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Scheidung (Gelesen: 1.647 mal)
melisa
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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03.06.2015 um 11:35:48
 
Hallo lieben Leute

Eine Freundin von mir hat ein großes Problem. Kurz zu ihrer Person: sie möchte sich von ihrem Mann scheiden lassen. Ihre Aufenthaltserlaubnis ist abgelaufen. Ihr noch Mann ist dagegen das sie die Aufenthaltserlaubnis verlängert. Er will das sie mit dem gemeinsamen Sohn sofort in die Türkei zurückfliegt. Die Scheidung soll von dort laufen. Nun hat sie Angst um das Kind. Sie will unbedingt das alleinige Sorgerecht. Sie misstraut ihm. Kann sie sich in der Türkei ohne Probleme scheiden lassen und das alleinige sorgerecht beantragen? Muss sie auf iregenwas achten? Bitte um Hilfe.
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Alacrity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 03.06.2015 um 11:50:27
 
Sie sollte sofort einen Antrag auf Verlängerung der AE stellen. Die Option auszureisen hat sie sowieso jederzeit.
Falls der Sohn die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, stellt sie gleich einen Antrag auf AE wegen Personensorge um diesen.

Wenn sie auch in die Türkei zurück möchte, sollte sie unverzüglich in Deutschland die Scheidung beantragen und dann mit ihrem Sohn in die Türkei umziehen. Die Scheidung läuft dann über das deutsche Familiengericht, während des Trennungsjahres muss ihr Mann Trennungsunterhalt und Unterhalt für das Kind in die Türkei überweisen und im Scheidungsverfahren wird gleich das Sorgerecht geklärt.
Wenn die Frau mit dem Kind in der Türkei lebt und der Mann in Deutschland ist es höchst wahrscheinlich, dass sie das alleinige Sorgerecht für den Sohn bekommt.
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melisa
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #2 - 03.06.2015 um 14:26:05
 
Erstmal vielen dank für die Antwort.

Sie möchte aufjedenfall wieder zurück in die Türkei. Sie hat viel gelitten unter dieser Ehe.

Leider hat sie keine Möglichkeit die AE zu verlängern. Finanziell ist sie von ihrem Mann abhängig. Das Konsulat ist 200 km entfernt von ihrem Wohnsitz. Er bezahlt die Kosten nicht.

Die Familie von ihrem Mann bedrängen sie sofort abzureisen. Sie befürchtet das er irgend etwas vor hat.

Sie besitzt keinen gültigen Reisepass und keine AE, beides seit 4 Monaten abgelaufen.

Kann sie überhaupt so mit abgelaufenem Pass rüberfliegen?
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deerhunter
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Antwort #3 - 03.06.2015 um 14:58:14
 
Zitat:
Sie besitzt keinen gültigen Reisepass und keine AE, beides seit 4 Monaten abgelaufen.

Kann sie überhaupt so mit abgelaufenem Pass rüberfliegen?

Damit ist Sie illegal hier in Deutschland und wird vermutlich so einfach auch nicht ausreisen können! Sie soll sich an ein Frauenhaus oder Migrationsbüro wenden, die helfen dann schon!

Zitat:
Leider hat sie keine Möglichkeit die AE zu verlängern. Finanziell ist sie von ihrem Mann abhängig. Das Konsulat ist 200 km entfernt von ihrem Wohnsitz. Er bezahlt die Kosten nicht.

Sie muss zur ABH, die wird keine 200km entfernt sein! Warum hilfst du ihr nicht, ich denke es ist deine Freundin??

Zitat:
Die Familie von ihrem Mann bedrängen sie sofort abzureisen. Sie befürchtet das er irgend etwas vor hat.

Macht es für ihn einfacher, um den Unterhalt herum zu kommen...aber Sie muss nun aktiv werden und etwas tun


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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 03.06.2015 um 15:00:57
 
Hallo

wie können wir jetzt helfen? Sie sollte erstmal ihren Pass besorgen. Das sie sich um die Sachen nicht gekümmert hat ist erstmal schlecht.

Da sie wohl kein Geld hat, solle sie wie jede Person beim Amtsgericht einen Beratungsschein für die Trennungs- bzw. Scheidungsangelegenheiten und einen für die Aufenthaltsrechtliche Klärung ihrer Lage besorgen. Und dann jeweils zu einem kompetenten Anwalt gehen und die Sachen klären.

