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Darf Abh Bearbeitung verzögern - Zustimmung FZF ungeborenes Kind ? (Gelesen: 12.350 mal)
ralfbl61
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26.07.2015 um 01:07:06
 
Hallo zusammen,
es wurde ein FZF -Visum beantragt für die Schwangere Verlobte, die AV meinte ,sie würde das Visum unverzüglich erteilen sobald die Zustimmung von der ABH erteilt wird.
Nun sprach ich vor einiger Zeit (vor Visumsantragsabgabe) bei der ABH vor, um die Möglichkeiten einer Vorabzustimmung zu klären.Dies wurde entschieden verneint,da es sowas nicht geben würde und man erst tätig wird, wenn der Visumsantrag abgegeben wurde und die Botschaft sich bei der ABH melden würde.

Nun sprach ich wieder vor,diesmal nach der Visumsantragsbgabe und fragte höflich wie das Prozedere vonstatten geht und wielange es dauern würde bis die Zustimmung erteilt werden würde.
Es wurde mir gesagt ich müsse mindestens mit 3 Monaten rechnen,auf meinen Einwand hin das meine Verlobte schon 5,5 Monat schwanger ist und wir schon 6 Wochen auf den Termin zur Visumsantragsabgabe warten mussten,wurde mir lapidar gesagt "Da kann ich nichts machen ich hab soviel Arbeit und es herrscht Personalmangel!"
Ich entgegnete ihr,dann wäre meine Verlobte im 9.monat schwanger und es doch eine Verwaltungsvorschrift des BMI gebe (28.1.14),wo das Visum bis zum ende des 7. Monats zu erteilen wäre wurde mir gesagt ,das es keine Gesetzesvorschrift gibt die sowas besagt und ich mich auf die 3 Monate Bearbeitungszeit einstellen soll. Als ich sagte das sie ja dann nicht mehr fliegen dürfe im 9.Monat wurde mir gesagt das dies mein Problem wäre.
Auch meinte sie, es müsse erst alles geprüft werden, als ich fragte was denn geprüft werden würde sagte man mir "ja z.b. ob sie auch der leiblicher Vater sind!"

Wir haben alle Unterlagen ordnungsgemäss bei der AV abgegeben samt Vaterschaftsanerkennung und beglaubigte Kopie meines Reisepasses mit dem Ein und Ausreisestempel welches den Zeitpunkt der Zeugung belegt.

Laut AV waren alle Papiere in Ordnung und die meinten sogar wenn die ABH mitspielt könnte der Visumsantrag innerhalb von 2-3 Wochen durch sein.

Meine Frage ist nun,sind die getätigten Aussagen von der ABH richtig und muss ich bzw. meine Verlobte das so hinnehmen?
Ist diese Verwaltungsvorschrift des BMI (28.1.14),welches besagt ,dass das Visum bis Ende des 7.Monat zurteilen ohne Rechtskraft?Und wenn doch,darf die ABH diese Verwaltungsvorschrift ausser Acht lassen bedingt durch den personellen Notstand oder müssen dringliche Fälle vorrangig bearbeitet werden?Gibt es eine übergeordnete Stelle ,wo ich mich wenden kann?

Ich dachte ehrlich das die AV komplizierter wäre und bin schon etwas verwundert über die Arbeitsweise der ABH,auch das man mir mit Gleichgültigkeit Antwortet ob das Kind,welches ja die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen wird in Deutschland zur Welt kommt oder eben nicht,ich denke dieser personelle Notstand darf ja nicht zu unseren Lasten gehen und habe ich als zukünftiger Vater nicht das Recht das Ende der Schwangerschaft und die Geburt mitzuerleben oder sehe ich das falsch und muss es so hinnehmen?

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Antwort #1 - 26.07.2015 um 09:04:39
 
Nein, das mußt Du nicht hinnehmen. So geht es nicht.

Zwei Wege:
1. Info an die AV mit der Bitte, dort nochmal "nachzustoßen".
2. Gespräch mit dem Vorgesetzten in der ABH am Ort. Bzw. mit den Vorgesetzten - bis hin zum Bürgermeister.
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Antwort #2 - 26.07.2015 um 13:17:04
 
Zusätzlich zu de Vorschlägen von Petersburger würde ich die Fachaufsicht einschalten, das ist meist das Regierungspräsidium.
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Antwort #3 - 26.07.2015 um 15:37:25
 
Ich halte das nicht für einen Fall der Fachaufsicht.

Bisher ist keine fachliche Entscheidung getroffen worden,  sondern eine falsche organisatorische.

Für Arbeitsorganisation ist der unmittelbare Vorgesetzte zuständig. Wenn der das nicht erkennt, sein Vorgesetzter.

Für die ausreichende Ausstattung der Behörde die Politik - hier der Bürgermeister.
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Antwort #4 - 26.07.2015 um 16:13:37
 
Mir stellt sich allerdings auch die Frage, wann dieses Visum beantragt wurde ?

