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Adoption (Gelesen: 10.017 mal)
Themen Beschreibung: Marokko
Aras
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Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #15 - 24.07.2015 um 10:11:43
 
hiba2014 schrieb am 23.07.2015 um 20:33:26:
Nun erstmal dazui bevor man die Kafala macht muss man erst alles in Deutschland erledigen Landesjugendamt , Jugendamt, Ausländerbehörde und das Familiengericht. Danach erst die kafala.


Wieso?
Ist grade für mich nicht nachvollziehbar. An die Entscheidung der marokkanischen Behörden eine Kafala zu erteilen sind die deutschen Behörden nicht gebunden.

Ist aber ggf. ganz sinnvoll nach der Klärung der deutschen Behördengänge die Kafala zu machen, damit das Kind bei Ablehnung der deutschen Behörden nicht in der Luft hängt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 19.02.2016 um 00:50:00
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Chako
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: DE/MA
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Antwort #17 - 20.02.2016 um 17:29:40
 
Hallo hiba2014,

wie ging es bei Euch weiter?
Wie weit seid Ihr inzwischen gekommen?
Kannst Du das hier dokumentieren?

Gruß
Chako
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Thomas_W
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Sindelfingen, Baden-Württemberg, Germany
Sindelfingen
Baden-Württemberg
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #18 - 27.05.2016 um 22:13:46
 
Hallo Mokus,
wir haben einen ähnlichen Fall. Eine Bekannte hat vor 4 Wochen ein Baby bekommen und will es unbedingt abgeben. Einerseits gibt es da familiäre Probleme, da sie noch bei den Eltern lebt und zum Anderen will sie für das Kind nicht sorgen.
Zuerst haben wir bei uns im Bekanntenkreis rumgefragt, da wir bereits eine Tochter haben.
Nach kurzer Zeit haben wir uns selbst der Sache angenommen und Info´s gesammelt, zum Jugendamt gegangen etc....
Schlussendlich die Aussage wie bei euch: In Marokko nicht möglich.  Traurig
Nun hat mich das wuschig gemacht, weil wir ja hier nur helfen wollen und das auch für unser Leben eine Umstellung bedeutet (die Entscheidung dafür war relativ kurz).
Ich habe nun alles mögliche durchgelesen. U.a. auch die vor genannten Gerichtsurteile. Nun habe ich mit einem Rechtsanwalt in Bremen Kontakt aufgenommen. Er gab mir den Tipp zu versuchen ein Gerichtsurteil für die Übertragung des Pflege- bzw. Sorgerechts in Marokko zu erwirken, welches sich auf das Haager Kinderschutzübereinkommen bezieht.
Dieses Abkommen hat Marokko unterschrieben und ratifiziert.
Vorher sollte ich jedoch die Botschaft anfragen welche Unterlagen die für eine Ausstellung des Visums benötigen. Eine nachträgliche Adoption in Deutschland könnte dann über ein Familiengericht erfolgen.

Meine Frau ist zur Zeit in Marokko und war bei Gericht. Der Ablauf ist zwar etwas komplizierter (erst Polizei dann Familiengericht), aber es würde grundsätzlich gehen.
Anschließend habe ich die Botschaft um Unterstützung gebeten und angefragt welche Papiere notwendig sind.
-> Das ist momentan der Stand - ich hoffe es läuft....ich hoffe es für das Kind.....dessen gesundheitlicher Zustand wird sich sicher nicht verbessern und das macht mir zu schaffen.  weinend
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Thomas_W
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Sindelfingen, Baden-Württemberg, Germany
Sindelfingen
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #19 - 27.05.2016 um 22:26:08
 
Noch eine kurze Ergänzung:
Ich habe auch in anderen Foren "nachgeforscht" und natürlich gelten in Marokko andere gesetzliche Regelungen, die religiös begründet sind.
Die Kafala lässt hier eigentlich wenig Spielraum für Interpretationen. ABER anscheinend hat schon 1993 die marokkanische Delegation bei den Verhandlungen zum Haager Übereinkommen eine Lösung angeboten:
Das ausländische Recht in dem Land, in dem das Kind anschließend aufwächst, wird anerkannt.

Klingt simpel, ist simpel und wäre simpel umzusetzen.
Genau dieser Punkt ist es, der mich auf den Gedanken gebracht eine Petition zu machen und alle wieder an den Verhandlungstisch zu bringen.
Es geht schließlich um das Größte, was wir haben - um das Wohl von Kindern!!
Würdet ihr so etwas unterstützen?
Hättet ihr Punkte, die ich mit einbringen könnte?!!

Ich würde mich Input freuen.
Viele Grüße Thomas
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