Hallo,
ich gehe davon aus, dass sie die Halterin ist und damit auch der gewöhnliche Standort des Kfz nunmehr in Deutschland ist.
Dann, so wie ich es sehe:
Ohne Wohnsitz / gewöhnlichen Aufenthalt in DEU,
hätte sie bei Vorliegen der Voraussetzungen bis zu einem Jahr mit Kennzeichen eines anderen EU-Landes die Straßen unsicher machen
können,
Klickjedoch:
Sie hat sich hier aber nun angemeldet, arbeitet hier, hat hier also ihren Wohnsitz, gewöhnlicher Standort des Kfz ist Deutschland.
Die Folgerung daraus, auch wenn die Unmassen ausländischer Kennzeichen im deutschen Straßenverkehr bzgl. der Umsetzung und Durchsetzung eine andere Sprache zu sprechen scheinen:
Mit Wohnsitz in DEU ist sie
ab Wohnsitznahme (Kfz-)steuerpflichtig! Muss also das Kennzeichen bei Wohnsitznahme hierher
sofort ummelden und damit versteuern,
siehe hier, Nr. 13, S.2. Ansonsten Steuerstraftat. Dann gibt es auch das DEU Kfz-Kennzeichen (das Kennzeichen ist nichts anderes, als die Bestätigung der erfolgten Besteuerung).
Geduldet wird wohl aber ein Zeitraum von max. 6 Monaten.
Klick Natürlich nicht, ohne dass das Fahrzeug in DEU versichert und technisch abgenommen ist.
Hätte sie vor der Wohnsitznahme schon anleiern sollen.
Verzollung liegt nicht an.
Erforderliche Papiere mindestens:
COC (Certificate of Conformity)
rumänische Zulassungsbescheinigung
positiven TÜV-Bericht
Versicherungsnachweis / Nummer der eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)
Pass + Meldebescheinigung
Das würde ich aber, da etwas komplexere Thematik, bei oder vor Terminvereinbarung mit der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde abklären, da es nicht nur diesbezüglich unterschiedliche Verfahrensweisen gibt und da das Fahrzeug zur Zulassung sowieso bei der Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde vorgefahren werden muss (wg. erstmaliger Ausstellung Zulassungsbescheinigung).
Weitere Lektüre:
http://europa.eu/legislation_summaries/internal_market/single_market_for_goods/m... Zitat:Sind die Regeln diesbezüglich für Nicht-EU-Ausländer anders?
(z.B. für Russen)
Ich vermute ja (ergibt die Logik), und sicher nicht lascher, speziell was die zollrechtliche Behandlung angeht...
Gruß