und ihren gemeinsamen Kindern" formulieren bzw. artikulieren kann. Mein Onkel bestätigte mir nochmal, dass er genau dies ausgesagt hat.

Zweck: Familie besuchen | Bedingungen: Ins Flugzeug steigen und es sich für drei Wochen bei uns bequem machen.

Ich würde jetzt eine Remonstration schreiben (Vollmacht meines Onkels liegt mir vor) und nochmal darstellen, dass wir unseren Onkel für eine kurze Zeit bei uns beherbegen möchten, nicht mehr und nicht weniger.

Habt ihr noch Tipps, die ich beachten sollte/könnte?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Viele Grüße
Karachi1989











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Arwen Rose
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 27.07.2015 um 09:15:46
 
Es bedeutet:
Sie haben widersprüchliche Angaben zum Aufenthaltszweck gemacht.
Dann mal schauen was angegeben wurde.
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(ehemals Lisa2013)
 
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tiggger
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i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 27.07.2015 um 10:06:41
 
Karachi1989 schrieb am 26.07.2015 um 21:15:08:
wieder 

Was ist die Vorgeschichte? Was wurde letztes Mal beantragt?

Karachi1989 schrieb am 26.07.2015 um 21:15:08:
Habt ihr noch Tipps, die ich beachten sollte/könnte?

Gab es ein Einladungsschreiben?
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Karachi1989
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i4a rocks!


Beiträge: 30
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 27.07.2015 um 10:20:31
 
Hallo miteinander,

@Arwen Rose
Zitat:
Es bedeutet:
Sie haben widersprüchliche Angaben zum Aufenthaltszweck gemacht.
Dann mal schauen was angegeben wurde.

Danke für deine Antwort, aber dies habe ich bereits in meinem Beitrag angegeben.

@tiggger
Zitat:
Was ist die Vorgeschichte? Was wurde letztes Mal beantragt?

Das letzte Mal ist schon eine Weile her (glaube das war Ende 2008, wurde abgelehnt - er war damals auch nicht verheiratet und hatte auch keine Kinder, kein eigenes Business usw.). Das war jetzt nicht unbedingt auf den Fall bezogen, sorry für das Missverständnis.

Zitat:
Gab es ein Einladungsschreiben?

Nein,  ich habe dem Antrag kein Schriftstück beigelegt, weil ich davon ausgegangen bin, dass der Aufenthaltszweck mit den gemachten Angaben bzw. der VE evident sei...

Ich würde ja dann quasi mit der Remonstration nochmal klarstellen, dass entsprechende Verwandschaftsverhältnisse vorliegen und unseren Wunsch ihn einzuladen nochmal bestärken. Ich kann dies auch mit Dokumenten, die als Scan vorliegen nachweisen. Ich glaube kaum, dass man für einen dreiwöchigen Aufenthalt einen Bluttest veranschlagen möchte Smiley.

Danke für die Beiträge, bin für jeden weiteren Tipp dankbar.

Viele Grüße
Karachi1989
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