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Darf Abh Bearbeitung verzögern - Zustimmung FZF ungeborenes Kind ? (Gelesen: 12.349 mal)
Petersburger
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Antwort #30 - 07.08.2015 um 22:05:38
 
Nimm es nicht übel - so etwas passiert.

Was meinst Du, wie in meine Dienststelle geeiert wurde, als so ein Fall bei uns zum ersten Mal aufschlug. Glücklicherweise nur intern.

Mißverständnisse sind dazu da, daß man sie beseitigt.

Das mit der Reiseanstrengung kannst Du ja noch dazuschreiben.
Und wenn Ihr ohnehin beide das Sorgerecht haben wollt, kannst Du ja anbieten, daß die (eigentlich nicht erforderliche) Erklärung bei der Visumabholung beurkundet werden kann, um die zusätzliche Reise zu vermeiden ...
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Antwort #31 - 07.08.2015 um 23:06:36
 
ralfbl61 schrieb am 07.08.2015 um 19:32:06:
Zunächst möchte ich unter Bezugnahme auf das von uns veröffentlichte Merkblatt (s. Anl.) darauf hinweisen, dass beim Nachzug zum noch ungeborenen Kind eine Vaterschaftsanerkennung (liegt vor) und Zustimmungserklärung zur Vaterschaftsanerkennung der künftigen Kindesmutter vorgelegt werden muss, worauf ich bereits hingewiesen hatte. Auch hatte ich bereits angeboten, diese Erklärung wie auch die ebenfalls abzugebende Sorgeerklärung der Mutter über das gemeinsam mit dem Kindesvater auszuübende Sorgerecht zeitnah zu beurkunden.


Das hört sich für mich so an, als hätte die Mutter der Vaterschaftsanerkennung durch den TS bisher noch gar nicht zugestimmt. Das wäre aber doch nötig für die Feststellung der rechtlichen Vaterschaft und damit der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes, oder? Damit wäre die Forderung nach einer Sorgerechtserklärung immer noch unsinnig, aber die Antragstellerin müsste die Reise dann wohl ohnehin wegen der Zustimmung zur Vaterschaftsanerkennung machen.
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Petersburger
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Antwort #32 - 07.08.2015 um 23:19:26
 
Stimmt, hört sich so an.

Allerdings würde ich mich nun heftigst wundern, wenn ein solcher Antrag durch die werdende Mutter angenommen wird - mit Fingerabdrücken und allem Drumherum - ohne daß die Zustimmung der Mutter vorliegt. Das hätte man im Zweifel auch gleich sagen können bzw. vor der Heimreise auch noch beurkunden können.

@ralfbl61 - liegt die Zustimmung vor?
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Antwort #33 - 07.08.2015 um 23:30:55
 
hallo,
ja die Zustimmung liegt vor,sie wurde durch einen Notar gemacht und übersetzt vom Vereidigten Übersetzer(welches auf der Seite der Botschaft stand) in Peru.
Es geht nur um die Sorgeerklärung.
Bei Antragsabgabe schien ja auch alles in Ordnung gewesen zu sein.
Fingerabdrücke wurden ihr auch abgenommen.
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Antwort #34 - 12.08.2015 um 02:54:39
 
Hallo zusammen,
die Papiere werden nun endlich doch losgeschickt zur ABH,nun komme ich auf das eigentliche Thema zurück,erteilt die ABH i.d.R. eine Zustimmung ohne mich einzuladen,oder muss ich zwingend eingeladen werden und irgendwelche Papiere vorlegen(KV,Mietsvertrag o.ä)?
Die Botschaft meinte,die ABH könne auch innerhalb von ein paar Tagen die Zustimmung geben,nach Erhalt der Dokumente.Gibt es da einheitliche Richtlinien oder entscheidet jede ABH für sich selbst?

Danke im voraus für eure Antworten
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Antwort #35 - 12.08.2015 um 06:36:04
 
Wenn Unterlagen fehlen dann wirst du hinzugezogen.
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Antwort #36 - 12.08.2015 um 11:47:35
 
ralfbl61 schrieb am 12.08.2015 um 02:54:39:
erteilt die ABH i.d.R. eine Zustimmung ohne mich einzuladen


Das kann passieren, wenn Du schon die notwendigen Unterlagen über sie ins Verfahren gegeben hast: Dann sind die Unterlagen ja bei der Sendung der Botschaft schon dabei.

Zitat:
oder muss ich zwingend eingeladen werden und irgendwelche Papiere vorlegen(KV,Mietsvertrag o.ä)?


