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Einbürgerung mit Stipendium (Gelesen: 4.148 mal)
faba111
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Slowakei
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01.07.2015 um 16:30:43
 
Liebe Foristen,

ich bin neu hier und habe gleich eine Frage an euch.

Ich möchte mich einbürgern lassen und hatte bereits mehrere Termine bei der Ausländerbehörde, die aber meine Unterlagen nicht entgegengenommen hat. Grund - zu wenig in die Rentenkasse eingezahlt.

Zu meiner Situation: ich lebe seit 12 Jahren in D, bin EU Ausländer (Osteuropa), habe deutschen Ehemann. Ich bin Wissenschaftlerin und befinde mich in der Qualifikationsphase für den Beruf eines Uniprofessors - ich bin Habilitandin. Leider bin ich wissenschaftlich so erfolgreich, dass ich während meines Werdegangs (und auch jetzt) mit Stipendien gefördert wurde. In meinem Fach ist es fast eine Notwendigkeit um voran zu kommen. Insgesamt habe ich nur 13 Monate lang in die Rentenkasse eingezahlt, weil die Stipendien immer  steuerfrei waren. Und das wird mir jetzt zum Verhängnis.

Meine Frage ist: kennt ihr Fälle, wo man trotzdem eingebürgert wurde? Kann ich sie zwingen meine Unterlagen trotzdem entgegenzunehmen?

Ich finde die ganze Situation nämlich ziemlich absurd. Da schreit man überall nach hochqualifizierten Ausländern und dann das hier.

Vielen Dank und einen schönen Tag noch,

faba
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 01.07.2015 um 16:42:59
 
Warum sollte Dir das jetzt zum Verhängnis werden? Du erfüllst zumindest zeitlich die Voraussetzungen einer Anspruchseinbürgerung gem. § 10 StAG und da wird keine Altersvorsorge gefordert. Problematisch könnte es allenfalls in Baden-Würrtemberg wegen der dortigen Rechtsprechung werden, ich würde mir aber trotzdem keine Sorgen machen.

Antrag nicht annehmen geht aber nicht. Wenn sich die Behörde weigern sollte schickst Du ihn dann per Einschreiben oder Fax.
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faba111
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Slowakei
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Antwort #2 - 01.07.2015 um 16:49:39
 
Hallo,

danke für die schnelle Antwort. Das genau ist, was mich stutzig gemacht hat, weil sie meinten, dass ich es eben brauche. Jetzt wollen sie sich die Situation meines Mannes anschauen, den ich nicht miteinbeziehen wollte, weil er sowieso als Selbständiger nur über private Vorsorge verfügt.
Ich finde es absurd, da ich beim Erreichen meines Berufszieles sowieso Verbeamtet werde.

Übrigens, ich wohne zur Zeit in Bayern.
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Odysseus
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Antwort #3 - 02.07.2015 um 10:20:35
 
Bayern, da haben wir's

In Bayern ticken die Uhren (allerdings nicht nur die) ein wenig anders. Deine Studienzeiten werden dort nicht als gewöhnlicher Aufenthalt anerkannt, folglich geht die EB nur über § 8 oder 9, und das wiederum setzt die nachhaltige Sicherung des LU voraus incl. Rentenzahlungen.

Klingt komisch, is aber so ( (c) Maus)

Leg einfach die Unterlagen Deines Mannes vor, wenn der ausreichende Zeiten erfüllt.
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Aras
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Antwort #4 - 02.07.2015 um 10:22:34
 
Wobei er/sie als Slowake kein Aufenthaltsrecht aufgrund des Aufenthaltsgesetzes gemäß § 16 hat, sondern aufgrund der Freizügigkeit in Deutschland lebt. Darum ist es eben ein gewöhnlicher und rechtmäßiger Aufenthalt.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Odysseus
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Antwort #5 - 02.07.2015 um 10:27:35
 
Asche auf mein Haupt!!!

hatte das EU-Beitrittsjahr der Slowakei nicht im Kopf - mensch, ist das schon so lange her???

