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Besuchsvisum für Schwangere Freundin? (Gelesen: 5.139 mal)
ralfbl61
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20.04.2015 um 05:39:54
 
Hallo zusammen,
meine Freundin,aus einem Visumpflichtigen Land(Südamerika) ist im 2. Monat schwanger von mir,da ich deutscher Staatsbürger bin,wird das Kind spätestens nach der Vaterschaftsanerkennung bzw. Heirat ja deutsche/er.
Für uns steht fest, das meine Freundin in Deutschland entbinden soll.
Nun möchte ich aber erst,bevor ich das FZF Visum(zum ungeborenen Kind) beantrage,das sie 2 Monate zu Besuch nach Deutschland kommt,um Deutschland,Kultur und auch meine Familie kennenzulernen.Damit sie sich schonmal drangewöhnen kann.
Sollte es ihr gefallen würde sie nach Rückkehr ein FZF Visum beantragen,damit sie dann in Deutschland rechtzeitig entbinden kann.

Würde bei nachgewiesener Schwangerschaft und Anerkennung als Vater meinerseits das Besuchsvisum leichter erteilt,oder würde die Rückkehrbereitschaft nachgeprüft werden?
Nach meinem Verständnis dürfte die ja unerheblich sein,da ja davon ausgegangen werden muss, dass nach spätestens 9 Monaten ein FZF Visum ausgestellt werden müsste.

Da sie nur das Land und Leute kennenlernen möchte und sie nach 2 Monaten zurückfliegen wird, weis ich nicht ob dies, so wie ich es oben geschildert habe,ausreicht um ihr das Visum zu entsprechen.Ich würde ihr raten es so zu Schildern auf der Botschaft, was ja der Wahrheit entspricht.

Sie hat etwas erspartes (2-3000euro), Wohnen könnte sie bei mir, sodass keine hotelkosten anfallen.Würde das ausreichen oder braucht sie eine Verpflichtungserklärung meinerseits?

Hat einer Erfahrungen gemacht diesbezüglich?

Auch weis ich dass, die Visumpflicht zu diesem Land in Kürze aufgehoben werden soll,könnte sich dies positiv auswirken für unser (Visum-) Begehren?

Zu guter letzt könnte mir einer eine gute Reisekrankenversicherung nennen,die eventuelle komplikationen bezüglich der Schwangerschaft abdeckt bzw. mit einschliesst.


Danke im voraus für Antworten
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Petersburger
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Antwort #1 - 20.04.2015 um 07:44:34
 
ralfbl61 schrieb am 20.04.2015 um 05:39:54:
Würde bei nachgewiesener Schwangerschaft und Anerkennung als Vater meinerseits das Besuchsvisum leichter erteilt,oder würde die Rückkehrbereitschaft nachgeprüft werden?

Letzteres.
Und eine positive Prognose ("Kommt bestimmt zurück") kann nicht sinnvoll begründet werden - schon angesichts der Flugkosten.

ralfbl61 schrieb am 20.04.2015 um 05:39:54:
Sie hat etwas erspartes (2-3000euro), Wohnen könnte sie bei mir, sodass keine hotelkosten anfallen.Würde das ausreichen oder braucht sie eine Verpflichtungserklärung meinerseits?

Auch eine VE ändert wenig an der nicht feststellbaren Rückkehrbereitschaft.

ralfbl61 schrieb am 20.04.2015 um 05:39:54:
Zu guter letzt könnte mir einer eine gute Reisekrankenversicherung nennen,die eventuelle komplikationen bezüglich der Schwangerschaft abdeckt bzw. mit einschliesst.

Die gibt es nicht. Reisekrankenversicherung schließen grundsätzlich Vorerkrankungen und Schwangerschaften aus.

Beantragt halt so früh wie möglich ein nationales Visum zur Geburt des deutschen Kindes. Es steht ja nirgendwo, daß das erst zum spätmöglichsten Zeitpunkt erteilt werden soll.
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Antwort #2 - 20.04.2015 um 16:54:57
 
Petersburger schrieb am 20.04.2015 um 07:44:34:
Letzteres.
Und eine positive Prognose ("Kommt bestimmt zurück") kann nicht sinnvoll begründet werden - schon angesichts der Flugkosten.




danke für die Antwort,
ich dachte bei einer bestehenden Schwangerschaft würde die Besuchsreglung grosszügiger ausgelegt werden,da es für die Antragsstellerin keinen Sinn macht, sich regelwidrig zu verhalten,da dies bei einer späteren Anfrage zum FZF nachteilig gegen sie verwendet wird.

auch wurde die Aufhebung der Visumpflicht vom Europäischen Parlament beschlossen und es nur noch auf das technische Verfahren ankommt (bilaterale Verträge ect.),bis diese dann endgültig in Kraft tritt.Dachte dies würde einiges erleichtern.

