Ich hoffe, ich habe das richtige Unterforum erwischt, ansonsten bitte verschieben.
Es geht um die möglichst zügige Teilnahme an dem Integrationskurs:
Uns wurde von der
ABH gesagt, dass der Berechtigungsschein erst zusammen mit dem
eAT herausgegeben wird.
Nun beginnt der nächste I- Kurs aber wohl, bevor der
eAT bei uns ankommt.
Die VHS sagt, sie MUSS den Berechtigungsschein vor Kursbeginn haben (auch wegen des Einstufungstests), ansonsten wäre erst eine Teilnahme in einem späteren Kurs möglich.
Ist es wirklich so, dass der Berechtigungsschein unabdingbar mit dem
eAT ausgegeben wird, oder geht das auch eher? Schließlich bekommt der Mann meiner Tochter ja auch bis zum
eAT eine vorläufige Bescheinigung, die ihm Aufenthalt und Arbeitsaufnahme ermöglicht, wieso kann er in dem Rahmen nicht auch den Berechtigungsschein erhalten?
Schon jetzt vielen Dank für eure Mühen!