Wie gut, dass es diese Seite gibt ...

Dann sind die Bayern natürlich auf dem Holzweg.
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faba111
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Antwort #6 - 02.07.2015 um 16:14:31
 
Ja, es ist schon eine Weile her.  Smiley

Jetzt rein theoretisch - wenn mein Heimatland nicht in der EU wäre, zählt Promotion als Studium?
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Aras
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Antwort #7 - 02.07.2015 um 16:22:06
 
Das ist egal. Dann hättest du aufgrund deines deutschen Ehemannes eine AUfenthaltserlaubnis gemäß § 28 und nicht aufgrund des Studiums.
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Antwort #8 - 02.07.2015 um 17:19:36
 
OK, danke. Ich habe in 2 Wochen wieder einen Termin und werde sehen, was sie mir sagen.
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Antwort #9 - 02.07.2015 um 18:10:32
 
Odysseus schrieb am 02.07.2015 um 10:27:35:
atte das EU-Beitrittsjahr der Slowakei nicht im Kopf - mensch, ist das schon so lange her???


und seit 1. Januar 2015 gilt das FreizügG/EU als Umsetzung der ensprechenden Richtlinie. Damit hat die Threadstellerin seit über 10 Jahren eine unbefristeten, rechtmäßigen und gewöhnlichen Aufenthalt. Und damit auch nach bayerischen Maßstäben werden die zeitlichen Voraussetzungen nach einer Anspruchseinbürgerung erfüllt. Das ganze ist unabhängig davon welchen AT sie seit 2005 wirklich im Pass hatte.




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Antwort #10 - 02.07.2015 um 18:23:28
 
Wohl eher 30. Juli 2004?
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Antwort #11 - 02.07.2015 um 20:11:09
 
Das ist für die Behörde auch kein Thema. Nur die fehlenden Rentenbeiträge.
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Antwort #12 - 14.07.2015 um 21:24:14
 
Update: Heute war ich wieder mit meinen Unterlagen beim Amt und bin an einen ziemlich unfreundlichen Sachbearbeiter geraten, der mich gleich wegschicken wollte.
Ich bin 45 Minuten geblieben und habe versucht ihm zu erklären, was ich eigentlich tue. Ich bin davon ausgegangen, dass sie noch nie so einen Fall zur Einbürgerung hatten und deswegen dachten, ich würde das Hartz IV für Akademiker bekommen. ("was machen sie dort überhaupt an der Uni?" "Und die Uni akzeptiert das so?")  Letztendlich hat der Brief unseres Dekans bewirkt, dass er zu seinem Chef gegangen ist, der ihm wohl gesagt hat, man kann es so versuchen.

Sind es sie selbst, die es bearbeiten?

Dann musste ich auch eine Loyalitätserklärung unterschreiben und ihm einige der dort aufgeführten Punkte erklären. Ist das üblich?
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Antwort #13 - 14.07.2015 um 22:38:39
 
faba111 schrieb am 14.07.2015 um 21:24:14:
Dann musste ich auch eine Loyalitätserklärung unterschreiben und ihm einige der dort aufgeführten Punkte erklären. Ist das üblich?


Ja. Die Loyalitätserklärung ist kein Wisch, dass man einfach nur unterschreibt und dann ist gut. Loyalität zum deutschen Staat bzw. zur deutschen Gemeinschaft ist mE eines der wichtigen Voraussetzungen für die Einbürgerung. Siehe auch Vertragstheorie von Thomas Hobbes. Sonst könnte man es gleich sein lassen und jeden Republikfeind und Terroristen einbürgern Zwinkernd.
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Antwort #14 - 06.08.2015 um 15:01:20
 
Hallo,

mein letztes Update: ich kann es kaum glauben - gestern kann ein Schreiben der Behörde, ich könne meine Einbürgerungsurkunde abholen. Danke euch für die Antworten!
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