Nein, da ist nichts zwingend. Es gibt ja auch werdende Mütter, die bei der Begegnung mit einem Urlauber schwanger geworden sind. Wenn dieser Deutsche jeden Kontakt ablehnt, hat er nichts mit dem Visum und der Ausländerbehörde zu tun.

Nur wenn sie sich beim Antrag darauf beruft, bei Dir einziehen zu wollen, und sich aus den Akten nicht ergibt, dass Du davon weißt, musst Du kontaktiert werden.


Zitat:
Die Botschaft meinte,die ABH könne auch innerhalb von ein paar Tagen die Zustimmung geben,nach Erhalt der Dokumente. Gibt es da einheitliche Richtlinien oder entscheidet jede ABH für sich selbst?


Das macht jede ABH für sich selbst. Ich habe es schon erlebt, dass eine "vorgewarte" ABH nach Erhalt der Unterlagen kurz anrief, um bekanntzugeben, sie habe den Vorgang innerhalb von zehn Minuten abschließend bearbeitet. Ich habe es schon erlebt, dass die Unterlagen nach Eintreffen erstmal zwei Wochen lagen, bis die Sachbearbeiterin ihre Decke am Stand in Spanien zusammengerollt, ins Flugzeug gestiegen und wieder zur Behörde geradelt war.
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Antwort #37 - 25.08.2015 um 12:14:33
 
Hallo zusammen,
leider habe ich nicht so gute Nachrichten,
ich sprach bei der ABH vor dort sagte man mir, das es mindestens 4-6 Wochen dauern würde, bis die Papiere vorliegen (diese sind seit ca.2 Wochen unterwegs),was definitiv zu spät wäre, da sie dann schon im 8.Monat ist.Nachdem ich auf die Dringlichkeit hingewiesen hatte,erklärte man sich bereit,wenn die Botschaft die Sachen faxen würde ,das man sich der Sache annehmen würde ohne eine verbindliche Zusage,da man mir ehrlicherweise persönlich erklärt hatte,das man sehr wenig Erfahrung mit einem FZF-Visum zum ungeborenen Kind hätte und man sich erstmal schlau machen müsste ,wie Verfahren wird.
Ich schrieb die Botschaft an, mit der Bitte, das man diese Unterlagen an die ABH Faxen würde,doch gab es keine Antwort bzw. Reaktion.Nun warten wir seit ca. 5 Tagen in völliger Ungewissheit ,wie weiter Verfahren wird,was uns beide ziemlich mitnimmt,da jeder Tag zählt und sie schon im 7.Monat ist und bald nicht mehr fliegen darf.
Heute rief ich dann den Bürgerservice des AA an,da meine emails nicht beantwortet wurden,dort sagte man mir das diese für Visumsangelegenheiten nicht zuständig wären,sondern nur für Korruptionsfälle?!?!?(hääää) Schockiert/Erstaunt
Desweiteren sagte mir die Frau am Telefon,das es sowieso keinen Rechtsanspruch gäbe, das sie vor Ende des 7. Monats, wie in der VwV in Punkt 28.1.4 beschrieben, ein Visum zu bekommen.Auch sollte ich, wenn ich damit nicht Einverstanden sein, remonstrieren,nur wie ohne ablehnenden Bescheid konnte mir die gute Frau auch nicht erklären.

Nun weis ich nicht was ich machen soll und ich nun doch einen Anwalt konsultieren müsste,da wir schon gerne möchten, das unser Sohn hier in Deutschland zur Welt kommt.

Beim Googlen habe ich nur ein Urteil gefunden aus dem Jahre 2006 welches in etwa die gleiche Thematik hatte,und wo der Mutter per einstweilliger Anordnung ein Visum zugesprochen wurde. Beschluss vom 10.08.2006 (A.Z.: VG 14 V 42.06).
Da dieses Urteil recht alt ist,weis ich nicht ob dieses noch relevant ist.

Auch kann ich mich nicht abfinden,wenn man mir auf der ABH als Grund immer die gleiche Laier erzählt das man nur Teilzeit arbeitet und für 3 Leute arbeiten muss,dies kann doch kein Grund sein um Verzögerungen zu Rechtfertigen.Ich habe in vollster Weise alles getan worum gebeten wurde,mir extra Tage unbezahlten Urlaub genommen, um die Ämterwege zu machen damit alles von meiner Seite schnell geht und nun muss ich mir eingestehen das es alles umsonst war,da niemand so recht vorankommen will.

