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Mißbrauch des Familiennachzugs (Gelesen: 5.720 mal)
ruufus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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25.05.2015 um 13:53:40
 
Guten Tag.

Ich kenne jemanden, der als Single nach Afrika flog, dort eine Frau kennenlernte, diese heiratete und dann mittels Familiennachzug nach Deutschland holte (bzw. sie hier heiratete, weiß ich nicht genau). Sie lernte Deutsch, hielt ihn 3 Jahre aus, ließ sich dann scheiden und lebt nun hier. Der Mann war wieder Single, also flog er wieder nach Afrika und lernte dort eine Frau kennen...
Mittlerweile ist er bei seiner dritten Frau angelangt.

Der Typ macht das nur, weil er dadurch nachts Gesellschaft hat und die Frauen wissen, daß sie wieder nach Afrika müssen, wenn er sich von ihnen scheiden lässt. Sie werden ihn zumindest 3 Jahre lang also nicht abweisen können.

Kann man dagegen etwas unternehmen? Ich finde sein Verhalten schon sehr grenzwertig und solche schwarzen Schafe sind es ja schlußendlich auch, durch die internationale Ehen für manche Mitbürger ein "Geschmäckle" haben.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich vielleicht später
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Antwort #1 - 25.05.2015 um 14:01:13
 
Stell eine entsprechende Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Mokus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 25.05.2015 um 14:15:34
 
Mach wie Aras schrieb. Solche machen allen anderen netten das Leben schwer.

Mokus
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"And He it is Who has created the night and the day, and the sun and the moon, each in an orbit floating." Koran / Surah: 21   Aya: 33
 
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Pejalife
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Antwort #3 - 25.05.2015 um 14:17:39
 
Da wird aber weder der Mann was zugeben und die Frau schon garnicht beide Parteien haben was davon und was die machen ist Zum kotzen denn die ehrlichen haben dann immer mehr Schwierigkeiten wegen solchen Leuten Werden dann wider härtere Gesetze für Fzf Gemacht und die ehrlich Eheleute haben dann Probleme es Trift mehr gute Menschen als schlechte
Aras hat recht Staatsanwalt melden hoffe er wird danach  nicht mehr das Gesetz für sowas missbrauchen können .
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stefo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 25.05.2015 um 14:26:48
 
Ich denke, wenn überhaupt, ist das doch Sache der AV, bei der seine neue Frau das nächste Visum beantragt (oder der für ihn zuständigen ABH) - die könnten bei der Vorgeschichte hellhörig werden und eine Scheineheüberprüfung durchführen.

Ansonsten geht es meiner Meinung nach niemanden etwas an, ob sich das eheliche Zusammenleben nun hauptsächlich nachts im Bett vollzieht oder morgens am Frühstückstisch. Im übrigen - hat das denn eine der beteiligten Personen so behauptet, wie du es darstellst? Oder sind es deine Vermutungen?

Man soll es nicht glauben, aber es gibt auch ganz normale deutsch-deutsche Ehen, die nach 3 Jahren geschieden werden, es gibt auch andere deutsche Männer, die "bereits bei der dritten (deutschen) Frau angekommen sind", es gibt Leute, die sich immer wieder in den gleichen Typen Mensch verknallen und dann nach einiger Zeit feststellen, dass es wieder der gleiche Fehler war und und und.

Solange nicht einer von beiden irgendwo öffentlich damit prahlt, ständig den deutschen Staat übers Ohr zu hauen, sehe ich hier nicht, worin ein Straftatsbestand bestehen sollte, bzw. womit sich der begründen ließe.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 25.05.2015 um 14:28:26
 
ruufus schrieb am 25.05.2015 um 13:53:40:
Der Typ macht das nur, weil er dadurch nachts Gesellschaft hat und die Frauen wissen, daß sie wieder nach Afrika müssen, wenn er sich von ihnen scheiden lässt. Sie werden ihn zumindest 3 Jahre lang also nicht abweisen können.


Aha, du kennst natürlich die Motive der Person ganz genau.

Aras schrieb am 25.05.2015 um 14:01:13:
Stell eine entsprechende Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.


In solchen Zusammenhang, eine Anzeige mit vagen Verdächtigungen und Unterstellungen, sollte man sich natürlich auch mal im Vorfeld mit der Thematik Üble Nachrede §186 StGB, ggf. sogar §164 StGB Falsche Verdächtigung aueinandersetzen.

Die mehrmalige FZF einschließlich Begründung wird ja der zutändigen Behörden insbesondere der ABH bekannt sein. Der Threadsteller beschreibt damit nur etwas, was den Behörden längst bekannt ist. Warum es letzendlich so gekommen ist, kann ja eigentlich nur der Mann darlegen. Er ist dem Threadsteller darüber nicht rechenschaftspflichtig.
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ruufus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 25.05.2015 um 14:34:13
 
Zitat:
Stell eine entsprechende Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Danke für den Hinweis. Geht das auch anonym? Der Typ arbeitet selbst bei der ABH und wir wohnen im selben Ort. Da wäre es für mich sehr unangenehm, wenn er wüsste, aus welcher Richtung der Wind weht, denn Racheakte seinerseits kann ich eher nicht gebrauchen.