Müsste man unter diesem Aspekt nicht eher lockerer Verfahren?
Wäre meine Freundin z.b. Argentinierin oder Chilenin könnte sie auch ohne Visum bis zu 3 Monate nach Deutschland kommen,um dann wieder ordnungsgemäss auszureisen, um sodann ein FZF Visum zu beantragen.

Gibt es da einen weisungsgebenden Ermessensspielraum seitens der Botschaft?

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Antwort #3 - 20.04.2015 um 17:12:50
 
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Antwort #4 - 20.04.2015 um 18:17:42
 
Ich hab zwar keine Ahnung, aber gerade in solch einem Fall müssten die Behörden doch davon ausgehen, dass die Dame eben nicht mehr in ihr Heimatland zurückkehren wird um ein FZF Visum zu beantragen? Sobald das Kind da ist kann die Mutter doch nicht mehr zurückgeschickt werden oder irre ich mich?
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Antwort #5 - 20.04.2015 um 19:17:51
 
Obst88 schrieb am 20.04.2015 um 18:17:42:
Ich hab zwar keine Ahnung, aber gerade in solch einem Fall müssten die Behörden doch davon ausgehen, dass die Dame eben nicht mehr in ihr Heimatland zurückkehren wird um ein FZF Visum zu beantragen? Sobald das Kind da ist kann die Mutter doch nicht mehr zurückgeschickt werden oder irre ich mich?


Es kommt drauf an von welcher seite es man sieht......ebenso könnte man Argumentieren ,da sie eh das Recht ,durch die Geburt des Kindes, erwirbt um in Deutschland bleiben zu können warum sollte man ihr keinen vorrübergehenden Aufenthalt gestatten um dann den formalen weg bei Rückkehr via das FZF Visum zu bestreiten.Dies kommt mir einem kollektiven Misstrauen gleich.Schwanger = bleibt eh im Land!

Auch ist es eine Kostenfrage jemand gleich mit FZF Visum ins Land zu holen,da ja keine Krankenversicherung greift die etwaige Risiken versichert und sollte gut überlegt werden.
Wenn ich als selbstzahler alle anfallenden Untersuchungen ab z.b.4 Monat selber tragen müsste wäre dies eine Stange Geld.
Noch ist sie in Peru krankenversichert(ESSALUD) und sie ist bei allen Untersuchungen abgedeckt.
Eine Heirat wäre wohl möglich, aber warum sollte man gleich sofort so schwere Geschütze auffahren,nur um Land und Leute kennenzulernen.

würde sie aus einem nicht visumpflichtigen Land kommen ,wäre das ohne eine Hinterfragung der Reiseabsicht mit einer eventuellen Rückkehrbereitschaft möglich.

Sie kommt aus Peru

http://latina-press.com/news/174986-lateinamerika-eu-parlament-stimmt-visumsfrei...

auch wurde wie schon beschrieben politisch der Aufhebung der Visumpflicht zugestimmt,nur halt noch nicht umgesetzt.

da ich zur Zeit in Peru bin werde ich beim Konsulat anrufen,nur wollte ich keine Komplikationen beim Besuchsvisum herraufbeschwören und wenn ihr das (Besuchs-)visum abgelehnt werden würde, sie dann kompllikationen bei einer neuen Anfrage zum eventuellen FZF Visum hätte
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Antwort #6 - 20.04.2015 um 20:15:02
 
Obst88 schrieb am 20.04.2015 um 18:17:42:
Ich hab zwar keine Ahnung, aber gerade in solch einem Fall müssten die Behörden doch davon ausgehen, dass die Dame eben nicht mehr in ihr Heimatland zurückkehren wird um ein FZF Visum zu beantragen? Sobald das Kind da ist kann die Mutter doch nicht mehr zurückgeschickt werden oder irre ich mich? 



Exakt so sehe ich das auch.
Es steht und fällt mit dem Nachweis der Rückkehrbereitschaft und daran dürfte das hier scheitern.
Versuchen kann man es aber ich würde mir nicht zu viele Hoffnungen machen.

