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Alternative Aufenthaltsmöglichkeit für Australierin (Gelesen: 782 mal)
pgripp
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Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: DE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Alternative Aufenthaltsmöglichkeit für Australierin
28.05.2015 um 10:30:44
 
Hallo,

ich hatte im Vorfeld hier schon ein paar Fragen gestellt, da meine Freundin (australische Staatsbürgerin) z.Zt. in Deutschland ist und gerne hier bleiben möchte.
Sie startet in Kürze ihr Au Pair Jahr; wir möchten aber parallel noch mal schauen, ob sie nicht doch andere Alternativen hat.

Zur Situation: Krankenversicherung für ein Jahr vorhanden, Unterkunft/Nebenkosten kostenlos (vor/nach der Au Pair Tätigkeit wohnt sie bei mir), im September schließt sie ihr Bachelor Studium ab. Das Au Pair Visum wird ihr gestattet werden (laut Sachbearbeitern ist alles okay) und sie hat ja auch schon eine -zum Glück auch kooperative und flexible- Gastfamilie, aber _noch_ ist es nicht abgeschlossen, sie könnte also noch auf etwas anderes ausweichen.

Aktuell lernt sie (selbstständig) Deutsch. Am Liebsten möchte sie hier arbeiten, ggf. wäre sie aber auch daran interessiert, ihr Studium weiterzuführen.

Fragen:

- ich kenne einen US-Bürger, der in Deutschland studieren wollte. Nur aufgrund der Aussage "ich suche noch einen Schulplatz" wurden hier 12 Monate "Duldung" (?) ausgesprochen - ich weiß nicht ob Visum, AE, Fiktionsbescheinigung, aber die Person war "ohne Tätigkeit" für fast 12 Monate hier, bis endlich ein Schulplatz gefunden wurde.

Hat sie die Möglichkeit, statt Au Pair irgendwie noch so eine Duldung zu bekommen, sodass man in Ruhe Alternativen abwägen und organisieren kann?

- wenn man in D studieren will, muss man (afaik) ein Sperrkonto haben bzw. vorweisen, jeden Monat über Betrag X verfügen zu können (plus KKV). Andernfalls braucht man eine Bürgschaft von einem dt. Staatsbürger. Wenn ich nun für sie Bürgen würde und sie vorweist, krankenversichert zu sein, hätte man auf diesem Weg eine Chance, eine AE oÄ zu erhalten?
Ich kenne die Zahlen nicht, schätze aber, dass von meiner Seite aus ausreichendes Einkommen vorhanden ist, um zu Bürgen, ggf. ja auch Erspartes.

- kann man über ein "Verlobtenvisum" o.Ä. (US und AUS machen so etwas anscheinend) hier bleiben, wenn man angibt, innerhalb Zeitraums X heiraten zu wollen?

- sie war nun knapp 5 Monate hier (inkl. Aus- und wieder Einreise aus der Schengenzone). Nach den 90 Tagen bekam sie eine Fiktionsbescheinigung wegen Au Pair.
Was, wenn sie nun für knapp 30 Tage zurück nach Australien reist? Dürfte sie dann erneut für 90 Tage einreisen? Wir hatten das schon in einem anderen Thread, wo laut einem Abkommen zwischen D und AUS sogar kurzzeitige Ausreisen aus dem Schengenraum ausreichen, um erneut für 90 Tage einreisen zu dürfen; bei der AB "kannte" man diese Regelung aber anscheinend nicht (obwohl ich den entsprechenden Paragraph extra mitgebracht hatte).

Sie muss so oder so noch einmal kurz nach Australien reisen. Afaik darf sie als Au Pair maximal 30 Tage ausreisen; dies möchte sie auch relativ bald tun (ok mit der Gastfamilie). Wenn sie nun aber einfach so aus- und wieder einreisen und neue 90 Tage bekommen würde, könnte sie aber ggf. die Daten noch variieren (Au Pair später starten, dafür entsprechend auch später beenden). Oder geht das in diesem Fall nicht, weil sie nicht nur für 90 Tage hier war, sondern danach noch eine Fiktionsbescheinigung für weitere 90 Tage (?) erhalten hat?

- oder gibt es irgend welche Alternativen, dass sie hier bleiben und im Idealfall sogar arbeiten darf?
Zwar möchten wir zum richtigen Zeitpunkt auch mal heiraten, aber das wollten wir eigentlich in Ruhe planen und nicht überstürzen, nur damit sie dann hier bleiben kann. Andererseits scheint das die einfachste Lösung zu sein (hatte man uns damals sogar auf der AB gesagt -> "Sie haben nicht zufällig vor, sowieso bald zu heiraten? Das würde den Prozess erheblich vereinfachen.").

Nun haben wir auch diese Möglichkeit abgewogen, sind uns aber nicht sicher. _Dass_ wir es eines Tages tun wollen, steht fest, aber nicht, ob wir es jetzt quasi als Notlösung vorziehen sollten. Hat halt seine Vor- und Nachteile...


Ich muss dazu sagen, dass ich mich mit den ganzen Gesetzen und Paragraphen nicht auskenne. Allerdings habe ich das Empfinden, dass jemand, der gerne in einem Land leben möchte, ohne dem Staat auf der Tasche zu liegen oder sonst irgendwelche Nachteile für irgendwen zu verursachen, die Erlaubnis dazu haben sollte (klar, dass das ein wenig idealistisch ist und kein punktendes Argument gegenüber der AB ist; ist halt nur meine Meinung).

Wir sind für jeden Tipp dankbar.

LG

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tapir
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Das Bessere ist des Guten
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 28.05.2015 um 11:18:26
 
Working Holiday Visum?
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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