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Ägypten / Visum Abgelehnt/ Hilfe bei Remonstrationsschreiben und weitere Fragen (Gelesen: 2.656 mal)
Themen Beschreibung: Hilfe bei Remonstrationsschreiben und weitere Fragen
ineedhelp
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ägypten / Visum Abgelehnt/ Hilfe bei Remonstrationsschreiben und weitere Fragen
28.04.2015 um 20:06:26
 
Hallo, ich bin neu hier, und suche Hilfe bei dem Schreiben einer Remonstration nach Ablehnung des zweiten Besuchervisums (Schengenvisa) und habe weitere Fragen wie ich weiter Vorgehen muss, bzw mein Freund , und welche weitere Dokumente wir beilegen sollen, oder noch können.
Ich würde euch gerne bitten mein Remonstrationsschreiben dass ich für meinen Freund formuliert habe, zu überprüfen und ggf änderungen und tipps an mich weitergeben.

ALLE NAMEN SIND HIERBEI VÖLLIG FREI ERFUNDEN, WIE IHR MERKEN WERDET


Zum Ablehnungsbescheid vom 22.4.2015 BC 123456789
Max Mustermann
Email: maxmustermann@gmx.de

Ich bitte um eine erneute Überprüfungmeines Visumantrages vom 8.4.2015

Zum Ablehnungsbescheid betreffend Punkt 8
“ Die Vorgelegten Informationen über den Zweck und die Bedienungen des beabsichtigten Aufenthalts waren nicht glaubbhaft”
Zweck meinerseits ist ein Besuch in Deutschland um das Leben, die Kultur, und die Moralvorstellungen und Wertvorstellungen besser kennenzulernen und zu verstehen. Das ist mir ein besonderes Anliegen auch deswegen da ich in meinem Beruf als Divemaster in der Tauchbasis “Tauchen ist Schön” fast bis zu 90% Tauchgäste aus Deutschland betreue.
Gewiß sind zwei Wochen nicht recht viel Zeit um vieles zu sehen und kennenzulernen, dennoch hoffe ich mir einen guten Einblick in das Leben in Deutschland zu verschaffen.
Natürlich freue ich mich auch meinen Freund Tim Mai (Einladender) wiederzusehen.
Wir möchten gerne einen Ausflug nach Berlin machen, den Zoo in Hannover zu besuchen, Einkäufe und allgemein flexible und Spontan weitere Besichtigungen von Kulturstädten.
Auch ist es mein Wunsch einen weiteren Tauchfreund Mario Freitag in München für zwei Tage zu besuchen. Adresse:       Mario Freitag
Hauptstraße 10
12345 München
     Arbeitstechnisch gesehen sieht es mein Chef natürlich gerne wenn ich eine Reise nach
     Deutschland unternehme um meine Sprachkenntnisse zu verbessern und zu erweitern, auch      
     hier ist es leider nicht möglich einen Sprachkurs in Deutschland in der kurzen Zeit zu      besuchen, jedoch denke ich hier eine Möglichkeit habe meine Kenntnisse zu nutzen und
     zu erweitern, da ich dann allein auf meine Deutschkenntnisse gestellt bin.

Betreffend zu Punkt 9 “ Ihre Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen, konnte nicht festgestellt werden.”
     Ich plane nur einen Urlaub bzw. Besuch in Deutschland. Ich habe arbeitstechnisch sehr gute
     Chancen vom Divemaster zum Tauchlehrer aufzusteigen. Dies ist schon länger mein      Wunsch, da ich Menschen gerne das Tauchen beibringen würde, diese Chance und
     Möglichkeit habe ich in dieser Tauchbasis, wo ich mich wohlfühle,es ist eine professionell      und gut organisierte Tauchbasis. Außerdem bekomme ich nach Ausbildung zum Tauchlehrer,      die ich erst bekomme, sobald meine Deutschkenntnisse dazu ausreichend sind, einen
     höheren attraktiveren Gehalt. Somit kann ich meine Familie finanziell unterstützen und
     meinen Lebensstandard verbessern und vielleicht auch Geld für die Zukunft sparen.