Gruß,
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Antwort #7 - 20.04.2015 um 23:01:27
 
ralfbl61 schrieb am 20.04.2015 um 19:17:51:
Auch ist es eine Kostenfrage jemand gleich mit FZF Visum ins Land zu holen,da ja keine Krankenversicherung greift die etwaige Risiken versichert und sollte gut überlegt werden.
Wenn ich als selbstzahler alle anfallenden Untersuchungen ab z.b.4 Monat selber tragen müsste wäre dies eine Stange Geld.
Noch ist sie in Peru krankenversichert(ESSALUD) und sie ist bei allen Untersuchungen abgedeckt.
Eine Heirat wäre wohl möglich, aber warum sollte man gleich sofort so schwere Geschütze auffahren,nur um Land und Leute kennenzulernen.

Ich würde als Konsularbeamter folgendes Szenario für nicht unwahrscheinlich halten:

Sie würde einreisen, dann mit dem Kindesvater nach Dänemark fahren, da heiraten, damit greift die gesetzliche Familienversicherung und die Kosten der Geburt wären abgedeckt.
Vor der Ausreise bekommt sie Blutdruckprobleme und geht bei Frauenärzten shoppen bis sie einen Zettel hat, der ihr Reiseunfähigkeit für den Flug einmal um die halbe Welt zurück nach Peru attestiert. Damit geht sie zur ABH und beantragt ihre AE, denn an der Ausreise ist sie durch ihren Zustand gehindert und nach der Geburt kann man die Mutter für die nächsten 18 Jahre sowieso nicht von ihrem Kind trennen.
=> FZF Visums Bürokratie erfolgreich umgangen
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Antwort #8 - 21.04.2015 um 01:32:31
 
Alacrity schrieb am 20.04.2015 um 23:01:27:
Ich würde als Konsularbeamter folgendes Szenario für nicht unwahrscheinlich halten:

Sie würde einreisen, dann mit dem Kindesvater nach Dänemark fahren, da heiraten, damit greift die gesetzliche Familienversicherung und die Kosten der Geburt wären abgedeckt.
Vor der Ausreise bekommt sie Blutdruckprobleme und geht bei Frauenärzten shoppen bis sie einen Zettel hat, der ihr Reiseunfähigkeit für den Flug einmal um die halbe Welt zurück nach Peru attestiert. Damit geht sie zur ABH und beantragt ihre AE, denn an der Ausreise ist sie durch ihren Zustand gehindert und nach der Geburt kann man die Mutter für die nächsten 18 Jahre sowieso nicht von ihrem Kind trennen.
=> FZF Visums Bürokratie erfolgreich umgangen



Hallo nochmal,
ist so ein Szenario echt machbar und zulässig?

Weil dieses Szenario dann theoretisch bei jedem nicht Visumpflichtigen Drittstaatler ebenso gilt und dann ja auch bei jeder Einreise überprüft werden müsste ob die jeweilige Person schwanger ist oder nicht,da die Chance besteht durch das o.g. Szenario das FZF Visum zu umgehen.
Kommt mir etwas abwegig vor.

Hätte nicht gedacht das gleich vom schlimmsten ausgegangen wird und dies als Versagungsgrund genannt werden könnte.

Auch weis ich nicht welche Bedeutung bzw. Wichtigkeit ein FZF Visum zum ungeborenen Kind beigemessen wird,da so wie ich es gelesen habe die Hürden niedriger sind, als ein Eheschliessung Visum oder gar ein Besuchsvisum(kein A1 Nachweis keine VE ect.).

Da sie wirklich nur erstmal 2 Monate bleiben möchte,weis ich nicht ob es sinnvoll ist ein FZF Visum  zu beantragen oder berechtigt dieses zur mehrmaligen Ein und Ausreise?
Wenn ja wäre ein FZF Visum zum ungeborenen Kind die bessere Lösung,wenn echt soviel Misstrauen beim Besuchsvisum entgegengebracht wird.

Wäre super wenn mir jemand erklären könnte ob man mit einem FZF Visum ein und ausreisen könnte,wenn es zeitlich bzw. gesundheitlich passt,da ich gelesen hatte, das dieses Visum in der Regel bei frühzeitiger Antragsstellung(sie ist im 2.Monat),erst frühestens ab dem 4.Monat gewährt werden würde.
Also in meinem Fall z.b. 4 Monat einreisen z.b. 6-8 Wochen bleiben 1 Monat zurück und im 7.Monat wieder einreisen.
Fände ich etwas umständlich,da das FZF Visum(Anrecht durch bevorstehende Geburt zum deutschen Kind) von allen Visas das leichteste ist, aber es dafür zeitlich eng werden könnte.
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Antwort #9 - 21.04.2015 um 01:59:46
 
Hi,

das ist natürlich nicht zulässig.
Man muß auch die Abläufe gut kennen um das so hinzukriegen aber da wirst Du hier keine weiteren Tips bekommen.
Geht mit der Einreise los die mit dem Visum illegal ist weil der Daueraufenthalt schon geplant war.
Ein Dokument für die Hochzeit das vor der Einreise besorgt wurde und das ist nachweisbar.
Das mit der KV kann auch sehr leicht nach hinten losgehen. Die meisten KVen wollen einen dauerhaften Aufenthalt sehen. Der ist erstmal noch nicht gegeben, selbst wenn man den Beschiss mit dem Attest hinbekommt.
Nee, bitte denke nicht weiter in diese Richtung.

Und jetzt rate mal, warum das mit dem Visum ev. nichts wird: Genau, weil viele auf diese Art zu bescheissen versuchen.
Genau deswegen wird das mit dem Visum auch wohl gar nicht erst klappen.

Die FZF zum deutschen Kind ist die sicherste Sache überhaupt. Kein A1 und LU sowieso nicht.
Nur braucht man eben ein paar mehr Unterlagen als für das Schengenvisum. Vor allem andere.
VE und sowas wiederum nicht.

Da Eure Lage etwas speziell ist, würde ich vielleicht einfach mal eine Email an die Botschaft schreiben und die Situation darstellen.
Vielleicht lassen sie sich ja überzeugen denn menschlich ist Dein Anliegen ja nachvollziehbar.

Gruß,
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Antwort #10 - 21.04.2015 um 02:26:44
 
nixwissen schrieb am 21.04.2015 um 01:59:46:
Hi,

das ist natürlich nicht zulässig.
Man muß auch die Abläufe gut kennen um das so hinzukriegen aber da wirst Du hier keine weiteren Tips bekommen.
Geht mit der Einreise los die mit dem Visum illegal ist weil der Daueraufenthalt schon geplant war.
Ein Dokument für die Hochzeit das vor der Einreise besorgt wurde und das ist nachweisbar.
Das mit der KV kann auch sehr leicht nach hinten losgehen. Die meisten KVen wollen einen dauerhaften Aufenthalt sehen. Der ist erstmal noch nicht gegeben, selbst wenn man den Beschiss mit dem Attest hinbekommt.
Nee, bitte denke nicht weiter in diese Richtung.

Und jetzt rate mal, warum das mit dem Visum ev. nichts wird: Genau, weil viele auf diese Art zu bescheissen versuchen.
Genau deswegen wird das mit dem Visum auch wohl gar nicht erst klappen.

Die FZF zum deutschen Kind ist die sicherste Sache überhaupt. Kein A1 und LU sowieso nicht.
Nur braucht man eben ein paar mehr Unterlagen als für das Schengenvisum. Vor allem andere.
VE und sowas wiederum nicht.



Gruß,
Norbert


Hallo,
habe bzw. hatte an dieses Szenario gar nicht gedacht und ehrlich gesagt nicht für möglich gehalten,das so etwas überhaupt machbar wäre.

Mir geht es darum meiner Freundin einen angenehmen Aufenthalt in Deutschland zu ermöglichen damit sie das Leben dort kennenlernt.
Nach 2 monaten will sie wieder zurück damit sie ihren Hausstand auflösen kann, um dann mit einem FZF Visum erneut einzureisen.

Man muss auch von dem anderen Fall ausgehen,dass es ihr vielleicht gar nicht in Deutschland gefällt(Heimweh,Kulturunterschiede zu gross ect...) und sie doch in Peru bleiben möchte,dann hat sie alles aufgegeben in Peru und müsste mit Kleinkind und eventuell mir neu anfangen.

Daher soll der Besuch in Deutschland erstmal das kennenlernen der Kultur,der Sprache ect... sein.

Ich bin mit meiner Freundin seit über 2 Jahren zusammen und wir waren nie zusammen in Deutschland wohl mit Schengenvisum in Italien und Spanien( zusammen im Urlaub)
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Antwort #11 - 21.04.2015 um 02:39:06
 
Hi,

das brauchst Du uns alles nicht zu erklären, das kann man ja alles verstehen.
Die Botschaft muß Euch das so abnehmen, die entscheiden das.

Gruß,
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Antwort #12 - 21.04.2015 um 09:30:35
 
ralfbl61 schrieb am 21.04.2015 um 02:26:44:
habe bzw. hatte an dieses Szenario gar nicht gedacht und ehrlich gesagt nicht für möglich gehalten,das so etwas überhaupt machbar wäre.