Wenn das Visum rechtzeitig beantragt wurde, dann dürfte es auch nach 3 monatiger Wartezeit noch ausreichend sein, nach Deutschland fliegen zu können, um das Kind in Deutschland zur Welt zu bringen.
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ralfbl61
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Antwort #5 - 26.07.2015 um 16:56:02
 
hallo zusammen,
danke für die Antworten,das Visum wurde leider erst letzte Woche beantragt,da wir ziemlich lange auf einen Termin bei der AV warten mussten.
Laut AV war der Fall ziemlich eindeutig,da durch Anerkennung der Vaterschaft ja geklärt ist,dass das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit haben wird,darum wurde meiner Verlobten ja auch gesagt das es ziemlich schnell gehen würde,wenn die ABH mitspielen würde.

Ich hätte noch eine Frage,zu welchen Zweck werde ich als zukünftiger Vater persönlich vorgeladen bei der ABH und brauche ich noch andere Unterlagen, ausser den eingereichten Unterlagen bei der Av?So wie ich es verstanden hatte stehe ich als Vater bei der Visumserteilung aussen vor,da das Visum zum ungeborenen Kind erteilt wird und ich laut meinen Verständnis nur aus Interesse als zukünftiger Vater möchte (eigentlich will!) ,dass sie hier entbindet.Und wenn ja welche Unterlagen brauche ich?Ich war von Januar bis Mai in Peru und habe erst seit 1 Monat eine Festanstellung hier in Deutschland und könnte dies relevant sein?

Fragen über Fragen.....danke im voraus für die Antworten
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Antwort #6 - 26.07.2015 um 17:12:59
 
Hallo,

einfach am Montag früh zur lokalen Ausländerbehörde gehen und entsprechende Nummer ziehn. Und immer wenn die Person am Schalter sagt, dass es nicht geht, bestehst du darauf mit dem Vorgesetzten oder mit dem stellvertretendem Vorgesetzten sprechen zu wollen. Ist ja auch teilweise nicht böse von denen, sondern denen fehlt ggf. die Erlaubnis oder bevollmächtigung solche Sachen zu erteilen. Also ganz relaxed sein und immer weiter hocheskalieren. Irgendwann wird es jemanden geben, der genug Macht hat. Und das kann im Zweifel der Landrat oder Bürgermeister sein.

Am Besten alle Papiere mitbringen. ALso Kopie (oder ausgedruckter Scan) des Reisepasses der werdenden Mutter, Vaterschaftsanerkennung, Mutterpass oder ähnliches. etc.

Du solltest aber auch die Schwelle für die Erteilung der Vorabzusage senken. Also wenn du gut verdienst, dann Einkommensnachweise vorlegen. Wenn nicht ist es auch kein Problem. Kann nämlich sein, dass bei Zuzug ohne Belastung der Sozialsysteme eine untere Instanz die Vorabzustimmung geben kann aber bei Belastung der Sozialsysteme eine höhere Instanz.

Und nicht abwimmeln lassen. Falls der Vorgesetzte oder stellvertretende Vorgesetzte nicht da sind, dann eben nach deren Vorgesetzten oder stellvertretenden Vorgesetzten fragen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #7 - 26.07.2015 um 20:02:54
 
Aras schrieb am 26.07.2015 um 17:12:59:
Kann nämlich sein, dass bei Zuzug ohne Belastung der Sozialsysteme eine untere Instanz die Vorabzustimmung geben kann aber bei Belastung der Sozialsysteme eine höhere Instanz.

Um was für eine Vorabzustimmung geht es hier nachder Antragstellung?

Und was hat die denkbare Belastung der Sozialsysteme bei einem Visum zu suchen, bei dem der Stammberechtigte noch gar nicht geboren ist?

Bestenfalls kann der werdende Vater hier gebraucht werden, um nochmal aus seinem Mund zu hören, daß er der Vater ist.
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Antwort #8 - 26.07.2015 um 21:07:34
 
ralfbl61 schrieb am 26.07.2015 um 16:56:02:
das Visum wurde leider erst letzte Woche beantragt

Dann ist Deine Aufregung mMn völlig überflüssig, dh von Verzögerung kann noch gar keine Rede sein.
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Antwort #9 - 26.07.2015 um 21:33:03
 
HeFi schrieb am 26.07.2015 um 21:07:34:
Dann ist Deine Aufregung mMn völlig überflüssig


hallo,
wieso das?Also ist es deiner Meinung nach richtig,das man 3 Monate braucht für eine Entscheidung die eigentlich klar ist? zumal wir schon auf der Botschaft 6 Wochen warten mussten um einen Termin zu bekommen um den Antrag abzugeben.

wie von Petersburger richtig erkannt,ich könnte bei der ABH nur das bestätigen was ja durch die Vaterschaftanerkennung schon erklärt worden ist.Oder könnte es seitens der ABH Gründe geben die eine lange Entscheidungsdauer rechtfertigen?

