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Neuer Pass = Neuausstellung des eAT? (Gelesen: 4.354 mal)
Amerikaner2022
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01.06.2015 um 22:06:27
 
Hallo zusammen,

ich war letzte Woche bei der örtlichen Ausländerbehörde, um meine Aufenthaltserlaubnis verlängern zu lassen. Nach Überprüfung meines Passes im Nachgang ist mir aufgefallen, dass ich wahrscheinlich in den nächsten 6 Monaten einen neuen Pass beantragen muss, da fast alle Seiten im jetzigen Pass schon voll sind.

Wie wird das jetzt mit den elektronischen Aufenthaltstiteln gehandhabt, wenn man vor Ablauf des eAT einen neuen Pass bekommt? Muss man zur Ausländerbehörde gehen und eine neue Karte ausstellen lassen, damit die neue Passnummer drauf steht?

Falls es hilfreich ist: Ich besitze derzeit einen befristeten Aufenthaltstitel (also keine NE).

Vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe!
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Mick
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Antwort #1 - 01.06.2015 um 22:22:52
 
Amerikaner2022 schrieb am 01.06.2015 um 22:06:27:
Muss man zur Ausländerbehörde gehen und eine neue Karte ausstellen lassen, damit die neue Passnummer drauf steht? 

Ja, so ist es. Es sei denn, Dein alter Pass wird nicht
ungültig gestempelt o.ä. und Dir belassen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
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Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Amerikaner2022
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Antwort #2 - 01.06.2015 um 23:04:04
 
Alles klar, danke für die schnelle Antwort!

Bei uns werden die alten Pässe immer gelocht und somit ungültig gemacht.
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dim4ik
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Antwort #3 - 02.06.2015 um 00:18:38
 
Mick schrieb am 01.06.2015 um 22:22:52:
Es sei denn, Dein alter Pass wird nicht
ungültig gestempelt o.ä. und Dir belassen.

Auch wenn der alte Pass ungültig gestempelt und dem TS belassen wird, behalten alle sich darin befindenden Visa bzw. AT ihre Gültigkeit (s. dazu EuGH, Urteil C‑575/12). Daher ist in diesem Fall auch keine Neuausstellung des AT nötig.
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Obst88
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Antwort #4 - 02.06.2015 um 07:45:44
 
Kannst du keinen Zweitpass beantragen? Dann müsstest du zwar bei der Einreise immer beide Pässe dabei haben, aber so vermeidest du, dass der alte Pass bald voll ist.
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Mick
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Antwort #5 - 02.06.2015 um 09:30:56
 
dim4ik schrieb am 02.06.2015 um 00:18:38:
Auch wenn der alte Pass ungültig gestempelt und dem TS belassen wird, behalten alle sich darin befindenden Visa bzw. AT ihre Gültigkeit (s. dazu EuGH, Urteil C‑575/12). Daher ist in diesem Fall auch keine Neuausstellung des AT nötig. 

Gehen wir doch einfach davon aus, dass die bisherige
AE abgelaufen ist und daher aktuell die Verlängerung
beantragt wurde (warum sonst macht man das?). Mit-
hin erhält TS einen eAT und es befindet sich nix gültiges
im (alten) Pass.

Obst88 schrieb am 02.06.2015 um 07:45:44:
Kannst du keinen Zweitpass beantragen? Dann müsstest du zwar bei der Einreise immer beide Pässe dabei haben, aber so vermeidest du, dass der alte Pass bald voll ist. 

Ich kann mir nicht vorstellen, dass aus diesem Grunde
irgendein Land einen zweiten Pass ausstellt. Ich habe
schonmal extra Blätter gesehen, die quasi eingeklebt
wurden. Aber das dürfte nicht mehr so üblich sein.
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Antwort #6 - 02.06.2015 um 10:49:59
 
Obst88 schrieb am 02.06.2015 um 07:45:44:
Dann müsstest du zwar bei der Einreise immer beide Pässe dabei haben, aber so vermeidest du, dass der alte Pass bald voll ist. 

In vielen Ländern gibt es auch Pässe mit einer größeren Anzahl von Seiten. Die "dickeren" Pässe sind speziell für Vielreisende gedacht, damit der Pass nicht allzu schnell voll ist.