Dafür machen Dir viel zu viele solche "Späße" vor.
Und die Behörden sind da völlig menschlich - man läßt sich nicht gern immer wieder auf dieselbe Weise an der Nase herumführen.

Für ein Besuchsvisum sehe ich keinen Spielraum.

Wenn Du jedoch Deine örtlich zuständige ABH davon überzeugen kannst - Argumente hast Du ja genug -, der Ausstellung des nationalen Visums vorab zuzustimmen, dann wäre auch eine frühzeitige Einreise mit nationalem Visum denkbar.
Es steht nirgendwo geschrieben, daß man bei Einreise mit nationalem Visum bleiben muß. Gefällt es Deiner Freundin dann nicht und Ihr entscheidet Euch, irgendwo anders zu leben, dann reist Ihr halt dorthin aus.
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Antwort #13 - 21.04.2015 um 17:52:12
 
hallo,
danke euch für die ausführlichen Antworten,
wir haben uns entschlossen doch lieber ein FZF Visum zu beantragen.

Nun stellen sich hier mir ein paar Fragen auf:

1.Ich bin zur Zeit in Peru(bis mitte Mai),könnte ich die Vaterschaftsanerkennung bei der Botschaft machen,oder muss ich die zwingend in Deutschland beim Jungendamt abgeben?

2.Auf dem Merkblatt der Botschaft steht folgendes:
"Einladung
der/des in Deutschland lebenden Mutter/Vaters
   (bei Einreise bereits vor Geburt des Kindes mit Verpflichtung zur Kostenübernahme)"------ ist die Erklärung zur Kostenübernahme rechtens und wie muss sie aussehen?
Gleiches Prozedere wie eine VE?

3.kann meine Freundin das Visum in der nächsten Zeit stellen,oder sollte sie lieber warten bis ich wieder in Deutschland bin damit ich zeitgleich zur ABH gehen kann.

4.Was hat es mit der Sorgerechtserklärung auf sich, die auch von der Botschaft(laut Merkblatt) verlangt wird?Kann man diese auch vor der Geburt machen?

fragen über fragen.....danke schonmal im voraus für eure Antworten
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Antwort #14 - 21.04.2015 um 18:15:09
 
ralfbl61 schrieb am 21.04.2015 um 17:52:12:
1.Ich bin zur Zeit in Peru(bis mitte Mai),könnte ich die Vaterschaftsanerkennung bei der Botschaft machen,oder muss ich die zwingend in Deutschland beim Jungendamt abgeben?


Das kannst du bei der Botschaft machen, wenn ein speziell hierfür ermächtigter Konsulatsmitarbeiter anwesend ist. Darum vorher bei der Botschaft anrufen/mailen und Termin vereinbaren.

ralfbl61 schrieb am 21.04.2015 um 17:52:12:
2.Auf dem Merkblatt der Botschaft steht folgendes:
"Einladung
der/des in Deutschland lebenden Mutter/Vaters
   (bei Einreise bereits vor Geburt des Kindes mit Verpflichtung zur Kostenübernahme)"------ ist die Erklärung zur Kostenübernahme rechtens und wie muss sie aussehen?
Gleiches Prozedere wie eine VE?

Ist Rechtens, da der Aufenthalt erst mit der Geburt ohne Sicherung des Lebensunterhaltes ist. Wenn ihr verheiratet wärt, wäre dies nicht erforderlich.

ralfbl61 schrieb am 21.04.2015 um 17:52:12:
3.kann meine Freundin das Visum in der nächsten Zeit stellen,oder sollte sie lieber warten bis ich wieder in Deutschland bin damit ich zeitgleich zur ABH gehen kann.


Du kannst der Botschaft mitteilen dass du bis zum xx.xx.2015 in Peru bist und ab dann in Deutschland bist. Eine Verzögerung ist nicht nötig.

ralfbl61 schrieb am 21.04.2015 um 17:52:12:
4.Was hat es mit der Sorgerechtserklärung auf sich, die auch von der Botschaft(laut Merkblatt) verlangt wird?Kann man diese auch vor der Geburt machen?

Sorgerechtserklärung ist bei werdenden Vätern nötig, sofern diese noch nicht im Deutschland sind. Die Mutter hat ja das natürliche Recht auf die Sorge um das Kind. Man kann die Sorgerechtserklärung auch vorgeburtlich erledigen.
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