     Der Grund warum ich das Visum vor dem Hochsommer beantrage, ist natürlich der Grund
     weil ich zur Hochsaison in der Tauchbasis wieder zurück sein möchte und wir bestmöglich
     unsere Urlaubstage in der Nebensaison legen sollten.
     Vor allen Dingen möchte Ramadan mit meiner Familie hier in El Quseir feiern.
     Bezüglich der Dauer von zwei Wochen hängt damit zusammen, dass ich meine Mutter
     Maria Mustermann (geb. Am 99.99.9999) allein versorge. Mein Vater Peter Mustermann         (geb. Am 99.99.9999) ist leider im Jahr 1987 an einem Unfall an der Tankstelle gestorben.
     Ich bin der jüngste in der Familie von drei Schwestern und einen Bruder. Alle anderen haben      ihre eigene Familie versorgen. Kümmer ich mich selbstverständlich gerne um unsere Mutter.
     Tagsüber wenn ich arbeite ist meine Schwester bei ihr und am Abend bin ich dann für sie da.
     Im Falle einer Genehmigung des Visums, bringe ich meine Mutter für den Zeitraum bei
     meiner Schwester unter. Dies toleriert meine Mutter jedoch nur für maximal 2 Wochen,
     weswegen ich auch nur einen Aufenthalt von zwei Wochen in Deutschland plane.

Betreffend zu den Zusätzlichen Anmerkungen a)ac “Sie haben die im Visumverfahren erfordelichen
Unterlagen zur Prüfung ihrer Verwurzelung in ihrem Heimatland (bzw. Die Bindung an ihren aktuellen Aufenthaltsort) nicht vorgelegt.Aus diesem Grund können Rückkehrzweifel nicht ausgeräumt werden. Ac) Ihre Angaben lassen keinen Rückschluss auf eine ausreichende familiäre Bindung an ihren Heimatsstaat (bzw. Aktuellen Aufenthaltsstaat) zu.”

     Wie schon erwähnt lebe ich mit meiner Mutter zusammen in einem Haushalt in Haupstraße
     ElQuseir, Red Sea. Die Eigentumswohnung die ich in Nebenstraße Elquseir Red Sea
     besitze ist, ist stets renovierungsbedürftig und möchte ich dann zukünftig renovieren.
     Da ich momentan aber eher eine berufliche Karriere anstrebe um meine Familie später gut
     versorgen zu können, bleiben die Renovierungen erst außenvor.
     Was die Rückkehrzweifel ihrerseits betrifft, kann ich ihnen zusichern dass ich auf jeden Fall      vor Ablauf des von ihnen genehmigten Visums zurückreisen werde. Meine Mutter ist auch      auf mich angewiesen, ich liebe sieund würde sie nicht wegen einem Aufenthalt in      Deutschland im Stich lassen.
     Auch mit meiner Arbeit in der “Tauchen ist schön” bin ich mehr as zufrieden. Hier habe ich
     potentielle Aufstiegsmöglichkeiten und meine Freunde (auch ein Großteil der 80      Angestellten der Tauchbasis kommt aus ElQuseir). “Tauchen ist Schön” ist die beste
     Tauchbasis hier am roten Meer mit 320 Boxen für die Taucher. Ich fühle mich hier sehr wohl       und möchte auch nirgends anders arbeiten.

Betreffend zu den Zusätzlichen Anmerkungen b) “ Sie haben widersprüchliche Angaben gemacht bzw. Unterlagen vorgelegt, aus denen widersprüchliche  Angaben über ihren Reisezweck hervorgehen.”

     Was diesen Punkt betrifft, bin ich schon bei meiner begründung zu Punkt 9 drauf
     eingegangen.

     Wie im Gespräch am Tag der Antragsstellung ich auf ihre Frage ob ich eine Freundin oder
     andersweitige Liebesbeziehungen in Deutschland hätte, habe ich ihnen bereits erklärt dass
     ich eine Partnerschaft hier in Ägypten führe. Sie heißt ineedhelp (geb. Am 11.11.1111) und
     ist die Tochter von Tim Mai. Sie lebt nun fast 2 Jahre hier in Marsa Alam, ich habe sie durch      Coraya Divers kennengelernt, sie ist am 25ten April vorerst nach Deutschland geflogen um
     die Hörgeräte zur Reperatur zu bringen und Abformungen von den Ohren zu machen,      außerdem befindet sich ihr Bruder im Umzug und sie wird dort bei den      Renovierungsarbeiten helfen. Dann wird sie wieder zurückkommen. Wir beide lieben das      Tauchen am roten Meer und möchten unsere Zukunft hier aufbauen. Gründe in Ägypten zu      leben sind natürlich auch die berufliche Karriere und meine zu versorgende Mutter.
     Das alles ändert jedoch nichts an meinen Absichten und Vorhaben. Es soll nur ein      Urlaub/Besuch für maximal zwei Wochen in Deutschland sein.

