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Eintrag in das Geburtsregister (Gelesen: 1.597 mal)
Sc
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i4a rocks!


Beiträge: 177

Holzkirchen, Bayern, Germany
Holzkirchen
Bayern
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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08.05.2015 um 17:01:32
 
Meine fragen wären wie folgt:
Zur Person: Person ist in Bosnien geboren und in der BRD eingebürgert nach Paragraph 10.

Ist es sinnvoll sich in das Geburtsregister eintragen zu lassen?
Wofür werden in der Regel Geburtskunden benötigt?
Hat die Person estimmte Vorteile mit der Deutschen Geburtsurkunde im Vergleich zu der aus Bosnien??
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grisu1000
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i4a rocks!


Beiträge: 4.022
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 08.05.2015 um 19:16:17
 
Sc schrieb am 08.05.2015 um 17:01:32:
Ist es sinnvoll sich in das Geburtsregister eintragen zu lassen?
Wofür werden in der Regel Geburtskunden benötigt? 


Kommt darauf an. Wird es in Zukunft, auch für die Nachkommen, immer möglich sein, einen Auszug aus dem Geburtregister in Bosnien zu bekommen. Wird also keine Kriese mehr in Bosnien ausbrechen?

wofür?
Je nach Bundesland für Staatsangehörigkeitsausweis, erstausstellung Pass oder Personalausweis, Eheschließung, Verbeamtung usw.

Anderseits ist Bosnien dem CIEC Abkommen von 1976 begetreten. Damit dürfte eine Nachbeurkundung mit wenig Aufwand und schnell gehen.

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Aletheia
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hoch lebe i4a!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 22.07.2015 um 09:22:00
 
Sc schrieb am 08.05.2015 um 17:01:32:
Ist es sinnvoll sich in das Geburtsregister eintragen zu lassen?

Absolut!
Sc schrieb am 08.05.2015 um 17:01:32:
Hat die Person estimmte Vorteile mit der Deutschen Geburtsurkunde im Vergleich zu der aus Bosnien??

Der Vorteil ist, dass die Beschaffung wesentlich einfacher ist, als bei jedem Bedarf nach Bosnien zu reisen oder Vollmachten auszustellen und wochenlang auf die Zusendung zu warten.
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