Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Anerkennung von auslaendischer Scheidung (Gelesen: 1.269 mal)
maren1881
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anerkennung von auslaendischer Scheidung
15.07.2015 um 11:50:01
 
Hallo,

ich habe eine Frage. Mein Ex-Mann und ich haben 2006 in der Türkei geheiratet; die Ehe wurde daraufhin in Deutschland anerkannt. Ich bin geborene Deutsche, mein Ex-Mann war zu der Zeit noch Türke. Wir haben danach 5 Jahre in Deutschland gewohnt. Mein Ex-Mann hat in dieser Zeit die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen und die türkische abgegeben. 2011 sind wir dann wieder in die Türkei gezogen und hatten auch unseren letzten gemeinsamen Wohnsitz in der Türkei. 2015 haben wir uns einvernehmlich scheiden lassen. Muss ich nun die Scheidung in Deutschland anerkennen lassen und wenn ja, auf welchem Wege? Ich habe schon auf der Seite der Botschaft nachgelesen, das hörst sich alles sehr kompliziert and. Eigentlich sollte es doch einfacher sein wenn man im Ausland geheiratet hat, dort gelebt und sich auch dort geschieden hat. Vielen Dank im Voraus für Antworten!!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
erne
Gold Member
****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.682

., Bayern, Germany
.
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Anerkennung von auslaendischer Scheidung
Antwort #1 - 28.07.2015 um 19:15:55
 
maren1881 schrieb am 15.07.2015 um 11:50:01:
die Ehe wurde daraufhin in Deutschland anerkannt


Diese "Anerkkenung" gibt es nicht, wohl aber eine Registrierung der Ehe, das meintest du wohl.

maren1881 schrieb am 15.07.2015 um 11:50:01:
Muss ich nun die Scheidung in Deutschland anerkennen lassen 

Im Gegensatz zur ehe gibt es ein Anerkennungsverfahren für eine Scheidung. Diese ist tatsächlich auch notwendig.

Frage weiteres beim Standesamt.

Zum Seitenanfang
  

"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
ich hasse Facebook  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema