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EU resident - Studium in Deutschland? (Gelesen: 5.364 mal)
Themen Beschreibung: will jetzt nach dem Abbruch wieder in Deutschland studieren.
martikko
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: UGD
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: EU resident - Studium in Deutschland?
Antwort #15 - 10.09.2015 um 15:46:35
 
Hallo! Ich bin heute also zur ABH gegangen und zwar ziemlich gut alles vorbereitet: die gesetze ausgedruckt, die EG Urteile auch.. Alle Untrelagen sind in Ornung; die klare Antwort habe ich aber doch nicht bekommen: der Sacharbeiter hat die ganze Zeit vom Punkt 16.6 der VAB berlin geredet und hat nicht richtig zugehoert, was ich vom Fall von Ben Alaya gesagt habe.
Den Termin wurde jezt auf naechste Woche verschoben da die zustandigen Beamten in Urlaub sind. Insgesamt habe ich heute mit 3 Personen gesprochen und jede davon hat mir von diesen 16.6 von VAB erzaehlt, was ALS REGEL gilt. Als Ausnahme wollten sie es erstmal nicht nennen.

Dazu haette ich noch wetere Fragen:
Besteht der Anspruch doch aus dem Urteil des EG http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=9ea7d0f130d54426b9... ? Koennen die ABH Beamten es rechtlich begruenden oder ist es schon mehr oder weniger sicher dass der Anspruch besteht? was soll ich tun, falls die ABH das Visumverfahren doch durchfuehren moechte?

Ist die EU Recht ueber dem deutschen AufenthaltsG oder nicht? Was ist dann wichtiger: der Urteil von Ben Alaya oder doch der 16.6 der VAB?

Ich freue mich auf die Antworten! Danke!
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mgb
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i4a rocks!


Beiträge: 986

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #16 - 10.09.2015 um 22:40:52
 
EU Recht hat Vorrang vor nationalem Recht.
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martikko
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i4a rocks!


Beiträge: 6

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: UGD
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Antwort #17 - 13.09.2015 um 11:26:22
 
Heisst es dann dass die ABH doch den Antrag grundlos ablehnen moechte?
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