Hallo liebe Forummitglieder,
würde mich freuen, wenn mich jemand bitte aufklären könnte und zwar geht es um Folgendes: Ich bin zurzeit im ersten Lehrjahr meiner Ausbildung und habe gestern meinen
AT für ein Jahr erfolgreich verlängern lassen. So wie es mir erst gestern aufgefallen ist, wird der
AT ab dem Tag der Beantragung und nicht nach dem Ablauf des aktuellen ATs für ein Jahr verlängert, z.B. bis zum 28.05.16 und nicht bis zum Ende Juli 2016, wo der vorhandene
AT abläuft.
Grob einschätzend, würde ich sagen, dass ich nächstes Jahr schon Ende April die Verlängerung des ATs beantrage. Und falls er mir wieder nur für ein Jahr erteilt wird, läuft er demantsprechend Ende April 2017 ab. Die Sache ist die, dass meine Ausbildung erst Ende Juli 2017 endet.
Es stellt sich nun die Frage, ob ich dann "verlangen" kann, dass mir der nächste
AT bis zum Ausbildungsende erteilt wird, oder kann es so sein, dass ich dann im Anschluss den
AT für 4 Monate (bis zum Ausbildungsende) verlängern lasse? So wie ich es bemerkt habe, ist die "typische" Geltungsdauer üblicherweise 1 bzw. 2-3 o. Ä. Jahre.
Danke im Voraus für Eure Erklärung! Denn momentan bin ich darüber gar nicht im Bilde