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fehlerhafte Geburtsurkunde (Philippinen) verhindert Eheschließung trotz deutscher Staatsbürgerschaft (Gelesen: 2.720 mal)
tn1982
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag fehlerhafte Geburtsurkunde (Philippinen) verhindert Eheschließung trotz deutscher Staatsbürgerschaft
19.06.2015 um 22:21:51
 
Hallo liebe Forenmitglieder,

ich habe hier schon lange fleißig mitgelesen und Fälle und Lösungen gesucht, die ähnlich sind wie meiner. Leider ist mein Casus doch recht kompliziert. Um den Sachstand zu verstehen, muss ich leider weit ausholen.

Ich bin auf der Flucht meiner Eltern auf den Philippinen geboren worden und bin mit 4 Monaten nach Deutschland gekommen. Anfang 2000 habe ich mich einbürgern lassen.
Ich habe nie meine Original-Geburtsurkunde besessen, sondern hatte lediglich eine gut lesbare nicht beglaubigte Kopie meiner Geburtsurkunde (englisch).
Diese wurde damals von einer Amtsgerichtsangestelltin ins Deutsche übersetzt und notariell beglaubigt. Damit konnte ich mich einbürgern lassen. Soweit so gut.
Auf meiner Geburtsurkunde (Kopie) habe ich allerdings als Nachnamen den Nachnamen meines Vaters UND meiner Mutter sowie 2 Vornamen. Seitdem ich aber denken kann und Unterlagen über mich existieren, trage ich nur den Nachnamen meines Vaters und der Nachname meiner Mutter steht bei mir als erster meiner 3 Vornamen (kompliziert, oder?). Und genauso sollte auch mein Name + Vorname  sein.
Als es dann zur Ausstellung von Perso und Reisepass kam, hat die Angestelltin es damals nicht so genau genommen. Ich durfte quasi im Ausweis nur einen Nachnamen führen und im Vornamen meine 3 Vornamen (sowie eben auf meinen mit eingereichten Zeugnisse und so). und seitdem trage ich den Namen auch so und schließe damit auch meine Verträge und Konten ab usw.

Nun habe ich im Rahmen der Eheschließung doch noch meine Original Geburtsurkunde gebraucht, die ich mittlerweile online anfordern konnte. Leider ist der Standesbeamtin noch mehr Fehler aufgefallen:

Fehler meiner Geburtsurkunde:
1) 2 Nachnamen mit 2 Vornamen statt 1 Nachname mit 3 Vornamen
2) Vorname wurde bei Nachname eingetragen und vice versa
3) falscher letzter Buchstabe in meinem Vornamen (laut Urkunde aber wohl Namen ?!)
der Rest scheint richtig zu sein.
Die schwer zu beschaffene Urkunde wurde von der Standesbeamtin mit einer satten Gebühr von 250€ postwendend nach Manila geschickt, ob sie dort nochmals prüfen zu lassen. Ich sollte mich in der Zwischenzeit mal in der Namensänderungsabteilung schlau machen, ob ich eine öffentlich rechtliche NÄ erwirken kann.
LEIDER NEIN! Erstens wäre es wohl sehr teuer und zweitens muss ich die Geburtsurkunde vor Ort (also auf den Philippinen) ändern lassen. Da könne man wohl nichts machen.

Meine Frage ist nun. Gibt es noch einen weniger aufwändigeren Weg (habe hier schon diverse Horrorstories gelesen). Wie z.B. Geburt in das deutsche Register eintragen lassen und dann Änderung durch deutsche Behörde erwirken. Hat jemand vielleicht eine bessere Idee?

Wenn ich wirklich nicht anders kann, als die Urkunde vor Ort ändern zu lassen. Wie stelle ich das an? Wie lange dauert der Prozess? wir wollten im Dezember 2016 heiraten.

Bin für jede hilfreiche Antwort dankbar!

Eure TN
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 19.06.2015 um 22:32:03
 
Als was ist jetzt alles falsch? Ist bißchen verwirrend.

Es könnte sein, dass die zwei Nachnamen korrekt sind, da spanisches Namensrecht.

Woran scheitert es eigentlich? Das die Namen nicht passen oder was?
Dann mach doch eine Namenserklärung aufgrund der Einbürgerung, damit dein Name nach deutschem Recht geführt wird. Dabei wirfst du den Nachnamen deiner Mutter und die falschen Vornamen ab. Und dann ist das Problem gelöst

Oder hinterfragt man deine Abstammung? Denn die ist ja der eigentliche Grund für die Forderung nach der Geburtsurkunde.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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hge2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 20.06.2015 um 04:31:21
 
tn1982 schrieb am 19.06.2015 um 22:21:51:
Fehler meiner Geburtsurkunde:
1) 2 Nachnamen mit 2 Vornamen statt 1 Nachname mit 3 Vornamen


Die philipp Geburtsurkunden haben jeweils 1 Feld für Vorname, Mittelname und Nachname.
Mich wundert, dass du diese Unterscheidung hier nicht aufführst.