Denn offen gesagt, scheint es ja nicht an der ausländerrechtlichen Lage zu liegen. Sie würde ja wohl unproblematisch einen Pass erhalten, aber der Ehemann verweigert den Unterhalt um den Pass zu erhalten.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 03.06.2015 um 15:29:49
 
melisa schrieb am 03.06.2015 um 14:26:05:
Das Konsulat ist 200 km entfernt von ihrem Wohnsitz.

Schwer vorstellbar.
In welcher Ecke Deutschlands wohnt sie denn ?

Neben der Botschaft in Berlin gibt es noch einige Türkische Generalkonsulate (in Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, Köln, Karlsruhe, Mainz, München, Münster, Nürnberg, Stuttgart), davon wird doch eines in erreichbarer Nähe sein, wo sie sie ihren Pass verlängern bzw. erneuern lassen kann.
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melisa
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Antwort #6 - 03.06.2015 um 15:40:18
 
Die ABH ist in der Nähe. Ich meinte das Türkische Konsulat, dass ist ca. 200 km entfernt.  Dort muss sie ja den neuen Tr. Pass beantragen um eine AE beantragen zu können.
Sie hat Angst irgendwohin zu gehen.
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Saxonicus
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Antwort #7 - 03.06.2015 um 15:50:22
 
melisa schrieb am 03.06.2015 um 15:40:18:
Ich meinte das Türkische Konsulat, dass ist ca. 200 km entfernt.

Bei der Vielzahl der türkischen GKs in Deutschland ist das nur schwer vorstellbar ?
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Alacrity
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Antwort #8 - 03.06.2015 um 16:06:06
 
Beantragen kann sie die AE auch ohne Pass.

Wenn sie dann auf der ABH sagt, dass sie keinen gültigen Pass mehr hat und sie gerne einen neuen für ihre Ausreise beschaffen möchte, nur ihr Ehemann ihr kein Geld dafür gibt, bekommt sie vermutlich erstmal einen Ausweisersatz+Duldung.

Sie sollte sofort mit ihrem Sohn in ein Frauenhaus ziehen. Je nachdem, ob die ABH ihr eine FB oder eine Duldung gibt, bekommt sie dann Geld vom Jobcenter oder Sozialamt.
Dann fordert sie Trennungs- und Kindesunterhalt von ihrem Mann. Dann sucht sie sich einen Anwalt und reicht die Scheidung ein.

Auch wenn sie Deutschland verlässt, kann sie weiter Trennungsunterhalt beziehen solange die Scheidung läuft. Je nachdem, wieviel ihr Ehemann verdient, kann es sich für sie also sehr lohnen, die Scheidung hinauszuzögern, denn bei einer kurzen Ehedauer darf sie keinen nachehelichen Unterhalt erwarten.
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Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
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Antwort #9 - 03.06.2015 um 16:27:30
 
Step by Step:
1. Mit dem Sohn in ein Frauenhaus umziehen
2. Brief an Ehemann mit Forderung nach Trennungs- und Kindesunterhalt
3. zur ABH gehen, AE beantragen, Ausweisersatz beantragen
4. zum Jugendamt und Unterhaltsvorschuss beantragen
5a. falls ABH Duldung erteilt hat, zum Sozialamt und Leistungen nach AsylbLG beantragen
5b. falls ABH FB ausgestellt hat, zum Jobcenter und ALG2 beantragen
6. Anwalt suchen, der die Scheidung beim Familiengericht einreicht
7. neuen Pass besorgen und Ausreise vorbereiten

Es wäre gut, wenn sie auch nachweisen kann, dass der Ehemann will, dass sie den gemeinsamen Sohn in die Türkei mitnimmt, das sieht sonst später im Verfahren doof aus, wenn der Mann behauptet, die Frau habe ihm den Sohn gegen seinen Willen durch Entführung ins Ausland entzogen. Notfalls braucht sie einen Gerichtsbeschluss darüber, dass der Sohn mitauswanderen darf.
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melisa
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Antwort #10 - 03.06.2015 um 16:34:40
 
Vielen lieben Dank für die vielen Informationen.
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