Bei der Neubeantragung solltest Du nach einen solchen "dickeren" Pass nachfragen.

So enthält z.B. der Pass meiner Frau 64 Seiten, der meinige nur halb so viel.
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Antwort #7 - 02.06.2015 um 10:59:34
 
International gilt:
Eine Person - Ein Pass.

Einen zweiten Pass gibt es nur, wenn es besondere Gründe gibt. Also bspw. man besucht Armenien und will paar Monate später in das mit Armenien im Krieg befindliche Aserbaidschan. Oder man reist nach Israel und später in den Iran. In beiden Fällen gibt es dann zu befürchtende staatliche Repression. Gibt bestimmt noch mehr Beispiele.

Gäbe es die Möglichkeit von Zweitpässen in diesen Fällen nicht, dann würde es gehäuft zu "Passverlusten" kommen.

Aber nur weil der Pass "bald voll" ist, einen zweiten Pass gleichzeitig zu kriegen/haben ? Wenn der Pass voll ist, dann hat er seine Funktion erfüllt. Es muss dann ein neuer her.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #8 - 02.06.2015 um 11:05:08
 
Aras schrieb am 02.06.2015 um 10:59:34:
International gilt:
Eine Person - Ein Pass.


Bei doppelter Staatbürgerschaft gilt das schonmal nicht, aber das gehört hier nicht her.
Sso einfallsreich muss man dann halt sein, dass man einen zweiten Pass ausreichend begründet. Wobei sich das finanziell bei einem US Reisepass eher nicht lohnt, denn ein Zweitpass ist dort nur 2 Jahre gültig.
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Aras
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Antwort #9 - 02.06.2015 um 11:36:10
 
Obst88 schrieb am 02.06.2015 um 11:05:08:
Bei doppelter Staatbürgerschaft gilt das schonmal nicht, aber das gehört hier nicht her.

sensationell

Wie ich schon schrieb: Ein voller Reisepass ist kein Grund für einen Zweitpass.
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Antwort #10 - 02.06.2015 um 20:00:06
 
Sorry, wenn ich mich nicht klar genug ausgedrückt habe.

Die Aufenthaltserlaubnis, die ich gerade verlängern lassen habe, wird als elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt (also in der Form einer Scheckkarte). Da ich vorher ebenfalls einen eAT hatte, befinden sich keinerlei Visa im Pass. Ich habe bisher Aufenthaltstitel nur als Scheckkarten bekommen.

Soweit ich weiß, konnte man früher einen "Übertrag" machen, in dem der noch gültige Aufenthaltstitel (damals in der Form eines Etiketts) in den neuen Pass eingeklebt wurde. Meine eigentliche Frage zielt also darauf ab, wie ein "Übertrag" jetzt in Zeiten des eAT in der Form einer Scheckkarte gehandhabt wird, wo man nichts mehr in die Pässe einklebt.

Da mein Pass in zwei Jahren seine maximale Gültigkeitsdauer von 10 Jahren erreicht aber jetzt bereits voll ist, möchte ich demnächst einen neuen beantragen. Beim Antrag wird der alte Pass abgegeben und ungültig gemacht.
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Antwort #11 - 02.06.2015 um 20:06:39
 
Die Umschreibung kostet 60 € und es wird eine neue Karte erstellt.
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Antwort #12 - 02.06.2015 um 20:58:41
 
Kan Mann in Amerikanischen Reisepaesse noch extra Blaetter bekommen: http://germany.usembassy.gov/acs/passports-addpages: http://germany.usembassy.gov/acs/passports-addpages/ (bis Ende 2015 - danach nicht mehr!).
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Antwort #13 - 02.06.2015 um 21:33:11
 
Selbst wenn man weitere Seiten einklebt, läuft der Pass bald ab.
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Antwort #14 - 03.06.2015 um 00:50:41
 
Ja, ich könnte zwar bis Ende 2015 weitere Seiten einkleben lassen. Aber dadurch, dass der Pass sowieso in zwei Jahren abläuft, würde ich ihn lieber jetzt verlängern, statt eine Gebühr für weitere Seiten bezahlen zu müssen, um ein Jahr später wieder für einen neuen Pass zu bezahlen.
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