Zitat:
Da wird aber weder der Mann was zugeben und die Frau schon garnicht

Ist das denn relevant? Man sieht doch aus den Akten, daß sich bereits zwei mal die Frauen sofort nach Ablauf der 3-jährigen "Wartezeit" haben scheiden lassen.
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stefo
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Antwort #7 - 25.05.2015 um 14:37:26
 
ruufus schrieb am 25.05.2015 um 14:34:13:
Man sieht doch aus den Akten, daß sich bereits zwei mal die Frauen sofort nach Ablauf der 3-jährigen "Wartezeit" haben scheiden lassen.


S.o. - seit wann ist das strafbar?
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tiggger
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Antwort #8 - 25.05.2015 um 14:37:44
 
Aras schrieb am 25.05.2015 um 14:01:13:
Stell eine entsprechende Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Und was genau soll da wie strafbar sein? (Mal abgesehen von moegl. uebler Nachrede)?
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T.P.2013
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Antwort #9 - 25.05.2015 um 15:08:20
 
Abgesehen davon, dass eine Anzeigenerstattung auch anonym möglich ist, vergesst "Üble Nachrede" oder gar "Falsche Verdächtigung", solange der Anzeigenerstatter nicht wider besseren Wissens zum Dichter wird, nur Fakten schildert und keine unrichtigen Tatsachenbehauptungen aufstellt.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Antwort #10 - 25.05.2015 um 15:24:40
 
Ich bin ja auch kein Fan von anzeigen. Aber ich finde es besser, dass sowas durch staatliche Ermittlung geklärt wird als das man Hobbydetektive, die auf eigene Faust recherchieren und einem nachstellen, hat. Es ist ja auch Aufgabe der Staatsanwaltschaft mögliche Straftaten zu ermitteln.Wenn also § 95 zutrifft, dann kann das nur die Staatsamwaltschaft ermitteln. Wenn nicht, wird es eingestellt und gut.
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Antwort #11 - 25.05.2015 um 15:28:54
 
T.P.2013 schrieb am 25.05.2015 um 15:08:20:
ergesst "Üble Nachrede" oder gar "Falsche Verdächtigung", solange der Anzeigenerstatter nicht wider besseren Wissens zum Dichter wird, nur Fakten schildert und keine unrichtigen Tatsachenbehauptungen aufstellt.


Stimme ich zu, jedoch fallen die Behauptungen, die der Threadsteller hier im Eingansstatement schreibt eben zum Teil IMHO nicht unter nachweisbaren Fakten. Und wenn man dann eigene Interpretationen in eine Anzeige bringt und als Tatsachen darstellt, muss man sich doch wieder damit beschäftigen.
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Antwort #12 - 25.05.2015 um 15:31:02
 
T.P.2013 schrieb am 25.05.2015 um 15:08:20:
Abgesehen davon, dass eine Anzeigenerstattung auch anonym möglich ist, vergesst "Üble Nachrede" oder gar "Falsche Verdächtigung", solange der Anzeigenerstatter nicht wider besseren Wissens zum Dichter wird, nur Fakten schildert und keine unrichtigen Tatsachenbehauptungen aufstellt.

Gruß


Aber was soll er denn dann schildern, was nicht schon in den Akten steht? Es sei denn, es hat wirklich eine der beteiligten Personen ihm gegenüber etwas geäußert, ansonsten sind das doch alles nur Vermutungen seinerseits, die er sich aus dem (nach außen sichtbaren) Verhalten der Personen zusammengereimt hat.

Wo man vielleicht mal nachbohren könnte, wenn man es dann braucht, bzw. nachbohren lassen könnte, denn vom Hobbydtektivismus halte ich hier auch gar nichts, wäre bei der ABH, um rauszufinden wer die Anträge seiner Frauen bearbeitet hat, ob es es gar selbst war oder ein guter Freund - da könnte man meiner Meinung nach eher eine mögliche Unregelmäßigkeit und "Ungerechtigkeit" aufdecken, à la, warum bei ihm nicht, bei anderen aber sehr wohl in Richtung Scheinehe geguckt wurde.

Wobei sich mir immer noch die Frage stellt, was man davon hat.
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Antwort #13 - 25.05.2015 um 15:41:03
 
Die Ausländerbehörde führt Akten pro Ausländer und nicht pro Deutschen. Wieso sollte in der Akte von Frau Nr. 3 was über Frau Nr. 2 oder Frau Nr. 1 geschrieben stehen.
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Antwort #14 - 25.05.2015 um 16:04:54
 
Aras schrieb am 25.05.2015 um 15:41:03:
Die Ausländerbehörde führt Akten pro Ausländer und nicht pro Deutschen. Wieso sollte in der Akte von Frau Nr. 3 was über Frau Nr. 2 oder Frau Nr. 1 geschrieben stehen. 


Weil wenn er Ehfrau Nr. 2 oder Nr. 3 ehelicht, sicher die Scheidungsurkunden ggf. die Scheidungsurteil der Vorehen im FZF-Verfahren beibringen muss.  Und eine guter Sachbearbeiter der ABH würde natürlich die Az. der Akte Ex-Ehefrauen auf den entsprechenden Unterlagen vermerken.
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