Ich hoffe nun dass ich all Ihre Zweifel ausräumen konnte und sie mir die Möglichkeit geben Deutschland einmal zu besuchen.
Vielen Dank im Vorraus
Max Mustermann



Was haltet ihr davon? Ich wäre fürVerbesserungsvorschläge sehr dankbar.
Meine Frage ist wesen beweise kann ich noch beilegen.... bei dem Visumantrag haben wir schon fast alles beigelegt, das Papier der Eigentumswohnung, das Schreiben vom Arbeitsgeber wo er auch  bekräftigt dass er die möglichkeit hat zum tauchlehrer aufzusteigen wenn seine deutschkenntnisse verbessert werden auch das gehalt dass er als tauchlehrer dann erhalten würde ist dort beschrieben, natürlich auch seine aktuelle stellung urlaubsgenehmigung und gehalt...
ich weiß einfach nicht was ich noch machen soll =(
Das ist der zweite Antrag
Stimmt es dass man nur drei Anträge stellen darf und dann never eine Chance auf ein Visum bekommt?
Muss ich zu dem Remonstrationsschreiben eine erneute Verpflichtungserklärung und all den Kram erneut vorlegen? Die Verpflichtungserklärung ist nur vom 15ten April bis 15ten Mai, da ich aber gelesen habe dass die Bearbeitungszeit nochmals drei Monate dauern kann,dann wäre dieses ja nicht mehrgültig, was soll ich machen?
Hilft es einen Anwalt zur Hilfe zu holen, wenn ja, wo kann ich mich melden, ich meine durch die ganze Antragsstellung und die Wege nach Kairo von Marsa Alam aus und Besorgung aller Dokumente haben wir schon so einiges an Geld verloren, ich möchte aber nicht aufgeben.
Bitte bitte ich brauche eure Hilfe.

Vielen vielen Dank im Voraus
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Saxonicus
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Antwort #1 - 28.04.2015 um 20:24:44
 
ineedhelp schrieb am 28.04.2015 um 20:06:26:
Die Verpflichtungserklärung ist nur vom 15ten April bis 15ten Mai, 

Eine VE hat kein Verfallsdatum.
Sie endet mit der Ausreise des Besuchers oder damit, wenn ein Aufenthaltstitel zu einem anderen Zweck erteilt wird.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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ineedhelp
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 29.04.2015 um 18:54:41
 
Dankeschön, was haltet ihr denn von dem Remonstrationsschreiben????
kann er das so bei der Botschaft einreichen?
welche dokumente sollte ich unbedingt noch beilegen, da ich gehört habe er müsse alle aussagen belegen.... soll ich nun auch kopien von meinem Visum dazulegen, id der mutter.... das mit der arbeit dass er karrierechancen hat und was er dann an gehalt bekommt, liegt der botschaft schon vor.
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muffin1
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 01.05.2015 um 09:36:50
 
du schreibst vom zweiten besuchsvisum. wenn er denn schon mal eins hatte, gehört das definitiv in die remonstration mit rein. stichwort: positive visahistorie. das er seine wohnung renovieren möchte etc. interessiert im zweifel niemanden. die tatsache, das er mit dir in ägypten lebt und ihr nicht vorhabt dauerhaft nach d zu übersiedeln, halte ich da schon eher für erwähnenswert.
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ineedhelp
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 01.05.2015 um 09:47:43
 
ok, bei dem punkt mit der renovierung der wohnung da dachte ich vielleicht es begründet warum er als adresse seine wohnadresse angibt und bei dem dokument wo er seine eigentumswohnung eine andere adresse steht.
ja das ist der zweite visumantrag gewesen der erste wurde auch wegen familiärer bindung und wirtschaftlicher verwurzelung abgelehnt, nur beim ersten mal dachten wir es wäre schneller einen zweiten antrag zu stellen anstatt zu remonstrieren und drei monate zu warten... nun haben wir uns aber entschlossen den weg der remonstration zu wählen.

wie ist es eigentlich stimmt das dass man nur drei anträge stellen darf wenn alle drei abgelehnt worden sind, gibt es keine chance mehr?
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blubb


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Antwort #5 - 01.05.2015 um 17:11:54
 
ineedhelp schrieb am 01.05.2015 um 09:47:43:
wie ist es eigentlich stimmt das dass man nur drei anträge stellen darf wenn alle drei abgelehnt worden sind, gibt es keine chance mehr?



Hallo,

das ist Käse.

Gruß
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Aras
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Antwort #6 - 01.05.2015 um 17:32:46
 
Du kannst soviele Anträge stellen wie du willst. Du musst ja auch jedes Mal  die Gebühr im Voraus zahlen. Das ist kein Problem. Du solltest aber wissen, dass mit gleichem Sachvortrag, also mit den gleichen Argumenten  und Nachweisen, gestellter Antrag  auch einfach sofort abgelehnt werden kann, sofern sich natürlich die Erteilungspraxis aufgrund von Gesetzesänderungen oder Verwaltungsanweisungen nicht geändert hat. Also jedes Mal alle vorherigen Argumente anführen und weitere für euch sprechende Argumente hinzufügen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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