Hoffe ihr habt noch ein paar Anregungen oder Vorschläge was ich noch machen könnte....danke im voraus für die Antworten
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Antwort #38 - 25.08.2015 um 12:32:33
 
Anwalt beauftragen und einstweiligen Rechtschutz durchsetzen lassen.
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Antwort #39 - 26.08.2015 um 13:01:00
 
Oh man,

du tust mir echt leid. Nicht zur Geburt, des womöglich auch noch ersten Kindes, anwesend zu sein ist mehr als traurig.

Ich drück dir trotzdem die Daumen und hoffe es klappt doch noch irgendwie.

LG
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Wenn jedes Land nur 1000 Soldaten schicken würde um den IS zu bekämpfen...
 
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Antwort #40 - 02.09.2015 um 13:36:05
 
hallo zusammen,
heute rief mich die ABH an und sagte mir, das sie die Stellungnahme an die Botschaft rausgeschickt hatte.  Smiley
Ich wurde nicht eingeladen oder musste sonst etwas bringen.
Leider wurde mir nicht gesagt am Telefon, ob die Stellungnahme positiv oder negativ ist,sondern nur das diese rausgegangen ist.

Ich hoffe das Beste,das mein Schatz so schnell wie möglich kommen kann und ich mit ihr die letzten 2 Monate der Schwangerschaft und Geburt verbringen darf.

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Antwort #41 - 03.09.2015 um 17:58:07
 
hallo wieder,
nachdem ich letzte Woche einen Anwalt eingeschaltet hatte und der sich darum gekümmert hatte,ging alles sehr schnell und einfach,gestern morgen kam die Zustimmung von der ABH und am Abend deutscher Zeit rief die Botschaft bei meiner Verlobten an und teilte ihr mit,das sie das Visum in 3 Werktagen abholen könne. Durchgedreht

Nun hab ich noch ein paar  Fragen,wenn meine Verlobte in Deutschland ist, wollte ich sie umgehend anmelden, muss dies beim Einwohnermeldeamt gemacht werden oder bei der ABH?
Der Antrag zur Erteilung der AE kann man den schon jetzt stellen und wird dann nach der Geburt erteilt,oder sollte ich bis kurz vor der Geburt warten?
Wie sieht es mit dem Integrationskurs aus,wird sie den schon vor der Geburt machen müssen,oder erst nach der Geburt?
Bekäme sie nach der Geburt eine AE für 3 Jahre oder nur für 1 Jahr?

Danke im voraus für die Antworten
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Antwort #42 - 03.09.2015 um 18:16:31
 
ralfbl61 schrieb am 03.09.2015 um 17:58:07:
wenn meine Verlobte in Deutschland ist, wollte ich sie umgehend anmelden, muss dies beim Einwohnermeldeamt gemacht werden oder bei der ABH?

Nicht Du, sie muss sich beim Einwohnermeldeamt anmelden. Anmeldung zuerst beim Einwohnermeldeamt, danach bei der ABH .

ralfbl61 schrieb am 03.09.2015 um 17:58:07:
Der Antrag zur Erteilung der AE kann man den schon jetzt stellen und wird dann nach der Geburt erteilt,oder sollte ich bis kurz vor der Geburt warten?

Du bist überhaupt kein Gesprächs- oder Verhandlungspartner für die ABH, sondern Deine Freundin. Den Antrag kann sie schon jetzt stellen, macht aber relativ wenig Sinn, weil er erst erteilt wird, wenn das Kind da ist.
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Antwort #43 - 03.09.2015 um 18:36:09
 
Saxonicus schrieb am 03.09.2015 um 18:16:31:
Anmeldung zuerst beim Einwohnermeldeamt, danach bei der ABH .


Je nach Stadt ist für die Erstanmeldung der Ausländer die ABH zuständig, nicht das Meldeamt.
Ist also von Stadt zu Stadt unterschiedlich


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Antwort #44 - 03.09.2015 um 18:46:19
 
Saxonicus schrieb am 03.09.2015 um 18:16:31:
Nicht Du, sie muss sich beim Einwohnermeldeamt anmelden
Du bist überhaupt kein Gesprächs- oder Verhandlungspartner für die ABH,


Danke für die Antworten.

Natürlich nur sie,nur da sie absolut kein deutsch kann oder auch im entferntesten nicht weis,wie die Bürokratie in Deutschland von statten geht,liegt es ja nahe das wir dies zusammen machen ,zumal wir in absehbarer Zeit ja auch heiraten werden.
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