Zitat:
der Rest scheint richtig zu sein.
Die schwer zu beschaffene Urkunde wurde von der Standesbeamtin mit einer satten Gebühr von 250€ 
postwendend nach Manila geschickt, ob sie dort nochmals prüfen zu lassen.


Ich vermute, du hast die Geburtsurkunde (online) vom NSO  (eCensus) angefordert. Dann wundert mich schon mal, dass die Geburtsurkunde auf Grund der vertauschten Namen (wenn ich das richtig verstanden habe) überhaupt gefunden wurde.

Ich weiss nun nicht, was die Standesbeamtin von einer Überprüfung der Urkunde durch die Botschaft in Manila erwartet. Für solch eine Überprüfung muss normalerweise ein großer Pack an vergleichenden Dokumenten mit eingereicht werden; nur auf Grund solcher Vergleiche kann dann der Vertrauensanwalt schliessen, dass die zu prüfende Urkunde inhaltlich plausibel ist.  Siehe Merkblatt der Botschaft:
http://www.manila.diplo.de/contentblob/2623948/Daten/5115013/MB_legalisation_urk...

Das NSO , von dem du deine Geburtsurkunde vermutlich hast , hat ja nur eine digitale Kopie der Originalurkunde des Standesamtes vor Ort, wo die geburtsukunde damals originär registriert wurde. Eine isolierte Überprüfung, ob diese NSO-Kopie mit der Urkunde des LCR (local civil registrar) übereinstimmt, lohnt sich daher  nicht, bzw. bringt keine neuen Erkenntnisse.
Daher könnte es auch sein, dass Manila den Vorgang wieder postwendend an dein standesamt zurückschickt, bzw. noch weitere unterstützende (philippinische) Dokumente verlangt, die du vermutlich garnicht haben kannst.   
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tn1982
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #3 - 20.06.2015 um 08:29:36
 
Hallo zusammen,

Der Versuch die Namensänderung nach dt. Recht nach Einbürgerung zu ändern, wurde von einer anderen Beamtin direkt verneint. Ich wurde darauf hingewiesen mich an die Standesbeamtin zu wenden, die meine Eheschließung regelt.

Die Urkunde wurde nach Manila geschickt mit dem Auftrag, dass dort bestätigt wird (von einer deutschen Vertrauensperson durchgeführt), dass die Ablichtung tatsächlich der Ablichtung entspricht. Den Sinn dahinter hab ich auch nicht verstanden.

Es ist korrekt. Die philipp. BC weist auf:
First name    middle name    last name
Da Geburtsdatum und Ort weiterhin stimmen, war es kein Problem meine Urkunde zu finden.

Fehlerhaft sind folgende dinge (beispiel):

Vater:
First name: müller - middle name: josef - last name: hans

Mutter:
First name: meier - middle name: sophie - last name: marie

Kind:
First name: müller meier - middle: anna - last name: lene (statt lena)

meine eltern kommen aus vietnam, dort gibt es nachnamen die ebenfalls als vornamen fungieren können. Das erschwert die logik um einiges. Außerdem würde ich gerne den nachnamen meiner mutter gerne behalten.

Hoffe, das beispiel hilft, um das ganze wirr warr zu verstehen.

LG



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hge2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 20.06.2015 um 09:22:31
 
tn1982 schrieb am 20.06.2015 um 08:29:36:
Vater:
First name: müller - middle name: josef - last name: hans

Mutter:
First name: meier - middle name: sophie - last name: marie

Kind:
First name: müller meier - middle: anna - last name: lene (statt lena)



Das verstehe ich, ärgerlich ...

Man kann philipp. Geburtsurkunden nur mit Einschaltung eines philipp. Rechtsanwaltes ändern lassen. Der schreibt eine petition an das Gericht.. dann kann es hearings geben ... etc.. eine zeitaufwändige und auch in aller Regel teure Angelegenheit (die philipp. Rechtsanwälte handeln ihre Honorare frei aus, und bei "Auslandsaufträgen" werden sie bestimmt zulangen).

Warum (und ob) bei einem Eingebürgerten die Geburtsurkunde hier nicht in D geändert werden kann, sollten dir hier die Experten sagen. Soviel ich weiss, gibt es ja wenigstens bei der Einbürgerung die Möglichkeit auf die Übertragung der Namen ins Deutsche Einfluss zu nehmen. Aber Einbürgerung hast du ja schon hinter Dir.

Nach wie vor halte ich die angeleierte Dokumentenprüfung in diesem Fall für nutzlos, sie wird keine Erkenntnisse bringen und die Namen werden dann auf der Geb-Urkunde immer noch nicht geändert sein.

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