Ausserdem geht es ja darum, ob es rechtens ist,das durch Personalmangel verzögert bzw. die Verwaltungsvorschrift des BMI missachtet werden darf .
Alle Papiere sind ja bei der Botschaft vollzählig abgegeben worden und geprüft worden.
Ich lasse mich gerne eines besseren belehren,da ich dies zum ersten und (sicher) zum letzten mal machen werde und überhaupt keine Ahnung mit ABH' s habe....  Smiley
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Antwort #10 - 26.07.2015 um 21:52:19
 
ralfbl61 schrieb am 26.07.2015 um 21:33:03:
Also ist es deiner Meinung nach richtig,das man 3 Monate braucht für eine Entscheidung die eigentlich klar ist?

Nein, es ist nicht richtig.

Aber bisher ist es auch überhaupt nicht klar, daß es drei Monate brauchen wird.

Wenn ich mich überhaupt dazu hinreißen lasse, irgendeinen Zeitraum zu prognostizieren, - und das passiert sehr selten - nenne ich in der Regel das Doppelte von dem, was ich selbst erwarte.

Wenn der Antrag erst in der vorigen Woche abgegeben wurde, dann darfst Du der ABH ruhig noch zwei Wochen Zeit geben. So lange kann es dauern, bis der Vorgang bei der ABH auf dem Tisch liegt.

Dann noch ein paar Tage, bis alles erledigt ist.


Etwas mehr Einfluß hätte u.U. (!) auf die Abgabe des Antrags in der AV genommen werden können. Ich selbst hatte letzten Montag eine junge Frau am Telefon, die ihre Besorgnis äußerte, der Termin in reichlich zwei Wochen könnte angesichts ihrer Schwangerschaft im 5. Monat etwas eng werden.
Obwohl ich diese Besorgnis nicht geteilt habe, hat sie dann schon am Mittwoch ihren perfekt vorbereiteten Antrag abgegeben - wir hatten halt gerade mal die Möglichkeit, so etwas "außer der Reihe" mit hereinzunehmen.


Nachdem nun alles gelaufen ist, wie es ist, halte bitte die Füße ein Weilchen still und laß alle arbeiten. Das geht zügiger, wenn weniger "dazwischenkommt".
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Antwort #11 - 26.07.2015 um 22:15:23
 
Danke Petersburger für deine ausführliche und sehr kompetente Antwort,ich werde es genau so machen.
ich war halt durch die Aussagen der Dame von der ABH etwas irritiert und hatte  Panik das die ganze Mühe umsonst war.
Hätte man mir gesagt das es 6 Wochen oder so dauern würde ,hätte ich hier gar nicht gepostet, aber bei 3 Monaten wurde ich etwas unruhig....  Traurig

Danke alle für die ausführliche Hilfe insbesondere Petersburger der mir schon im April den Anstoss gab ein FZF zu beantragen. Smiley

Ich werde weiter berichten wie es ausgegangen ist.....
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Antwort #12 - 26.07.2015 um 23:34:44
 
Nur mal nebenbei interessehalber gefragt: Das Problem mit ihrer KV hast Du gelöst? Oder Du bezahlst die Entbindung aus eigener Tasche?
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Antwort #13 - 05.08.2015 um 21:05:27
 
lottchen schrieb am 26.07.2015 um 23:34:44:
Nur mal nebenbei interessehalber gefragt: Das Problem mit ihrer KV hast Du gelöst? Oder Du bezahlst die Entbindung aus eigener Tasche?

hallo wieder,
ich werde sie versuchen Privat zu versichern,wenn es zeitlich klappt Heiraten und wenn alle Stricke reissen als Selbstzahler.

Meine Frage,die Vaterschaftsanerkennung vom Jugendamt reicht doch aus oder ist eine Sorgeerklärung auch notwendig? Dies hatten wir noch nicht gemacht,da wir das nach Geburt beim (hoffentlich) deutschen Jugendamt machen wollten.Ich hatte es immer so verstanden,das alleine die Feststellung das unser Kind die deutsche Staatsbürgerschaft haben wird und die Mutter ja automatisch Sorgeberechtigt ist, eine Vorab-Sorgeerklärung unnötig wäre und dies nur bei Ausländischen Vätern nötig wäre.

Hoffe die Spezialisten hier im Forum können mich diesbezüglich aufklären....danke schonmal im voraus.
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reinhard
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Antwort #14 - 05.08.2015 um 21:19:01
 
Genau. Es geht in dieser Kombination nur darum, dass das Kind deutsch ist / wird, dann darf der Mutter das Visum nicht verweigert werden (sie dürfte auch gegen deinen Willen kommen).

Sorgerechtserklärung wird im umgekehrten Fall gefragt: Mutter deutsch und in Deutschland, Vater ausländisch und Antragsteller für ein Visum.
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